Benutzer mwunsch schrieb:
Bei Haustürgeschäften, im Gegensatz zu Telefongeschäften, gibt es An- bzw. Auftragsformulare. Dabei sollte dem Auftraggeber auch ein Formular ausgehändigt werden - diese kleine Formalie ist wichtig und kann meines Wissens bewirken, daß die Widerrufs-Frist gar nicht erst zu laufen beginnt.
Den Ärger hat der Kater ja erstmal trotzdem.
Was hier nicht beschrieben wurde ist, wie die Drückerin an die existierenden Vertragsdetails gekommen ist (Kundennummer, Bankverbindung etc.), da der Vertrag anscheinend auf einen bestehenden Vertrag aufgesattelt wurde.
Na ja, das ist simpel, wenn du erstmal mit der Kundin im Gespräch bist:" Vielleicht kann Ihr Vertrag optimiert werden, haben Sie die letzte Rechnung griffbereit?"
Da steht dann alles drauf, und wenn du einen Neuvertrag auf das bestehende Kundenkonto buchst, ist die Angabe der Bankverbindung ja nicht nötig.