Benutzer kaeptnblaubaer123 schrieb:
Genau das meine ich: es dürfen/können ja wohl sicherlich auch Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, das Smartphone kaufen...
Benutzer Andre Reinhardt schrieb:
Benutzer kaeptnblaubaer123 schrieb:
... denn andere Nationalitäten dürfen das nicht?
Hallo kaeptnblaubaer123,
ein Bundesbürger ist de facto ein Bürger des Bundeslands Deutschlands mit deutscher Staatsangehörigkeit. Welche Nationalität er dabei hat, spielt keine Rolle.
Viele Grüße
Hallo kaeptnblaubaer123,
ich denke, Sie wissen sehr wohl, dass auch Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft, welche die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt erfüllen, das Smartphone kaufen können.
Vermutlich wollen Sie mir schlicht und ergreifend mitteilen, dass Ihnen die von mir gewählte Formulierung nicht gefällt und Sie eine Änderung wünschen.
Diesen Wunsch hätte man auch einfach direkt vortragen können. Die Änderung erfolgt in Kürze.
Viele Grüße