Benutzer EasyMobil-er schrieb:
Benutzer basti99 schrieb:
.... Interessiert mich jetzt auch unabhängig vom geschilderten Fall.
Nun, die haben Oma dusselig gemacht, bis sie wohl so in etwa " ok, ist ja günstig, ja das mache ich" gesagt hat. .... dann kam natürlich der ganze mail Bestätigung-Vertrags-AGB pdf bei mir an .... denn:
man bekommt heute ja nix mehr online bestellt ohne mail-Adresse -> wird halt meine genommen ... damit ich die "Rentner unter Kontrolle" habe ;-)
Verstehe ich trotzdem nicht. Die Änderung wird doch erst wirksam, nachdem man die Mail mir der Zusammenfassung der neuen Konditionen erhalten und DANACH zugestimmt hat. Wie oben geschrieben: Am Telefon "ja" sagen reicht doch gar nicht. Das ist jedenfalls seit 1.12.2021 so. Ich hoffe, es handelt sich nicht um eine Geschichte aus dem Paulanergarten.
"...Werden am Telefon also Festnetz-, Internet-, oder Mobilfunkverträge abgeschlossen, muss der Anbieter unverzüglich nach dem Telefonat eine Zusammenfassung des Vertrags schicken.... Der Vertrag wird erst wirksam, wenn er vom Kunden in Textform (Brief, E-Mail, usw.) bestätigt wird. " Das gilt auch für Verträgsänderungen.