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Kabel-Klage: War aktuelles Nebenkostenprivileg rechtens?


09.07.2021 11:24 - Gestartet von egonheinz
Man sollte nicht vergesseb, dass die dann erhobenen Kabelgebühren, um ein vielfaches niedriger sind, als ein Einzelanschluß. Meistens haben die Vermieter langfristige Verträge (über 20 Jahre und auch mehr) mit den Kabelanbietern geschlossen. Und eben dadurch reduziert sich die mtl. Belastung über die NK-Abrechnung.
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[1] cebko antwortet auf egonheinz
19.07.2021 14:43

einmal geändert am 19.07.2021 15:04
Das ist nicht unbedingt so. Es gibt auch in Einzelinkasso-Häusern sogenannte "Objektpreise" die einst vom Vermieter ausgehandelt wurden und teilweise noch unter den Preisen liegen können die in Mehrnutzerhäusern pro Person bezahlt werden. Diese Preise werden aber von den Kabelanbietern nicht offen kommuniziert, sondern immer erstmal nur die kostspieligeren Standard-Tarife angeboten. Man muß gezielt den Kabelanbieter auf diese Objektpreise ansprechen um sie buchen zu können.

Benutzer egonheinz schrieb:
Man sollte nicht vergesseb, dass die dann erhobenen Kabelgebühren, um ein vielfaches niedriger sind, als ein Einzelanschluß. Meistens haben die Vermieter langfristige Verträge (über 20 Jahre und auch mehr) mit den Kabelanbietern geschlossen. Und eben dadurch reduziert sich die mtl. Belastung
über die NK-Abrechnung.