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wie bitte?


12.07.2021 12:25 - Gestartet von regn
Warum war das keine gute Idee? Der Mahnbescheid.richtet sich dann ja gegen Gismo. Da kann man den Gerichtsvollzieher ja gelassen reinlassen! Wie soll denn überhaupt die Frau da Widerspruch einlegen, da bräuchte Sie ja eine Vollmacht vom Kater! Wird schwierig!
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[1] mwunsch antwortet auf regn
15.07.2021 11:30
Benutzer regn schrieb:
Warum war das keine gute Idee? Der Mahnbescheid.richtet sich dann ja gegen Gismo. Da kann man den Gerichtsvollzieher ja gelassen reinlassen! Wie soll denn überhaupt die Frau da Widerspruch einlegen, da bräuchte Sie ja eine Vollmacht vom Kater! Wird schwierig!

Die Abbuchungen erfolgten ja auf das Konto von Gysmo's Besitzerin; gegen diese wurden dann auch die Mahnprozesse ingang gesetzt.

Die Verursacherin (die Vertragsdrückerin) wurde laut Berichten in anderen Medien entlassen, ist aber anscheinend sonst fein raus.
Hier gehört angesetzt: Vertriebler, ob sie nun unter Druck handel(te)n oder nicht, müssten wegen solcher untergeschobenen Verträge mit Strafen rechnen, ebenso die Auftraggeber sowie Drückerkolonnen-Führer.

Mitschuld hat ebenso Vodafone (in diesem Fall), da sie in ihrem Kundensupport solche Fälle anscheinend nicht als "hausgemachtes Problem" erkennen und Verträge unbürokratisch rückabwickeln, bevor es eskaliert.

Was hier aber übersehen wird: Es mag sein, daß der Kundin am Ende nur geringer oder gar kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Bei Mahnprozessen, besonders wenn diese die Inkasso- oder Gerichtsvollzieher-Stufe erreichen, erfolgen auch Meldungen an die 'Schufa' und andere Bonitätsinstitute, welche wiederum nur auf Anforderung des Verbrauchers mitteilen, welche Meldungen überhaupt vorliegen und wie die sich auswirken können (oft nicht mal das letztere).
Auch hier muß am Ende der Verbraucher aktiv werden, damit unrichtige (weil durch illegale Aktivitäten ausgelöste) Einträge wieder gelöscht werden.
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[1.1] Forant antwortet auf mwunsch
15.07.2021 14:05
Benutzer mwunsch schrieb:
Benutzer regn schrieb:
Warum war das keine gute Idee? Der Mahnbescheid.richtet sich dann ja gegen Gismo. Da kann man den Gerichtsvollzieher ja gelassen reinlassen! Wie soll denn überhaupt die Frau da Widerspruch einlegen, da bräuchte Sie ja eine Vollmacht vom Kater! Wird schwierig!

Die Abbuchungen erfolgten ja auf das Konto von Gysmo's Besitzerin; gegen diese wurden dann auch die Mahnprozesse ingang gesetzt.

Damit ist auf jeden Fall schon mal der Straftatbestand des Betruges erfüllt, aus betrügerischen Handlungen kann kein rechtskräftiger Mahnbescheid entstehen, von der Nichtigkeit des Vertrags mit einer minderjährigen Katze ohne Vollmacht für das betreffende Konto mal abgesehen.

Aber klar, es gibt Rennerei, in dem Fall muss Frauchen widersprechen und manche Leute haben vor gelben Briefen Angst. Traurigerweise haben die am meisten Angst, die sich nie etwas (bewusst) zu Schulden kommen lassen. Irgendwie irrational, aber das sind ja Menschen.


Die Verursacherin (die Vertragsdrückerin) wurde laut Berichten in anderen Medien entlassen, ist aber anscheinend sonst fein raus.
Hier gehört angesetzt: Vertriebler, ob sie nun unter Druck handel(te)n oder nicht, müssten wegen solcher untergeschobenen Verträge mit Strafen rechnen, ebenso die Auftraggeber sowie Drückerkolonnen-Führer.

Die Mindestlohnopfer, die da irgendwas machen, um wenigstens ein wenig Lebensunterhalt zu verdienen, sind MEINER MEINUNG nach das falsche Ziel. Eher die Unternehmen, die das beauftragen. Wenn die DSGVO 4% des Umsatzes als Bußgeld schafft, sollte bei sowas 14% des Umsatzes realisierbar sein.

OK, dann würden wahrscheinlich die ganzen Drückerfirmen pleite gehen, aber ich kennen niemanden, der so einen Scheißjob tatsächlich machen wollen würde, ebenso wie Callcenter Outbound (Ausnahme: auf Kundenanforderung, nicht cold call).
Wer was "mit Menschen" machen möchte, hat viele andere (sinnvollere) Möglichkeiten, z.B: Jugendzentren, richtiger Einzelhandel, Kundenbetreuung Inbound usw.

Das Arbeitsamt unterstützt ja das Ganze sogar, indem "jeder zumutbare Job abseits der Protitution" angenommen werden muss. Das man da in manchen Bereichen nicht mal die Fahrtkosten zur Arbeit bei rausbekommt, und neben den Hausraten oder Miete auch noch Telefon, Gas, Elektrik unbezahlt bleibt, interessiert das Amt nicht mehr, wenn der arme Tropf erstmal aus der Arbeitslosenstatistik raus ist. Ist dann ja ne andere Kostenstelle (Sozialamt vs. Arbeitsamt bzw neudeutsch wohl Sozialagentur vs Arbeitsagentur)

DAS ist wohl das eigentliche Problem, nicht eine Katze mit Internetzugang...

Mitschuld hat ebenso Vodafone (in diesem Fall), da sie in ihrem Kundensupport solche Fälle anscheinend nicht als "hausgemachtes Problem" erkennen und Verträge unbürokratisch rückabwickeln, bevor es eskaliert.

Das kommt noch dazu. Insbesondere könnte man ja die Stornoquote grundsätzlich als Benchmark nehmen, zufriedene Kunden, die sich bewusst für ein Produkt entschieden haben, werden tendenziell eher nicht stornieren. Bei zufriedenen Kunden ist auch keine Mindestvertragslaufzeit nötig, die (meisten) Kunden bleiben auch so...

Was hier aber übersehen wird: Es mag sein, daß der Kundin am Ende nur geringer oder gar kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Bei Mahnprozessen, besonders wenn diese die Inkasso- oder Gerichtsvollzieher-Stufe erreichen, erfolgen auch Meldungen an die 'Schufa' und andere Bonitätsinstitute, welche wiederum nur auf Anforderung des Verbrauchers mitteilen, welche Meldungen überhaupt vorliegen und wie die sich auswirken können (oft nicht mal das letztere).
Auch hier muß am Ende der Verbraucher aktiv werden, damit unrichtige (weil durch illegale Aktivitäten ausgelöste) Einträge wieder gelöscht werden.

Ja, diese Bonitätsrateinstitute, die systembedingt keine Aussage zur Kreditwürdigkeit machen können (Das Ratesystem der Schufa war aber wohl in den 80ern mal legitim, aber wer ernsthaft Sachen von vor 3 Jahren, die keinen mehr interessieren, zur Bonitätsratelotterie heranzieht, hat ein systembedingtes Versagen, zumal Positiveinträge praktisch nicht honoriert werden und jetzt mit Corona der Score eh nix wert ist), sind dann natürlich ein Problem.

Aber auch da gilt: Hat das Inkasso trotz bestreiten der Forderung einen Eintrag hinterlassen, sind schon mal 1.000€ Schadenersatz fällig. Das reicht schon für einiges an Katzenfutter. (Siehe unter anderem das WBS-Video bei Youtube, leicht zu finden).
Natürlich hat man erstmal Rennerei und die meisten werden das weder wissen, noch sich damit jemals beschäftigt haben, wozu auch...