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Probleme gatekeeper und Lizenzrecht


24.12.2021 14:58 - Gestartet von flatburger
einmal geändert am 24.12.2021 15:00
guten Tag zusammen,

wenn über Satellit gesendet wird braucht man z.B. eine Lizenz für die Filmrechte
oder Sportübertragungen für ganz Europa. Beim regionalen Antennenfernsehen lässt sich das Sendegebiet eingrenzen und somit Geld sparen.

Die Kabelnetzbetreiber und Mobilfunkbetreiber wollen ebenfalls Geld für die Programmverbreitung. Bei der IP Verbreitung kann es ebenfalls Lizenzprobleme
geben.

Das Fernsehen sollte sich die Verbreitungsrechte nicht wegnehmen lassen.
Gegebenenfalls kann die terrestrische Großsender-Fernsehverbreitung mittel 5G Protokoll die Lösung sein. Nachteil: Es sind neue Receiver sind erforderlich.
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[1] agw antwortet auf flatburger
25.12.2021 08:44
Benutzer flatburger schrieb:

wenn über Satellit gesendet wird braucht man z.B. eine Lizenz für die Filmrechte
oder Sportübertragungen für ganz Europa.

Ist das so? Hatten die Satelliten für Sky UK nicht immer einen sehr engen Strahlungstrichter?
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[1.1] flatburger antwortet auf agw
25.12.2021 10:02

2x geändert, zuletzt am 25.12.2021 10:21
Benutzer agw schrieb:
Benutzer flatburger schrieb:

wenn über Satellit gesendet wird braucht man z.B. eine Lizenz für die Filmrechte oder Sportübertragungen für ganz Europa.

Ist das so? Hatten die Satelliten für Sky UK nicht immer einen sehr engen Strahlungstrichter?

Satelliten welche bei uns in D nur einzelne Bundesländer abdecken (3.Programme) gibt es nicht.
Hier Informationen zum 5G-Broadcast-Projekt von MediaBroadcast
https://www.media-broadcast.com/5g-broadcast-projekt-hamburg-nimmt-fahrt-auf/
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[2] 3247 antwortet auf flatburger
25.12.2021 16:39
Benutzer flatburger schrieb:
wenn über Satellit gesendet wird braucht man z.B. eine Lizenz für die Filmrechte oder Sportübertragungen für ganz Europa.

Die Richtlinie 93/83/EWG (Satelliten- und Kabelrichtlinie) sagt genau das Gegenteil: Eine öffentliche Wiedergabe (für die man die Lizenz braucht) findet nur in dem Mitgliedsstaat statt, in dem der Sender das Signal in die Leitung zur Bodenstation einspeist.
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[2.1] flatburger antwortet auf 3247
25.12.2021 22:35
Benutzer 3247 schrieb:
Benutzer flatburger schrieb:
wenn über Satellit gesendet wird braucht man z.B. eine Lizenz für die Filmrechte oder Sportübertragungen für ganz Europa.

Die Richtlinie 93/83/EWG (Satelliten- und Kabelrichtlinie) sagt genau das Gegenteil: Eine öffentliche Wiedergabe (für die man die Lizenz braucht) findet nur in dem Mitgliedsstaat statt, in dem der Sender das Signal in die Leitung zur Bodenstation einspeist.

Mit der Satellitenschüssel kann man das Deutsche Fernsehen z.B. auch auf den Kanaren empfangen. Dort gibt es im Gebirge kein Kabelfernsehen. Vielleicht reden wir auch an einander vorbei.
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[3] michaelmess antwortet auf flatburger
29.12.2021 15:40
Benutzer flatburger schrieb:
guten Tag zusammen,

wenn über Satellit gesendet wird braucht man z.B. eine Lizenz für die Filmrechte oder Sportübertragungen für ganz Europa. Beim regionalen Antennenfernsehen lässt sich das Sendegebiet eingrenzen und somit Geld sparen.

Die Kabelnetzbetreiber und Mobilfunkbetreiber wollen ebenfalls Geld für die Programmverbreitung. Bei der IP Verbreitung kann es ebenfalls Lizenzprobleme
geben.

Das Fernsehen sollte sich die Verbreitungsrechte nicht wegnehmen lassen.
Gegebenenfalls kann die terrestrische Großsender-Fernsehverbreitung mittel 5G Protokoll die Lösung sein. Nachteil: Es sind neue Receiver sind erforderlich.

Lizenzprobleme könnte der Gesetzgeber ganz einfach beheben, indem er vertragliche Vorschriften, die den Empfang auf ein EU-Land begrenzen, für nichtig erklärt.
Damit könnten Sender ihre Verschlüsselung nicht mehr mit Lizenzbedingungen begründen und selbst frei über ihr Geschäftsmodell entscheiden, ob sie lieber frei empfangbar sind (werbefinanziert) oder als Pay-TV auftreten wollen.

Desweiteren könnte eine Steuer auf verschlüsselte Fernseh-Übertragung eingeführt werden, die es unattraktiv macht, Sender zu verschlüsseln oder mit proprietären Übertragungsstandards (z. B. HD+) auszustrahlen, die dann nur mit einem entsprechenden Receiver empfangen werden können. Die Steuer bezieht sich dann auf die genutzte Sende-Bandbreite (DVB-S/S2 oder DVB-T/T2), nicht auf die Nutzer. Verschlüsselte Sender mit wenigen Nutzern könnten dann auf IP-TV oder Kabelnetz ausweichen, um die Steuer zu umgehen.
Man würde damit nicht direkt in Verträge eingreifen, aber die unveränderte Fortführung solcher Angebote mit wenigen Nutzern wirtschaftlich unattraktiv machen.