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unzulässig


20.08.2002 16:39 - Gestartet von Hogli
Unabhängig von dieser unternehmenspolitisch unintelligenten Entscheidung ist dieses Verhalten höchstwahrscheinlich nicht zulässig, egal was in den AGBs steht. Betroffenen rate ich, schriftlich bei Yahoo den ausstehenden Betrag einzufordern und nötigenfalls den Anwalt oder Verbraucherverband einzuschalten bzw. selbst zum Amtsgericht zu latschen.
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[1] Vieltelefonierer antwortet auf Hogli
20.08.2002 18:17
Benutzer Hogli schrieb:
Unabhängig von dieser unternehmenspolitisch unintelligenten Entscheidung ist dieses Verhalten höchstwahrscheinlich nicht zulässig, egal was in den AGBs steht. Betroffenen rate ich, schriftlich bei Yahoo den ausstehenden Betrag einzufordern und nötigenfalls den Anwalt oder Verbraucherverband einzuschalten bzw. selbst zum Amtsgericht zu latschen.
Für 5 Euro spitzt kein Anwalt seinen Griffel ... leider