Tierisch

Haustür-Geschäft: Vodafone-Vertrag für die Katz(e)

Wenn jemand an der Tür klin­gelt und nach dem Namen des Katers fragt, ist Vorsicht geboten. Sonst bekommt der einen Internet- oder Handy­ver­trag.
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Das Bild zeigt Kater Larry, Chef-Katze des britischen Premierministers. Ob der auch einen Vertrag bei Vodafone hat? Das Bild zeigt Kater Larry, Chef-Katze des britischen Premierministers. Ob der auch einen Vertrag bei Vodafone hat?
Foto: Picture-Alliance / dpa
Ein "Internet für die Katz", darüber berichtet das Redak­tions­netz­werk Deutsch­land unter Bezug auf die Hanno­ver­sche Allge­meine Zeitung (HAZ). Laut Zeitung habe der Fest­netz- und Mobil­funk­anbieter Voda­fone einer Frau und Katzen­lieb­haberin aus Bremen einen Internet/Telefon-Vertrag für ihren Kater in Rech­nung gestellt.

Jahre­lang zufrie­dene Kundin

Das Bild zeigt Kater Larry, Chef-Katze des britischen Premierministers. Ob der auch einen Vertrag bei Vodafone hat? Das Bild zeigt Kater Larry, Chef-Katze des britischen Premierministers. Ob der auch einen Vertrag bei Vodafone hat?
Foto: Picture-Alliance / dpa
Die Katzen­lieb­haberin war eigent­lich seit Jahren zufrie­dene Voda­fone-Kundin. Als eine "Mitar­bei­terin" des Unter­neh­mens die Frau unan­gemeldet zu Hause besuchte, habe man sich nett über dieses und jenes unter­halten – auch über den Kater mit dem Namen Gysmo. Wenige Tage später habe die Bremerin plötz­lich ein Paket mit Geräten und Vertrags­unter­lagen für „Herrn Gysmo“ erhalten. Die Rech­nungs-Beträge habe Voda­fone statt­dessen vom Bank­konto der Voda­fone-Kunden abge­bucht.

Kunden­ser­vice kann nicht helfen

Anrufe beim Kunden­ser­vice brachten keine Klar­heit. Schließ­lich entschloss sich die Frau, die Last­schriften von Voda­fone zu wider­rufen. Das war keine gute Idee. Darauf folgten prompt Schreiben eines Inkas­sobüros und schließ­lich sogar ein gericht­licher Mahn­bescheid. Erst als die Frau die Verbrau­cher­zen­trale einschal­tete, seien die Verträge seitens Voda­fone stor­niert worden. Mitt­ler­weile soll die Frau auch ihr falsch abge­buchtes Geld zurück­erhalten haben.

Recht­zeitig und besonnen handeln

Wenn solch ein Fall eintritt, ist es wichtig, kühlen Kopf zu bewahren. Unter­gescho­benen Verträgen am besten schrift­lich per Einschreiben wider­spre­chen und das Unter­nehmen um einen Retou­ren­schein für die unver­langt zuge­schickten Geräte bitten. Dann ist auch sicher­gestellt, dass diese Geräte an die rich­tige Adresse gehen und verbucht werden können - bis dahin diese Geräte gut aufbe­wahren. Wenn das nicht hilft, sollte möglichst früh­zeitig die Verbrau­cher­bera­tung oder ein spezia­lisierter Anwalt einge­schaltet werden.

Besser nicht zurück­buchen

Das einfache Zurück­buchen von Last­schriften ist leider keine gute Idee, weil in den Unter­nehmen dann ein auto­mati­scher Prozess ange­stoßen wird, der bei Inkas­sobüros und Mahn­ver­fahren endet und ohne fach­liche Hilfe nur schwer zu stoppen ist. Die Hoff­nung des Kunden, durch das Zurück­buchen Aufmerk­sam­keit für das Problem zu finden, erfüllt sich meis­tens nicht.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Immer wieder taucht bei solchen Berichten der Name Voda­fone auf. Gibt es solche Fälle bei anderen Anbie­tern nicht? Oder sind dort die Kontrollen einfach besser? Ob die Dame an der Haus­türe wirk­lich eine "Mitar­bei­terin" war oder viel­leicht im Auftrag einer D2D-Vertriebs­gesell­schaft (D2D = Door to Door) unter­wegs war? Wir wissen es nicht.

Das ganze System kann nur funk­tio­nieren, weil auf diese Verkaufs­mit­arbeiter ein brachialer Druck ausgeübt wird, eine gewisse Menge von "Schal­tungen" pro Tag oder pro Woche zu bringen, denn nur dafür gibt es Provi­sion, sprich Geld. Und von irgendwas wollen die Leute ja leben. Provi­sionen gibt es dafür, dass die Kunden Verträge mit 24-mona­tiger Lauf­zeit unter­schreiben. Damit kann der Anbieter kalku­lieren und hoffen, dass der Kunde länger bleibt. Erst dann beginnt sich der Kunde für das Unter­nehmen irgend­wann zu rechnen.

Hätte der Bundestag Mut besessen, diese 24-Monate-Option wie geplant abzu­schaffen, hätte die Branche ihr komplettes Vertriebs-Konzept über­denken müssen. Sicher wären manche Kunden schon nach einem Monat verschwunden, aber zufrie­dene Kunden täten das nämlich nicht. Warum denn auch? Doch das konnten oder wollten sich die Vertreter der Branche nicht vorstellen.

Die Begren­zung der Mindest­lauf­zeit auf nur einen Monat hätte schnell zu nach­hal­tigeren, lang­fris­tigeren Konzepten geführt. Und wer es noch nicht verstanden hat: das "Handy für 1 Euro" gibt es nicht. Das wird nur solange hin und herge­rechnet, bis es passt.

Nicht nur Voda­fone hat seine Kabel-TV-Programme geän­dert oder heraus­genommen, auch bei Sky gibt es Ände­rungen.

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