Thread
Menü

Wilkommen im Neuland


11.03.2021 16:52 - Gestartet von gichtl
Was für ein schwacher und fehlerhafter Artikel, selbst die aufgeführten Technische Hintergründe sind ein Ammenmärchen.

Bei einer richtig konfigurierten Telefonanlage werden für den Fall einer Rufumleitung keine zwei "Sprachkanäle belegt", sondern die Umleitung erfolgt im Amt. Damit wird dem C-Teilnehmer die Rufnummer des A-Teilnehmers als Anrufer übermittelt. Lediglich bei einer Anrufweiterleitung (aber die ist in dem Fall unnötig) werden zwei "Sprachkanäle belegt" und dem C-Teilnehmer die Rufnummer des B-Teilnehmers angezeigt, was seine Büronummer ist. Also macht das schon doppelt keinen Sinn.

Diese Rufumleitung im Amt gibt es schon seit Urzeiten im ISDN, und im IP-Netz heißt das Dienstmerkmal PR, was so ziemlich jeder professionelle Anbieter unterstützt.

"Partial Rerouting, 302 Moved „Bedingte Anrufweiterleitung“. Die Kundenseitige TK signalisiert das Weiterleitungsziel an die Vermittlungsstelle zurück, wenn das Weiterleitungsziel in das öffentliche Vermittlungsnetz führt. Dabei wird beim Weiterleiten das abschnittsweise Abbauen der bis dahin aufgebauten Verbindung innerhalb der der TK erreicht, um so keine Verbindungskanäle vom öffentliche Vermittlungsnetz zu der TK für die Dauer eines weitergeleiteten Gespräches zu belegen."

Und bei einer ISDN-Anlage hinter einem SIP-Trunk macht die Umsetzung (also die Amt-Emulation) der Router.

Wenn das selbst die sog. "Bundesanstalt für den Digitalfunk" oder das Bundespolizeipräsidium in Potsdam nicht hinbekommen... ohne Worte.