Thread
Menü

Wie kann das überhaupt funktionieren?


12.07.2021 10:38 - Gestartet von bjoern.bs
Wurde nicht vor einigen Jahren eine Verpflichtung eingeführt, dass man sich zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages unbedingt ausweisen muss, zwecks Terrorismusbekämpfung? Sollte damit nicht genau verhindert werden, dass Verträge auf fiktive Personen abgeschlossen werden?
Komisch...

Im Übrigen bin ich bei den anderen Kommentatoren hier: ich sehe auch überhaupt keine Grundlage, warum der Kunde sich noch um die Rückabwicklung eines nicht rechtmäßigen Vertrages samt Rücksendung kümmern soll. Schriftlicher Widerspruch und Rückbuchung. Und wenn das nicht reicht, dann Anwalt.
Menü
[1] Forant antwortet auf bjoern.bs
15.07.2021 09:18
Benutzer bjoern.bs schrieb:
Wurde nicht vor einigen Jahren eine Verpflichtung eingeführt, dass man sich zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages unbedingt ausweisen muss, zwecks Terrorismusbekämpfung? Sollte damit nicht genau verhindert werden, dass Verträge auf fiktive Personen abgeschlossen werden?
Komisch...

Bei Postpaid anscheinend nicht. Ich musste jedenfalls die letzten 2 Jahre nie PostIdent machen oder diese dämliche Onlineverifizierung machen.

Und normalerweise ist der Kater gechippt - das wäre doch auch ein "Personalausweis", musst nur am Nacken auslesen.

Der Vertrag hat aber mindestens zwei Probleme:
- keine Unterschrift und auch keine Vollmacht des Katers, dass Frauchen für Ihn unterschreiben darf
- der Kater ist wohl noch keine 18. ;-)
Menü
[1.1] mwunsch antwortet auf Forant
15.07.2021 11:34
Ich tippe auf Unterschriftenfälschung durch die Drückerin.

Bei Haustürgeschäften, im Gegensatz zu Telefongeschäften, gibt es An- bzw. Auftragsformulare. Dabei sollte dem Auftraggeber auch ein Formular ausgehändigt werden - diese kleine Formalie ist wichtig und kann meines Wissens bewirken, daß die Widerrufs-Frist gar nicht erst zu laufen beginnt.

Was hier nicht beschrieben wurde ist, wie die Drückerin an die existierenden Vertragsdetails gekommen ist (Kundennummer, Bankverbindung etc.), da der Vertrag anscheinend auf einen bestehenden Vertrag aufgesattelt wurde.
Menü
[1.1.1] Forant antwortet auf mwunsch
15.07.2021 14:10
Benutzer mwunsch schrieb:
Bei Haustürgeschäften, im Gegensatz zu Telefongeschäften, gibt es An- bzw. Auftragsformulare. Dabei sollte dem Auftraggeber auch ein Formular ausgehändigt werden - diese kleine Formalie ist wichtig und kann meines Wissens bewirken, daß die Widerrufs-Frist gar nicht erst zu laufen beginnt.

Den Ärger hat der Kater ja erstmal trotzdem.

Was hier nicht beschrieben wurde ist, wie die Drückerin an die existierenden Vertragsdetails gekommen ist (Kundennummer, Bankverbindung etc.), da der Vertrag anscheinend auf einen bestehenden Vertrag aufgesattelt wurde.

Na ja, das ist simpel, wenn du erstmal mit der Kundin im Gespräch bist:" Vielleicht kann Ihr Vertrag optimiert werden, haben Sie die letzte Rechnung griffbereit?"

Da steht dann alles drauf, und wenn du einen Neuvertrag auf das bestehende Kundenkonto buchst, ist die Angabe der Bankverbindung ja nicht nötig.