Benutzer tosho schrieb:
Ist mir doch egal, was der Computer kann. Wenn mir etwas vertraglich versprochen wird, dann ist das einzuhalten. Wenn sie zwischenzeitlich von ihrem Computer versklavt wurden interessiert mich das wenig; sollen sie ihn halt verschrotten oder was weiß ich...
"Der Computer" kann im Prinzip "alles", es muss "nur" entsprechend programmiert werden. Sprich: Verschrotten ist unnötig, aber die Software sollte mal überprüft werden.
Hat Vodafone irgendwelche "Standard"-Software eingesetzt, die keine dauerhafte Verträge kennt? Dann ein Update beim Vertreiber dieser Software anfordern.
Hat Vodafone bei der Auftragsvergabe für die hauseigene Software nicht daran gedacht, dass es auch Verträge mit Sonderkondition für mehr als 24 Monate geben könnte? Oder hat man daran gedacht, sich aber bewusst dagegen entschieden? Oder waren Pflichten- und Lastenheft so ungenau, dass es in der Entscheider der beauftragten Programmierer (inhouse oder extern?) lag, und denen ist nicht in den Sinn gekommen, dass man nicht einfach "alles" nach 24 Monaten löschen sollte, sondern es Ausnahmen geben könnte, die per Benutzer (VF-Mitarbeiter) eingegeben werden, es also eine entsprechende Funktion geben muss, um ein Feature als "dauerhaft" zu kennzeichnen?
Schade, dass der Kunde sich auf den faulen Deal mit Vodafone eingelassen hat und sie nicht verklagt hat, wie es sich gehört.
Nun ja, andererseits: Unsere Gerichte sind schon überlastet, irgend ein Kläger muss jetzt ein paar Wochen weniger auf seinen Gerichtstermin warten ...
Und ein Prozess mit relativ niedrigem Streitwert wird Vodafone wohl kaum zu einer Verhaltensänderung bringen, selbst wenn sie den verlieren. Aber das ist auch nicht sicher, denn wie will man bösen Willen nachweisen?
Das Problem ist doch eher, dass Kundenservice am Fließband Beschwerden o.ä. entgegennimmt, und dann es um einen Vertrag geht, den der Betreuer nicht selber abgeschlossen hat. Dann kommt es eben Standardantworten für die 100 häufigsten Fälle.
Hätte der Kunde den Verkäufer an der Strippe gehabt, mit dem er das "dauerhaft" ausgehandelt hatte, wäre die Sache wohl auch ohne teltarif gelöst worden.
Also kein böser Wille, sondern Defizite im System. Und wenn du das anders siehst: Vor Gericht müsstest du das _beweisen_, und das dürfte unmöglich sein. Also wozu klagen?