Benutzer flatburger schrieb:
guten Tag zusammen,
wenn über Satellit gesendet wird braucht man z.B. eine Lizenz für die Filmrechte oder Sportübertragungen für ganz Europa. Beim regionalen Antennenfernsehen lässt sich das Sendegebiet eingrenzen und somit Geld sparen.
Die Kabelnetzbetreiber und Mobilfunkbetreiber wollen ebenfalls Geld für die Programmverbreitung. Bei der IP Verbreitung kann es ebenfalls Lizenzprobleme
geben.
Das Fernsehen sollte sich die Verbreitungsrechte nicht wegnehmen lassen.
Gegebenenfalls kann die terrestrische Großsender-Fernsehverbreitung mittel 5G Protokoll die Lösung sein. Nachteil: Es sind neue Receiver sind erforderlich.
Lizenzprobleme könnte der Gesetzgeber ganz einfach beheben, indem er vertragliche Vorschriften, die den Empfang auf ein EU-Land begrenzen, für nichtig erklärt.
Damit könnten Sender ihre Verschlüsselung nicht mehr mit Lizenzbedingungen begründen und selbst frei über ihr Geschäftsmodell entscheiden, ob sie lieber frei empfangbar sind (werbefinanziert) oder als Pay-TV auftreten wollen.
Desweiteren könnte eine Steuer auf verschlüsselte Fernseh-Übertragung eingeführt werden, die es unattraktiv macht, Sender zu verschlüsseln oder mit proprietären Übertragungsstandards (z. B. HD+) auszustrahlen, die dann nur mit einem entsprechenden Receiver empfangen werden können. Die Steuer bezieht sich dann auf die genutzte Sende-Bandbreite (DVB-S/S2 oder DVB-T/T2), nicht auf die Nutzer. Verschlüsselte Sender mit wenigen Nutzern könnten dann auf IP-TV oder Kabelnetz ausweichen, um die Steuer zu umgehen.
Man würde damit nicht direkt in Verträge eingreifen, aber die unveränderte Fortführung solcher Angebote mit wenigen Nutzern wirtschaftlich unattraktiv machen.