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Sammelklage DLC newmedia/Quam


07.08.2002 18:05 - Gestartet von makra
Wir haben im Juli über DLC newmedia AG einen 3Star Online Partnertarif bei Quam gebucht und auch zwei SIMM Karten erhalten. DLC newmedia ist uns hingegen ein subventioniertes Handy und die Erstattung der Grundgebühr schuldig geblieben, welches im Zweifel für uns relativ hohe Kosten zur Folge haben wird.
Da wir sicher nicht die einzigen geschädigten sind, suchen wir Mitleidenden, die sich eventuell einer Sammelklage gegen DLC newmedia anschließen möchten.
Dr. M. Krause
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[1] berndtschuster antwortet auf makra
07.08.2002 18:33

Selbst schuld kann ich da nur sagen. Selbst wenn bisher alles glatt gelaufen wäre - jeder muss wissen dass er bei einer Pleite der Firmen DLC unf Faircom ohne die monatliche Erstattung hätte leben müssen.

Viel Spass beim rumstreite jetzt. Da wirds einer auf den anderen schieben - zumal sich das Problem ja hinziehen wird bis Quam die ersten Grundgebühren verlangt.

Die Antragsformulare von faircom und DLC sind ja quasi Blankoschecks. WANN ! die Verträge freigeschaltet werden müssen damit der Kunde nicht sagen kann - aber jetzt hab ich keine Lust mehr - war darauf nämlich nicht vermerkt.

B.

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[1.1] Mr.SHL antwortet auf berndtschuster
13.08.2002 16:19
Hallo!

Benutzer berndtschuster schrieb:

Selbst schuld kann ich da nur sagen. Selbst wenn bisher alles
Selbst Schuld daß ein für beide Vertragspartner gültiger Vertrag unterschrieben wurde und von dem einen Vertragspartner nicht eingehalten wird?!?

Die Antragsformulare von faircom und DLC sind ja quasi Blankoschecks. WANN ! die Verträge freigeschaltet werden müssen damit der Kunde nicht sagen kann - aber jetzt hab ich keine Lust mehr - war darauf nämlich nicht vermerkt.

Hast Recht. Da steht drin, _DASS_ freigeschaltet wird. Aber nach jetzigem Stand wird das eben nicht erfolgen!

Grüße, Mr.SHL
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[1.1.1] RE: Sammelklage DLC newmedia/Quam - und TELTEX!!
stefannbg antwortet auf Mr.SHL
13.08.2002 16:37
Benutzer Mr.SHL schrieb:
Hallo!

Benutzer berndtschuster schrieb:

Selbst schuld kann ich da nur sagen. Selbst wenn bisher alles
Selbst Schuld daß ein für beide Vertragspartner gültiger Vertrag unterschrieben wurde und von dem einen Vertragspartner nicht eingehalten wird?!?

Die Antragsformulare von faircom und DLC sind ja quasi Blankoschecks. WANN ! die Verträge freigeschaltet werden müssen damit der Kunde nicht sagen kann - aber jetzt hab ich keine Lust mehr - war darauf nämlich nicht vermerkt.

Hast Recht. Da steht drin, _DASS_ freigeschaltet wird. Aber nach jetzigem Stand wird das eben nicht erfolgen!

Grüße, Mr.SHL

Naja, wer bei TELTEX freigeschaltet worden ist, der schaut anscheinend in die Röhre. Mein Vertrag ist dort zwar freigeschaltet worden, aber ich habe bis heute kein Handy erhalten. Und bei der Hotline haben die anscheinend den Hörer nebendran gelegt.

Weis jemand ob ich mir mein Handy bei teltex per Zwangsvollstreckung holen kann?

Grüsse

Stefan
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[1.1.1.1] Benq antwortet auf stefannbg
14.08.2002 17:23
Benutzer stefannbg schrieb:
Benutzer Mr.SHL schrieb:
Hallo!

Benutzer berndtschuster schrieb:

Selbst schuld kann ich da nur sagen. Selbst wenn bisher alles
Selbst Schuld daß ein für beide Vertragspartner gültiger Vertrag unterschrieben wurde und von dem einen Vertragspartner
nicht eingehalten wird?!?

Die Antragsformulare von faircom und DLC sind ja quasi Blankoschecks. WANN ! die Verträge freigeschaltet werden müssen damit der Kunde nicht sagen kann - aber jetzt hab ich keine Lust mehr - war darauf nämlich nicht vermerkt.

Hast Recht. Da steht drin, _DASS_ freigeschaltet wird. Aber nach jetzigem Stand wird das eben nicht erfolgen!

Grüße, Mr.SHL

Naja, wer bei TELTEX freigeschaltet worden ist, der schaut anscheinend in die Röhre. Mein Vertrag ist dort zwar freigeschaltet worden, aber ich habe bis heute kein Handy erhalten. Und bei der Hotline haben die anscheinend den Hörer nebendran gelegt.

Weis jemand ob ich mir mein Handy bei teltex per Zwangsvollstreckung holen kann?

Grüsse

Stefan

Du kannst es versuchen (ich weiß von anderen, daa sie schon entsprechende Schritte eingeleitet haben)......bevor es die (Teltex) aber nicht mehr gibt denke ich, du solltest besser kündigen (direkte Mail an Herrn Burkart).


Gruß

Benq
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[1.1.2] tcsmoers antwortet auf Mr.SHL
13.08.2002 17:50
Benutzer Mr.SHL schrieb:
Hallo!

Benutzer berndtschuster schrieb:

Selbst schuld kann ich da nur sagen. Selbst wenn bisher alles
Selbst Schuld daß ein für beide Vertragspartner gültiger Vertrag unterschrieben wurde und von dem einen Vertragspartner nicht eingehalten wird?!?

Das hat doch mit Schuldzuweisung nichts zu tun. Die Schuld ist ganz klar. Problematisch ist die Durchsetzung seiner Rechte.

Nachdem jetzt so viele Probleme auftauchten, sollte man wirklich einmal überlegen, ob man nicht gegen die Dienstleister vorgehen kann. Vielleicht kann man hier mit der Garantenpflicht argumentieren. Denkenswert wäre z.B. eine einstweilige Verfügung gegen Quam auf Nichtauszahlung von Provisionen an bestimmte Händler o.ä..

peso
Die Antragsformulare von faircom und DLC sind ja quasi Blankoschecks. WANN ! die Verträge freigeschaltet werden müssen damit der Kunde nicht sagen kann - aber jetzt hab ich keine Lust mehr - war darauf nämlich nicht vermerkt.

Hast Recht. Da steht drin, _DASS_ freigeschaltet wird. Aber nach jetzigem Stand wird das eben nicht erfolgen!

Grüße, Mr.SHL
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[2] tcsmoers antwortet auf makra
07.08.2002 19:41
Benutzer makra schrieb:
Wir haben im Juli über DLC newmedia AG einen 3Star Online Partnertarif bei Quam gebucht und auch zwei SIMM Karten erhalten. DLC newmedia ist uns hingegen ein subventioniertes Handy und die Erstattung der Grundgebühr schuldig geblieben, welches im Zweifel für uns relativ hohe Kosten zur Folge haben wird.

Tja, da hat man sich in Gefahr begeben und ist drin umgekommen. Bei genügender Überlegung hätte man dies Risiko erkennen müssen.

peso


Da wir sicher nicht die einzigen geschädigten sind, suchen wir Mitleidenden, die sich eventuell einer Sammelklage gegen DLC newmedia anschließen möchten.

Alleine begibt man sich in Gefahr. Den Schaden will man mit vielen teilen.

peso
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[2.1] Descartes1977 antwortet auf tcsmoers
08.08.2002 00:02
Ob eine Sammelklage nun möglich ist oder nicht, Fakt ist:

Es wurden Verträge geschlossen. Diese wurden ganz oder teilweise nicht erfüllt.

Was die Leute betrifft, die schon einen Quam Vertrag "am Hals", aber noch keine Leistung von der DLC gesehen haben, da wirds wohl bei der Grundgebühr auf "abwarten" hinauslaufen. Dabei bleibt eine Insolvenz der DLC aber denke ich die einzige Gefahr. Was das Handy betrifft, so bin ich mir da schon nicht ganz sicher, ob sich da nicht was machen läßt. Schließlich kann ich ohne das Handy den Vertrag mit Quam gar nicht nutzen.

Auch ich strebe eine Klage gegen die DLC New Media AG an. Dabei habe ich noch überhaupt nichts bekommen. Weder Handy noch Vertrag.

Ich bin aber der Meinung das geschlossene Vertäge eingehalten werden müßen, auch von der DLC. Ob die DLC nun die Unmöglichkeit der Erfüllung Ihrer Leistungspflicht zu vertreten hat, liegt für mich klar auf der Hand. Die DLC trifft bei solch einer Aktion eine "Verschaffungspflicht", soll also sagen, Sie hätte sich bei Quam für Verträge, die über Ihr Kontingent hinausgehen, eine rechtlich einwandfreie Zusicherung einholen müssen oder aber keine weiteren Verträge abschließen dürfen.

Damit ist der Weg zu Schadensersatzforderungen frei, denn ich muss ja jetzt einen anderen Vertrag, mit sehr wahrscheinlich schlechteren Bedingungen für mich, abschliessen.

Ärgernis hin- oder her, aber der Rechtsschutz soll ja nicht umsonst bezahlt sein.

Zu hoffen bleibt nur, dass die DLC AG nicht insolvent wird, denn dann wirds wohl Asche mit dem Schadensersatz auf Gläubigerplatz Nummer 265. Zumindest aber € 50.000 sind ja zu vergeben :)

Wer hier also nicht nur Risikobewußtsein und prozessuale Fragen klären will, dem wäre ich dankbar für einen guten Anwaltstip, vielleicht einer, der in diesem Bereich schon Erfahrung hat.
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[2.1.1] Superkolbi antwortet auf Descartes1977
08.08.2002 08:36

Es wurden Verträge geschlossen. Diese wurden ganz oder teilweise nicht erfüllt.

Mh, ein Vertrag kann nur beidseitig geschlossen werden. Wenn Quam den Vertrag nicht bestätigt, d.h. die Karte nicht aktiviert, wurde der Vertrag nicht wirksam
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[2.1.1.1] Descartes1977 antwortet auf Superkolbi
08.08.2002 10:16

Es wurden Verträge geschlossen. Diese wurden ganz oder teilweise nicht erfüllt.

Mh, ein Vertrag kann nur beidseitig geschlossen werden. Wenn Quam den Vertrag nicht bestätigt, d.h. die Karte nicht aktiviert, wurde der Vertrag nicht wirksam

Das ist insoweit richtig, dass Verträge nur beidseitig geschlossen werden können.

Hierbei wurden aber zwei Verträge geschlossen. Einer mit der DLC über 16 Monate Grundgebührbefreiung + Erstattung der Anschlussgebühr + ein Handy + einen Vertrag mit Quam zu den genannten Tarifen, unter Gegenleistung, dass die DLC als Vermittler auftritt (also als Provisionsempfänger). Dieser Vertrag ist durch die Bestätigungsmail von DLC zustande gekommen. DLC hat also Ihre Vertragspflichten im Hinblick auf die Freischaltung, das Handy und die Gelderstattungen nicht erfüllt.

Der zweite Vertrag, der mit Quam erfolgen sollte ist (bei mir) nicht abgeschlossen worden, da Quam ihn nicht mehr bearbeitet hat - trotzdem trifft DLC die Pflicht, mir einen solchen Vertrag zu verschaffen (was der DLC AG ja nun unmöglich ist).

Bei manchen ist aber dieser Vertrag zustande gekommen, weswegen Sie jetzt ja auch nicht mehr aus dem Vertrag mit Quam rauskommen, da Quam seine Vertragsverpflichtungen (8 Monate keine Grundgebühr, entsprechende Tarife) weiterhin erfüllt.
Diese Leute müssen nun um das Handy und die Gelderstattung fürchten, denn diese ergibt sich ja aus dem Vertrag mit DLC.
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[3] quam_over antwortet auf makra
07.08.2002 22:55
Kein Beitrag
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[4] quam_over antwortet auf makra
07.08.2002 23:10
Hallo liebe Leutz,

ich vemisse in diesem Forum ein wenig die Kritik gegenüber Quam.
Wenn ich hier lesen muss, dass man sich zum Klagen gegen DLC/ Faircom etc. zusammenrotten möchte, fehlt mir ein wenig das Verständnis dafür.
Urrheber des ganzen Unmuts ist doch QUAM!!!!
Quam hat sich an seine Vertriebspartner gewandt und Konditionen versprochen, die die Angebote von DLC/ Faircom etc. erst ermöglicht haben und ...
Quam hat seinen Teil der Abmachung nicht eingelöst und für all die vermittelten Verträge keine Provisionen an die Vertriebspartner gezahlt. Ist alles hier bei Teltarif nachzulesen.
Warum wird nicht zu gesammeltem Protest gegen Quam aufgerufen?
Deren Geschäftsgebahren ist doch schon (fast?) kriminell.

Als Fazit: Initiator der Situation: QUAM

Leidtragende: Kunden und Vertriebspartner

Somit Beschwerden, Klagen und Unmut an: QUAM
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[4.1] Descartes1977 antwortet auf quam_over
08.08.2002 00:10
Wie in meinem gerade geposteten Beitrag, bin ich der Meinung, dass DLC die Verpflichtung gehabt hätte, sich rechtlich verbindlich gegenüber Quam abzusichern, wenn von Quam verteilte Kontingente von den Händlern in dieser Größenordnung überschritten werden. Dass Quam da die "Notbremse" zieht, ist irgendwo nachvollziehbar.

Der einzige Vorwurf bleibt zu machen im Hinblick auf das nicht auszahlen der Provisionen, denn dadurch leiden die Kunden, die einen Vertrag mit Quam geschlossen haben, ihn aber wegen fehlendem Handy nicht nutzen können. Was die Grundgebühr betrifft, so ist diese eh erst nach 8 Monaten das erste Mal fällig - eine Erstattung wäre auch dann noch in Ordnung, wenn sie denn dann kommt.
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[4.1.1] dianaseck antwortet auf Descartes1977
08.08.2002 14:22
Benutzer Descartes1977 schrieb:
Wie in meinem gerade geposteten Beitrag, bin ich der Meinung, dass DLC die Verpflichtung gehabt hätte, sich rechtlich verbindlich gegenüber Quam abzusichern, ...

... so sieht es aus.

Klagen an Quam sind vollkommen sinnlos, da der Vertragspartner in Sachsen Handyzusage und Grundgebührenerstattung DLC und Faircom sind.

Quam hat damit nichts zu tun.

Wenn aber auch keine SIM Karten erhalten wurden (Aktivierung seitens Quam nicht erfolgt), gibt es keine Möglichkeit der Klage.
Der Kunde akzeptiert die AGB von Quam mit Unterzeichnung des Vertrages - und dort steht, dass Quam sich das Recht vorbehält, Kunden nicht zu aktivieren - aufgrund interner Kriterien o.ä.

...ist zumindest bei allen anderen so
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[4.2] mju antwortet auf quam_over
08.08.2002 00:20
Benutzer quam_over schrieb:

Als Fazit: Initiator der Situation: QUAM

Leidtragende: Kunden und Vertriebspartner

Somit Beschwerden, Klagen und Unmut an: QUAM

Für mich als Aussenstehender ist dies nicht ganz so einfach zu beurteilen. Sicherlich sieht es so aus, als ob Quam den Karren in den Dreck gefahren hat, nur bei den Vertriebspartnern bin ich mir nicht sicher, ob die eher auf die Bremse getreten sind oder doch Vollgas gaben.

Ich habe am 25.05.2002 noch ein Vertragsformular erhalten, mit einem Brief, der suggerierte, dass ich ein entsprechendes Paket bestellt hätte (hatte ich bei dem Händler ich aber nicht, ich gehe mal gutgläubig davon aus, dass ihm die Adressdatei durcheinander geraten ist) und nun mal ganz schnell diesen Vertrag ausfüllen und abschicken sollte, damit ich noch in den Genuss der Aktion komme. "Eine Bearbeitung wird in jedem Falle garantiert, da wir momentan sowieso nicht ausreichend Karten von Quam haben und auf Lieferung warten."

Quam beendete die Aktion zum 15.05.2002... (https://www.teltarif.de/arch/2002/kw20/...)

Ich glaube an den Kontingenten ist schon was dran, wie hoch, ab wann und zwischen wem vereinbart, keine Ahnung, aber nur Quam Schuld - ich glaube nicht.

cu,
-udo
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[4.2.1] Kruemelminchen antwortet auf mju
09.08.2002 23:35
Hallo,
ich bin eine der "Glücklichen", deren Karten angekommen sind, jedoch Handy und Palm M100 (was ich bestellt hatte) nicht erhalten hat.
Ich denke, dass der schwarze Peter in erster Linie bei Quam zu suchen ist, denn wenn DLC die Wahrheit sagt, liegt es nur an den ausstehenden Provisionen, dass sie die Grundgebührerstattung und die Handys nicht ausliefern können!
Schaut einfach mal hier, lest es euch durch und dann kann man weiter überlegen, ob man DLC weiterhin die Alleinschuld geben möchte:
http://www.handyberater.de/html/quamstory.htm
Gruß
Jasmin
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[4.2.1.1] Dr.Gonzo antwortet auf Kruemelminchen
10.08.2002 14:57
Hi Jasmin!

Einen einzigen schwarzen Peter gibt es hier wohl nicht, da alle Beteiligten ihren eigenen Mist gebaut haben. Allerdings ist bei den unzähligen Internet-Versand-Klitschen sowieso ein erhöhtes Maß an Mißtrauen gefragt und bei Mobilfunk-Laufzeitverträgen, die komplett kostenfrei sind und auch noch ein modernes Handy für lau drauflegen, fange ich prinzipiell an, den Haken zu suchen. Dass nichts verschenkt wird, sollte auch klar sein.
Darüberhinaus stand auch nirgendwo in den Vereinbarungen mit Faircom /DLC und anderen, daß die GG nur nach Provisionszahlung der Netzanbieter erstattet wird. Dazu sind die Händler in jedem Fall verpflichtet, das wäre auch rechtlich nicht haltbar.

Schönes WE

Dr.Gonzo
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[4.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Dr.Gonzo
10.08.2002 17:37
Benutzer Dr.Gonzo schrieb:
Hi Jasmin!

Einen einzigen schwarzen Peter gibt es hier wohl nicht, da alle Beteiligten ihren eigenen Mist gebaut haben. Allerdings ist bei den unzähligen Internet-Versand-Klitschen sowieso ein erhöhtes Maß an Mißtrauen gefragt und bei Mobilfunk-Laufzeitverträgen, die komplett kostenfrei sind und auch noch ein modernes Handy für lau drauflegen, fange ich prinzipiell an, den Haken zu suchen. Dass nichts verschenkt wird, sollte auch klar sein. Darüberhinaus stand auch nirgendwo in den Vereinbarungen mit Faircom /DLC und anderen, daß die GG nur nach Provisionszahlung der Netzanbieter erstattet wird. Dazu sind die Händler in jedem Fall verpflichtet, das wäre auch rechtlich nicht haltbar.


Kennst Du den Vertrag des Endkunden mit dem jeweiligen Vermittler ? Wenn als Vorbedingung nur die reine Abgabe des Antrages verlangt wurde, haben die Vermittler schlechte Karten in allen Fällen. Wenn die Karte angeschaltet wurde, müssen die Vermittler zahlen oder es gibt eine Bindungsklausel.

peso
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[4.2.1.1.1.1] anarkin antwortet auf tcsmoers
13.08.2002 15:42
Kennst Du den Vertrag des Endkunden mit dem jeweiligen Vermittler ? Wenn als Vorbedingung nur die reine Abgabe des Antrages verlangt wurde, haben die Vermittler schlechte Karten in allen Fällen. Wenn die Karte angeschaltet wurde, müssen die Vermittler zahlen oder es gibt eine Bindungsklausel.

Ist ja Alles gut und schön, auch die Sache, dass Quam ja der eigentliche 'Buhmann' bei dieser geschichte ist.

Fakt aber ist jedoch für Alle, deren Karte & Partnerkarte freigeschaltet wurden und die bisher weder ein Handy noch eine Gebührenerstattung gesehen haben, dass spätestens nach 8 Monaten gezahlt werden muss.

Diese Zahlungsverpflichtung wird die Group 3G UMTS GmbH auch einfordern, da können wir mal stark von ausgehen.

Tja, böse Firma Quam hinn oder her, das einzig juristisch Greifbare für uns ist nun einmal der Vertrag mit den Firmen Faircom und DLC New Media AG.
Nur hier werden wir eine Möglichkeit zur Klage haben - und wenn es denn auch die vielgelobte Sammelklage nicht gibt, so ist es doch m.E. nach ziemlich angesagt, dass wir 'Geprellten' einen Erfahrungsaustausch organisieren und unser gemeinsames Vorgehen gegenüber den beiden Firmen Faircom und DLC New Media AG absprechen, oder nicht !

Mir scheint allerdings, das einige Leutchen in diesem Board gerade das unterbinden möchten und die Leute, die auf das Angebot reingefallen sind lieber etwas difamieren.

Da frage ich mich doch nicht lange, wo da wohl das Interesse zu suchen ist...

CU-ANARKIN

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[4.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf anarkin
13.08.2002 15:57
Benutzer anarkin schrieb:
Kennst Du den Vertrag des Endkunden mit dem jeweiligen Vermittler ? Wenn als Vorbedingung nur die reine Abgabe des Antrages verlangt wurde, haben die Vermittler schlechte Karten in allen Fällen. Wenn die Karte angeschaltet wurde, müssen die Vermittler zahlen oder es gibt eine Bindungsklausel.

Ist ja Alles gut und schön, auch die Sache, dass Quam ja der eigentliche 'Buhmann' bei dieser geschichte ist.

Das nützt Dir leider nicht viel.


Fakt aber ist jedoch für Alle, deren Karte & Partnerkarte freigeschaltet wurden und die bisher weder ein Handy noch eine Gebührenerstattung gesehen haben, dass spätestens nach 8 Monaten gezahlt werden muss.

Diese Zahlungsverpflichtung wird die Group 3G UMTS GmbH auch einfordern, da können wir mal stark von ausgehen.

Davon ist auszugehen.



Tja, böse Firma Quam hinn oder her, das einzig juristisch Greifbare für uns ist nun einmal der Vertrag mit den Firmen Faircom und DLC New Media AG.
Nur hier werden wir eine Möglichkeit zur Klage haben - und wenn es denn auch die vielgelobte Sammelklage nicht gibt, so ist es doch m.E. nach ziemlich angesagt, dass wir 'Geprellten' einen Erfahrungsaustausch organisieren und unser gemeinsames Vorgehen gegenüber den beiden Firmen Faircom und DLC New Media AG absprechen, oder nicht !

Warum versuchst Du es nicht alleine. Die Rechtslage ist klar und wer jetzt Ansprüche anmeldet, hat vielleicht noch eine Chance was zu bekommen.



Mir scheint allerdings, das einige Leutchen in diesem Board gerade das unterbinden möchten und die Leute, die auf das Angebot reingefallen sind lieber etwas difamieren.

Eine gewisse Schadenfreude dürfte vorhanden sein. Das ist aber nun mal so.

peso
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[] tcsmoers antwortet auf
07.08.2002 19:34
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer makra schrieb:
Da wir sicher nicht die einzigen geschädigten sind, suchen wir Mitleidenden, die sich eventuell einer Sammelklage gegen DLC newmedia anschließen möchten.
Dr. M. Krause

Beginnen Sie Ihre Suche am besten mal in einem schlauen Buch zum deutschen Zivilrecht, wo Sie sehr schnell rausfinden werden, dass es in Deutschland entgegen anderslautenden, hartnäckigen Gerüchten zum Trotz keine Sammelklagen gibt.

Ich sollte wirklich mal einen Preis ausschreiben: Jeder Zehnte, der hier Sammelklagen einreichen möchte, gewinnt die 'goldene ZPO', oder so :-)

Vielleicht siehst Du es zu eng. Man könnte doch die Klagen "sammeln" und durch einen Anwalt vertreten lassen. Warum bist Du so spitzfindig ? Nicht jeder kennt sich im Zivilrecht aus.

Alternativ wäre ja noch an ein "gesammeltes Klagen" zu denken.

peso
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[] rtpj antwortet auf
07.08.2002 23:36
Benutzer ron's enemy schrieb:

... Sammelklage ...

Hat hier jemand Sammelklage gerufen ?

Ich bin mit dabei. Egal um was es geht. Denen zeigen wir's.

Können wir auch gleich eine Sammel-Anzeige an die Staatsanwaltschaft schicken ?

SCNR