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Warum?


10.07.2021 16:33 - Gestartet von butenostfriese
einmal geändert am 10.07.2021 16:34
Warum wird von Seiten Teltarif selbst bei offensichtlichem Betrug von Vodafon wieder davon abgeraten die Kosten des angeblichen abgeschlossenen Vertrages zurückbuchen zu lassen? Warum soll sich das Opfer um Rücksendung des Paketes kümmern? Rechtlich ist beides sehr eindeutig in entsprechenden Gesetzen geregelt. Wer unerlaubt und dazu noch in betrügerischer Absicht Geld von einem fremden Konto abbucht, der muss halt damit leben das der Kontoeigentümer das Geld zurückbucht und einen Strafantrag wegen Betrug stellt. Bei unverlangt zugesandter Ware gilt: Ware nicht öffnen und den Absender darüber informieren wo er sie nach vorheriger Terminabsprache (ggfls. gegen Erstattung einer entsprechenden angemessenen Lagergebühr) abholen kann.
Warum wird hier, gerade bei Vodafone immer wieder die Rechtslage missachtet und dieer Firma immer wieder die Hand vor dem Ar*ch gehalten?
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[1] SupaSpy antwortet auf butenostfriese
11.07.2021 01:46
Benutzer butenostfriese schrieb:
Warum wird von Seiten Teltarif selbst bei offensichtlichem Betrug von Vodafon wieder davon abgeraten die Kosten des angeblichen abgeschlossenen Vertrages zurückbuchen zu lassen?

Ich sehe das in diesem Fall genauso wie du. Der Kater ist nicht rechtlich greifbar. Die Abbuchung vom Bankkonto ist nicht rechtens, weil es nicht das Konto des Katers ist :)
Soll doch das Inkasso-Büro versuchen Geld vom Kater einzutreiben. Zur Not mit einer gerichtlichen Pfändung. Damit das Gericht dann feststellen kann, dass der Vertrag nichtig ist weil die Person "Kater" gar nicht existiert. Nach ein paar Hundert solcher Fälle die vor Gericht auflaufen wird der Gesetzgeber sich wohl was einfallen lassen müssen um solche Praktiken härter zu bestrafen. Gerichte haben besseres zu tun, als Streitfälle unter 2000€ zu pfänden. Das würde denen richtig auf den "Sack" gehen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn solche Verträge auf eine rechtlich greifbare Person betrügerisch abgeschlossen werden.
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[1.1] hrgajek antwortet auf SupaSpy
11.07.2021 14:01
Hallo,

Benutzer butenostfriese schrieb:
Warum wird von Seiten Teltarif selbst bei offensichtlichem Betrug von Vodafon wieder davon abgeraten die Kosten des angeblichen abgeschlossenen Vertrages zurückbuchen zu lassen?

Zunächst sollte versucht werden, das Problem so zu lösen, weil einfaches Rückbuchen eine Kettenreaktion in Gang setzt, die viele Leute nicht einschätzen können und wenn ein Mahnbescheid kommt, egal ob der berechtigt ist oder in diesem Fall nicht und man den "versiebt", wirds ekelhaft.

Ich sehe das in diesem Fall genauso wie du. Der Kater ist nicht rechtlich greifbar. Die Abbuchung vom Bankkonto ist nicht rechtens, weil es nicht das Konto des Katers ist :)

Wenn man zurückbucht, dann unbedingt parallel ein Einschreiben an die Firma mit allen Aktenzeichen schicken, damit sie wissen (können), warum man zurückbucht und man kann nur hoffen, dass das jemand liest und versteht.

>Damit
das Gericht dann feststellen kann, dass der Vertrag nichtig ist weil die Person "Kater" gar nicht existiert. Nach ein paar Hundert solcher Fälle die vor Gericht auflaufen wird der Gesetzgeber sich wohl was einfallen lassen müssen um solche Praktiken härter zu bestrafen.

Das wäre dringend erforderlich.

Für den Laien ist der Gang zur Verbraucherberatung wohl die einfachste Möglichkeit, wenn eine Verbraucherberatung in greifbarer Nähe ist.
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[1.1.1] butenostfriese antwortet auf hrgajek
12.07.2021 18:58

einmal geändert am 12.07.2021 19:18
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo,

Benutzer butenostfriese schrieb:
Warum wird von Seiten Teltarif selbst bei offensichtlichem Betrug von Vodafon wieder davon abgeraten die Kosten des angeblichen abgeschlossenen Vertrages zurückbuchen zu lassen?

Zunächst sollte versucht werden, das Problem so zu lösen, weil einfaches Rückbuchen eine Kettenreaktion in Gang setzt, die viele Leute nicht einschätzen können und wenn ein Mahnbescheid kommt, egal ob der berechtigt ist oder in diesem Fall nicht und man den "versiebt", wirds ekelhaft.

Das geht ganz einfach, schon das Schreiben des Inkassounternehmens geht als unzustellbar zurück, genau wie jedes andere Schreiben. Mahnbescheide haben sogar ein Feld zum ankreuzen mit dem Text "Widerspruch". Was kann man da falsch machen? Soetwas muss Vodafone richtig Geld kosten..
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[1.1.2] Forant antwortet auf hrgajek
15.07.2021 08:34
Hallo,

Benutzer hrgajek schrieb:
Zunächst sollte versucht werden, das Problem so zu lösen, weil einfaches Rückbuchen eine Kettenreaktion in Gang setzt, die viele Leute nicht einschätzen können und wenn ein Mahnbescheid kommt, egal ob der berechtigt ist oder in diesem Fall nicht und man den "versiebt", wirds ekelhaft.

Was interessieren mich interne Probleme bei Dienstleistern? Auf die Rückbuchung kommt ein Brief hinterher mit der genauen Begründung sowie eine Überweisung des unstrittigen Betrages.
Mahnschreiben werden - einmal - widersprochen mit genauer Begründung bzw in diesem Falle unzustellbar, weil ein Kater keinen Briefkasten haben kann. Fertig. Spätestens mit dem gerichtlichen Mahnbescheid ist der Straftatbestand des Betruges erfüllt, also zuständige Staatsanwaltschaft über den Betrugsverdacht informieren.

Wenn man zurückbucht, dann unbedingt parallel ein Einschreiben an die Firma mit allen Aktenzeichen schicken, damit sie wissen (können), warum man zurückbucht und man kann nur hoffen, dass das jemand liest und versteht.

Sorry, aber Inkassobüros verdienen Ihr Geld damit, solche Schreiben zu lesen und zu verstehen. Wenn diese dazu nicht in der Lage sind, ist das Unternehmen nicht marktfähig und somit unseriös. Nichts, was der BDIU gerne sieht!

Spätestens der Richter im Amtsgericht liest sich das durch und dann wird es teuer für das Inkassobüro als Verlierer.


Damit das Gericht dann feststellen kann, dass der Vertrag nichtig ist weil die Person "Kater" gar nicht existiert. Nach ein paar Hundert solcher Fälle die vor Gericht auflaufen wird der Gesetzgeber sich wohl was einfallen lassen müssen um solche Praktiken härter zu bestrafen.

Das wäre dringend erforderlich.

Für den Laien ist der Gang zur Verbraucherberatung wohl die einfachste Möglichkeit, wenn eine Verbraucherberatung in greifbarer Nähe ist.

Nur hat leider nicht jeder die Möglichkeit und manche Verbraucherberatungen kannst du auch in der Pfeife rauchen. Hier muss dringend flächendeckende Aufklärung her, wie bei unberechtigten Forderungen vorgegangen werden muss.

Es würde schon reichen, analog zum gerichtlichen Mahnverfahren ein "gerichtliches Abweisungsverfahren" (o.ä.) zu etablieren, mit dem solchen unberechtigten, frei erfundenen Forderungen für kleines Geld entgegengetreten werden kann. Ja, es gibt die negative Feststellungsklage, aber da ist das Risiko höher.

Gut, unseriöse Buden wie Klarna wären mit der Etablierung des obigen Abweisungsverfahren dann pleite, weil die es selbst nach mehrmaliger Aufforderung nicht auf die Reihe bekommen, LÜCKENLOSE Kontoauszüge statt irgendwelcher Loseblattsammlungen zum Beweis ihrer angeblichen Forderungen vorzulegen, aber das wäre dann halt nur Marktbereinigend.
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[1.1.2.1] hrgajek antwortet auf Forant
15.07.2021 12:40
Hallo,

Benutzer Forant schrieb:

Benutzer hrgajek schrieb:
Zunächst sollte versucht werden, das Problem so zu lösen, weil einfaches Rückbuchen eine Kettenreaktion in Gang setzt, die viele Leute nicht einschätzen können und wenn ein Mahnbescheid kommt, egal ob der berechtigt ist oder in diesem Fall nicht und man den "versiebt", wirds ekelhaft.

Was interessieren mich interne Probleme bei Dienstleistern?

Du kennst Dich aus und weißt Dir zu zu helfen. Dein Vorgehen ist sicher korrekt, aber erfordert einiges aktives tun.

Oma Müller oder Bauer Meier bekommen erst einmal einen Heidenschreck. Die brauchen fachliche Hilfe. Da sind die Verbraucherzentralen sicher eine gute Adresse, sofern man keinen Anwalt "in der Familie" hat :-)
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[1.1.2.1.1] Forant antwortet auf hrgajek
15.07.2021 14:28
Hallo,
Benutzer hrgajek schrieb:

Oma Müller oder Bauer Meier bekommen erst einmal einen Heidenschreck. Die brauchen fachliche Hilfe. Da sind die Verbraucherzentralen sicher eine gute Adresse, sofern man keinen Anwalt "in der Familie" hat :-)

Ja, da hast du leider Recht. Es gibt zuviele Leute, die Ihre Rechte nicht kennen und/oder Ihre Ruhe haben wollen. Dabei ist doch keinem geholfen, wenn unseriöse Anbieter weiterhin Bestand haben, die müssen richtig einen auf den Deckel bekommen.

Auch das Kostenrisiko ist ohne Rechtsschutzversicherung enorm, das hält wohl manche auch ab.
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[2] Rekatrednu antwortet auf butenostfriese
15.07.2021 17:12
Benutzer butenostfriese schrieb:

Bei unverlangt zugesandter Ware gilt: Ware nicht öffnen und den Absender darüber informieren wo er sie nach vorheriger Terminabsprache (ggfls. gegen Erstattung einer entsprechenden angemessenen Lagergebühr) abholen kann.
Warum wird hier, gerade bei Vodafone immer wieder die Rechtslage missachtet und dieer Firma immer wieder die Hand vor dem Ar*ch gehalten?

So ein Bullshit. Ein Paket hat bei solchen fällen unverzüglich geöffnet zu werden. Enthalten ist ein Widerrufrufformular und ein Retourenschein. Die Gesetzgebung ist da eindeutig. Nichtgewünschte oder bestellte Ware muss unverzüglich widerrufen/reklamiert und an den Absender zurück geschickt werden.
Auch ist die Gesetzgebung eindeutig, wenn es um Schadensersatz geht. Ein Anspruch besteht nur bei geschäftlichen Einbußen. Ein Privatkunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, nur auf tatsächlich angefallene Kosten. Diese gibt es jedoch nicht, da ja ein Retourenschein in den Paketen liegt, damit also nicht mal Versandkosten anfallen.
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[2.1] butenostfriese antwortet auf Rekatrednu
15.07.2021 18:17
Benutzer Rekatrednu schrieb:
Benutzer butenostfriese schrieb:

Bei unverlangt zugesandter Ware gilt: Ware nicht öffnen und den Absender darüber informieren wo er sie nach vorheriger Terminabsprache (ggfls. gegen Erstattung einer entsprechenden angemessenen Lagergebühr) abholen kann.
Warum wird hier, gerade bei Vodafone immer wieder die Rechtslage missachtet und dieer Firma immer wieder die Hand vor dem Ar*ch gehalten?

So ein Bullshit. Ein Paket hat bei solchen fällen unverzüglich geöffnet zu werden. Enthalten ist ein Widerrufrufformular und ein Retourenschein. Die Gesetzgebung ist da eindeutig. Nichtgewünschte oder bestellte Ware muss unverzüglich widerrufen/reklamiert und an den Absender zurück geschickt werden.

Du öffnest immer fremde Post? Das Briefgeheimnis scheinst du ja nicht zu kennen. Btw. das Öffnen fremder Post ist eine Straftat!

[ ] du hast verstanden was ich geschrieben habe
[ ] du hast verstanden was "den Absender informieren" bedeutet

Auch ist die Gesetzgebung eindeutig, wenn es um Schadensersatz

[ ] du kennst den Unterschied zwischen Lagergebühr/Auslagen und Schadenersatz sehr genau.

Soweit zu "so ein Bullshit" *scnr*
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[2.1.1] Rekatrednu antwortet auf butenostfriese
22.07.2021 17:10

einmal geändert am 22.07.2021 17:11
Benutzer butenostfriese schrieb:
Benutzer Rekatrednu schrieb:
Benutzer butenostfriese schrieb:

Bei unverlangt zugesandter Ware gilt: Ware nicht öffnen und den Absender darüber informieren wo er sie nach vorheriger Terminabsprache (ggfls. gegen Erstattung einer entsprechenden angemessenen Lagergebühr) abholen kann.
Warum wird hier, gerade bei Vodafone immer wieder die Rechtslage missachtet und dieer Firma immer wieder die Hand vor dem Ar*ch gehalten?

So ein Bullshit. Ein Paket hat bei solchen fällen unverzüglich geöffnet zu werden. Enthalten ist ein Widerrufrufformular und ein Retourenschein. Die Gesetzgebung ist da eindeutig. Nichtgewünschte oder bestellte Ware muss unverzüglich widerrufen/reklamiert und an den Absender zurück geschickt werden.

Du öffnest immer fremde Post? Das Briefgeheimnis scheinst du ja nicht zu kennen. Btw. das Öffnen fremder Post ist eine Straftat!

[ ] du hast verstanden was ich geschrieben habe [ ] du hast verstanden was "den Absender informieren" bedeutet

Auch ist die Gesetzgebung eindeutig, wenn es um Schadensersatz

[ ] du kennst den Unterschied zwischen Lagergebühr/Auslagen und Schadenersatz sehr genau.

Soweit zu "so ein Bullshit" *scnr*

Nur gut, dass es hier nicht um fremde Post geht, also ist das Postgeheimnis außen vor. Aber scheinbar hast du den Artikel nicht richtig gelesen und verstanden. Wenn man ein Paket bekommt was an einem selbst zugesendet ist, dann öffnet man es! Und wenn man den Inhalt nicht bestellt hat, eine Ware unerwartet bekommen hat, dann reklamiert/wiederruft diese und entnimmt das Widerrufsformular und den Retourenschein! Das Widerrufsformular ist dafür da, um den Absender zu informieren! Und es sind keine Auslagen vorhanden! Es gibt nichts zu erstatten! Also bullshit!
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[2.1.1.1] basti99 antwortet auf Rekatrednu
22.07.2021 17:35
Warum soll ich etwas reklamieren oder gar zurücksenden, was ich nicht bestellt habe? Im besten Fall nimmt man die Sendung natürlich gar nicht entgegen. Ärgerlich, wenn das der Nachbar erledigt hat. Dann die Sendung aufbewahren, falls Rechnungen / Mahnungen kommen, den Absender auffordern, die Ware wieder abzuholen. Das fehlte ja noch, unverlangt erhaltene Senungen selbst zur Post bringen. Ich frage mich, wie andere überhaupt auf diese Idee kommen können. Man sollte sich natürlich 100%ig sicher sein, nichts bestellt zu haben.
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[2.1.1.1.1] butenostfriese antwortet auf basti99
22.07.2021 17:59
Benutzer basti99 schrieb:

+1
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[2.1.1.2] butenostfriese antwortet auf Rekatrednu
22.07.2021 18:38
Benutzer Rekatrednu schrieb:

Nur gut, dass es hier nicht um fremde Post geht, also ist das Postgeheimnis außen vor.

Laut Artikel war Vertragspartner der Kater Vertragspartner, wohnt bei dir immer eine natürliche Person mit dem Namen des Haustieres?

Aber scheinbar hast du den Artikel nicht richtig gelesen und verstanden. Wenn man ein Paket bekommt was an einem selbst zugesendet ist, dann öffnet man es!

Nicht wenn es UNVERLANGT zugeschickt wurde.

Und wenn man den Inhalt nicht bestellt hat, eine Ware unerwartet bekommen hat, dann reklamiert/wiederruft diese und entnimmt das Widerrufsformular und den Retourenschein! Das Widerrufsformular ist dafür da, um den Absender zu informieren!

Wie willst du etwas widerrufen was du nicht abgeschlossen/bestellt/gesagt hast?

Und es sind keine Auslagen vorhanden! Es gibt nichts zu erstatten! Also bullshit!

[ ] du kennst die Abkürzung für gegebenenfalls und die Bedeutung dieses Wortes

für mich ist hier nun EoD
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[2.1.1.2.1] Rekatrednu antwortet auf butenostfriese
26.07.2021 00:34
Benutzer butenostfriese schrieb:
Benutzer Rekatrednu schrieb:

Nur gut, dass es hier nicht um fremde Post geht, also ist das Postgeheimnis außen vor.

Laut Artikel war Vertragspartner der Kater Vertragspartner, wohnt bei dir immer eine natürliche Person mit dem Namen des Haustieres?

Aber scheinbar hast du den Artikel nicht richtig gelesen und verstanden. Wenn man ein Paket bekommt was an einem selbst zugesendet ist, dann öffnet man es!

Nicht wenn es UNVERLANGT zugeschickt wurde.

Und wenn man den Inhalt nicht bestellt hat, eine Ware unerwartet bekommen hat, dann reklamiert/wiederruft diese und entnimmt das Widerrufsformular und den Retourenschein! Das Widerrufsformular ist dafür da, um den Absender zu informieren!

Wie willst du etwas widerrufen was du nicht
abgeschlossen/bestellt/gesagt hast?

Und es sind keine Auslagen vorhanden! Es gibt nichts zu erstatten! Also bullshit!

[ ] du kennst die Abkürzung für gegebenenfalls und die Bedeutung dieses Wortes

für mich ist hier nun EoD




Man merkt, dass Sie sich null mit der Rechtlage auskennen und Sie sich diese drehen wie Sie es wollen. Nicht bestellt kann gar nicht sein. Denn woher soll ein Unternehmen denn die ganzen Angaben wie Adresse und Iban usw. haben? Eine Bestellung geht ausschließlich mit angegebener IBAN und am Ende des Gesprächs im sogenannten Haustürgeschäft bekommt man die Unterlagen, das Tablet oder das PDA vor die Nase gehalten und wird aufgefordert die dort stehenden Daten auf Richtigkeit zu prüfen und mehrfach zu unterschreiben. Allein in diesem Moment schon gilt nicht nur eine Betrugsabscht des Unternehmens oder des Medienberaters, sondern eben auch des Unterzeichners. Der Unterzeichner bestellt Bestätigt mit der Unterschrift das alle Daten korrekt sind und bestellt dann mutwillig für eine Person die gar nicht existiert, in diesem Fall für den Kater! Es wurde somit 100%ig eine Bestellung ausgelöst! Von wegen nichtbestellte Ware....natürlich bestellte Ware! Das Unternehmen, sei es Vodafone, Telekom oder sonst wer kann nicht wissen, dass es sich hier nicht um eine Person, sondern ein Viehzeug handelt! Ich hoffe Sie haben schon einmal etwas von dem Begriff Mitwirkungspflicht gehört! Wenn der Unterzeichner die Daten nicht prüft und dann sogar nicht einmal die Bestellung reklamiert, dann ist die Person mitschuldig!
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[2.1.1.2.1.1] basti99 antwortet auf Rekatrednu
26.07.2021 06:57
Ich halte Betrug durch den Vertriebspartner für wahrscheinlicher. Der kannte hier schließlich die Hauseigentümerin (oder Bewohnerin), und zum Umgang von Vodafone mit dem Datenschutz gibt es auch genügend Berichte

Ich habe weder von Telekom oder 1&1 gehört, dass die Drückerkolonnnen von Tür zu Tür schicken. Warum nutzt Vodafone einen Vertriebsweg, der aus guten Gründen einen schlechten Ruf hat? Sind Vodafone Produkte auf seriösem Weg nicht verkäuflich?
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[2.1.1.2.1.2] butenostfriese antwortet auf Rekatrednu
26.07.2021 11:38
Benutzer Rekatrednu schrieb:

Man merkt, dass Sie sich null mit der Rechtlage auskennen ... Nicht bestellt kann gar nicht sein. Denn woher soll ein Unternehmen denn die ganzen Angaben wie Adresse und Iban usw. haben?

[ ] Sie haben den Artikel gelesen und verstanden
[ ] Sie haben gelesen und verstanden was ich schrieb

*plonk*

SCNR