Hallo,
Benutzer hrgajek schrieb:
Zunächst sollte versucht werden, das Problem so zu lösen, weil einfaches Rückbuchen eine Kettenreaktion in Gang setzt, die viele Leute nicht einschätzen können und wenn ein Mahnbescheid kommt, egal ob der berechtigt ist oder in diesem Fall nicht und man den "versiebt", wirds ekelhaft.
Was interessieren mich interne Probleme bei Dienstleistern? Auf die Rückbuchung kommt ein Brief hinterher mit der genauen Begründung sowie eine Überweisung des unstrittigen Betrages.
Mahnschreiben werden - einmal - widersprochen mit genauer Begründung bzw in diesem Falle unzustellbar, weil ein Kater keinen Briefkasten haben kann. Fertig. Spätestens mit dem gerichtlichen Mahnbescheid ist der Straftatbestand des Betruges erfüllt, also zuständige Staatsanwaltschaft über den Betrugsverdacht informieren.
Wenn man zurückbucht, dann unbedingt parallel ein Einschreiben an die Firma mit allen Aktenzeichen schicken, damit sie wissen (können), warum man zurückbucht und man kann nur hoffen, dass das jemand liest und versteht.
Sorry, aber Inkassobüros verdienen Ihr Geld damit, solche Schreiben zu lesen und zu verstehen. Wenn diese dazu nicht in der Lage sind, ist das Unternehmen nicht marktfähig und somit unseriös. Nichts, was der BDIU gerne sieht!
Spätestens der Richter im Amtsgericht liest sich das durch und dann wird es teuer für das Inkassobüro als Verlierer.
Damit das Gericht dann feststellen kann, dass der Vertrag nichtig ist weil die Person "Kater" gar nicht existiert. Nach ein paar Hundert solcher Fälle die vor Gericht auflaufen wird der Gesetzgeber sich wohl was einfallen lassen müssen um solche Praktiken härter zu bestrafen.
Das wäre dringend erforderlich.
Für den Laien ist der Gang zur Verbraucherberatung wohl die einfachste Möglichkeit, wenn eine Verbraucherberatung in greifbarer Nähe ist.
Nur hat leider nicht jeder die Möglichkeit und manche Verbraucherberatungen kannst du auch in der Pfeife rauchen. Hier muss dringend flächendeckende Aufklärung her, wie bei unberechtigten Forderungen vorgegangen werden muss.
Es würde schon reichen, analog zum gerichtlichen Mahnverfahren ein "gerichtliches Abweisungsverfahren" (o.ä.) zu etablieren, mit dem solchen unberechtigten, frei erfundenen Forderungen für kleines Geld entgegengetreten werden kann. Ja, es gibt die negative Feststellungsklage, aber da ist das Risiko höher.
Gut, unseriöse Buden wie Klarna wären mit der Etablierung des obigen Abweisungsverfahren dann pleite, weil die es selbst nach mehrmaliger Aufforderung nicht auf die Reihe bekommen, LÜCKENLOSE Kontoauszüge statt irgendwelcher Loseblattsammlungen zum Beweis ihrer angeblichen Forderungen vorzulegen, aber das wäre dann halt nur Marktbereinigend.