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Wer hat das verschuldet ?


26.08.2021 19:37 - Gestartet von klopf
Ich bin der Auffassung, dass nicht Vodafone die „Hauptschuld“ trägt, sondern der Vermieter. Wenn die Kabelgebühren „versteckt unter Aufzugskosten“ in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind, ist das ein Fehler des Vermieters. Wären die Kabelgebühren als selbständiger Posten in der Nebenkostenabrechnung erschienen, wäre diese Doppelzahlung wahrscheinlich eher aufgefallen. Und: Einen „Betrugs-„ tatbestand seitens Vodafone kann ich nicht erkennen. Betrug setzt Vorsatz voraus. Ich denke, das Ergebnis (Rückzahlung lfd. Jahr zzgl. 3 Jahre) ist in Ordnung.