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warum einfach wenn es....


05.03.2021 21:14 - Gestartet von 1franke
... sich mit querstellen so schöner leben lässt? § 46 Abs. 8 S. 3 TKG ist für den Kunden in solchen Fällen ein Segen, jedoch auch dem Anbieter da er noch die dreimonatige "Abschlagszahlung" kassieren wird. Manche verlieren ungern, anscheinend gehören auch Anbieter dazu.
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[1] flatburger antwortet auf 1franke
06.03.2021 11:15

einmal geändert am 06.03.2021 11:17
Benutzer 1franke schrieb:
... sich mit querstellen so schöner leben lässt? § 46 Abs. 8 S. 3 TKG ist für den Kunden in solchen Fällen ein Segen, jedoch auch dem Anbieter da er noch die dreimonatige "Abschlagszahlung" kassieren wird. Manche verlieren ungern, anscheinend gehören auch Anbieter dazu.

Die Gerichte werden leiden mit sinnlosen Verfahren zugemüllt, weil einigen eine eindeutige Rechtslage nicht genügt. Manche probieren vieleicht doch noch zu gewinnen. Nun hat Vodafone ein Urteil und weiß Bescheid.

Ich bin mal gespannt was passiert wenn das Nebenkostenprivileg fällt und die Kündigungen für den Kabelanschluss bei Vodafone eintreffen.
Vermutlich wird man mit allen Tricks versuchen die Kündigungen hinaus zu zögern.
Daran denken: Kündigungen immer nur per Einschreiben zusenden !!!
Ja es gibt noch eine Briefpost und nicht nur Elektropost.