Thread
Menü

Immerhin wird jetzt im Beitrag die korrekte Formulierung verwendet


23.10.2021 14:20 - Gestartet von niknuk
2x geändert, zuletzt am 23.10.2021 14:23
... nämlich "vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit" anstatt "versprochene Geschwindigkeit".

Jetzt müssen nur noch alle Nutzer verstehen, was das heißt. Und nein, bei "VDSL 50" wurden *nicht* 50 Mbit/s vertraglich vereinbart (nur mal so als Beispiel).

Gruß

niknuk
Menü
[1] Rekatrednu antwortet auf niknuk
28.10.2021 02:05
Benutzer niknuk schrieb:
... nämlich "vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit" anstatt "versprochene Geschwindigkeit".

Jetzt müssen nur noch alle Nutzer verstehen, was das heißt. Und nein, bei "VDSL 50" wurden *nicht* 50 Mbit/s vertraglich vereinbart (nur mal so als Beispiel).

Gruß

niknuk

Stimmt, denn das ist bloß die maximale bis zu Vereinbarung und ad natürlich auch nur über LAN und nicht WLAN. Über LAN ist die vertraglicher Vereinbarung der Mindestgeschwindigkeit immer 60% der gebuchten Maximalleistung. So schreibt es der Gesetzgeber vor und diese Information sind auf den jeweiligen Produktinformationsblättern zu finden. Aber auch auf der hier beworbenen Webseite der Bundesnetzagentur Breitbandmessungen.de, wenn man dort seine Tarif einträgt wird einem auch immer gleich die Mindestgeschwindigkeit angezeigt und ob es nach dem Test eben zu wenig oder im Maße ist. Wenn also von ner 1000er Leitung 750 über LAN gemessen sind, sind es zwar nur 75% der maximalen Leistung, aber weit über 100% der minimalen Leistung, also genau 0€ Preiserlass.
Menü
[2] Digit_One antwortet auf niknuk
29.10.2021 09:54
Es steht im TKG $57 Absatz 4 der Verweis auf die Verordnung (EU)2015/2120:
1. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten stellen sicher, dass ein Vertrag, der Internetzugangsdienste umfasst, mindestens folgende Angaben enthält --> Absatz 4: eine klare und verständliche Erläuterung, wie hoch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen.

Demnach würde ich interpretieren, dass auch die beworbene Geschwindigkeit der Wert ist der herangezogen werden darf. Wenn also in der Werbnung steht 250er Anschluss o.ä., sind die 250 der Richtwert und nicht die Geschwindigkeitsangaben in der Produktinformation. Aber ich kann da auch falsch liegen.




Benutzer niknuk schrieb:
... nämlich "vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit" anstatt "versprochene Geschwindigkeit".

Jetzt müssen nur noch alle Nutzer verstehen, was das heißt. Und nein, bei "VDSL 50" wurden *nicht* 50 Mbit/s vertraglich vereinbart (nur mal so als Beispiel).

Gruß

niknuk
Menü
[2.1] niknuk antwortet auf Digit_One
29.10.2021 12:57
Benutzer Digit_One schrieb:
Es steht im TKG $57 Absatz 4 der Verweis auf die Verordnung (EU)2015/2120:
1. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten stellen sicher, dass ein Vertrag, der Internetzugangsdienste umfasst, mindestens folgende Angaben enthält --> Absatz 4: eine klare und verständliche Erläuterung, wie hoch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen.

Demnach würde ich interpretieren, dass auch die beworbene Geschwindigkeit der Wert ist der herangezogen werden darf.

Das interpretiere ich anders. In aller Regel entspricht die beworbene Geschwindigkeit der in der Produktinformation genannten *Maximal*geschwindigkeit. Der Kunde muss aber damit rechnen, dass er nur die Normal- oder womöglich sogar nur die Minimalgeschwindigkeit bekommt. Also würde ich die *Minimal*geschwindigkeit als vertraglich vereinbart ansehen.

Die Produktinformation ist aber nicht die einzige Stelle im Vertrag, an der über die Geschwindigkeit informiert wird. Sie dient nur dazu, wichtige Informationen außerhalb des Kleingedruckten in etwas übersichtlicherer Form zu vermitteln. Entscheidend ist das, was im Kleingedruckten (also in der Leistungsbeschreibung) steht.

also in der Werbnung steht 250er Anschluss o.ä., sind die 250 der Richtwert und nicht die Geschwindigkeitsangaben in der Produktinformation. Aber ich kann da auch falsch liegen.

Da liegst du falsch. Guckstu z. B. für Telekom VDSL 250 https://telekomhilft.telekom.de/riokc95758/attachments/riokc95758/155/350774/9/45421.pdf, Tabelle Seite 2, drittletzte Zeile. Verbindlich zugesagt werden da 175 MBit/s. Wenn die nicht bereitgestellt werden können und der Kunde zustimmt, dürfen es sogar nur 105 MBit/s sein.

Gruß

niknuk