Fernsehen

Studie: Aus für Antennenfernsehen DVB-T2 ist vorstellbar

Während die Bundes­regie­rung am terres­tri­schen Anten­nen­fern­sehen fest­halten möchte, kommt eine Studie zu einem anderen Ergebnis: Die Inter­essen des Mobil­funks seien wich­tiger als ein Medium, das aufgrund schwa­cher Nutzung nicht mehr zur Grund­ver­sor­gung gehört.
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Die Bundes­regie­rung hat den terres­tri­schen Rund­funk zuletzt im Koali­tions­ver­trag gestärkt. Bezüg­lich einer weiteren Exis­tenz des terres­tri­schen Anten­nen­fern­sehens DVB-T2 und des desi­gnierten Nach­fol­gers 5G Broad­cast kommt eine Studie nun zu einem anderen Ergebnis.

Dieser zufolge sind die Inter­essen des Mobil­funks bezüg­lich dem Anspruch an weitere Frequenzen mögli­cher­weise stärker zu bewerten.

Studie: mögli­ches Aus für DVB-T2

Steht DVB-T2 nun doch auf der Kippe? Steht DVB-T2 nun doch auf der Kippe?
Bild: teltarif.de
Die Bundes­netz­agentur hat das Markt­for­schungs­unter­nehmen Gold­media in Koope­ration mit dem Fraun­hofer-Institut für Inte­grierte Schal­tungen (IIS) und den Regens­burger Jura-Professor Jürgen Kühling mit der entspre­chenden Unter­suchung beauf­tragt. Demnach hält die Studie eine Reduk­tion und sogar ein Aus für den DVB-T2-Betrieb "rund­funk­ver­fas­sungs­recht­lich für unpro­ble­matisch", wie Heise Online berichtet.

Grund sei, dass das Anten­nen­fern­sehen nicht "Gegen­stand der verfas­sungs­recht­lich zwin­gend vorge­sehenen Grund­ver­sor­gung" sei. Der Rund­funk­bei­trag werde damit "keines­wegs infrage gestellt". Es gebe keine Pflicht "zum Vorhalten einer kosten­losen Verbrei­tungs­infra­struktur für den öffent­lich-recht­lichen Rund­funk in Form von DVB-T2".

Im betrof­fenen Teil des UHF-Bands, das momentan noch für DVB-T2 genutzt wird, würden "die ange­mel­deten Bedarfe die Kapa­zitäten des zur Verfü­gung stehenden Spek­trums – auch unter Berück­sich­tigung effi­zien­terer Über­tra­gungs­tech­niken – deut­lich über­schreiten".

Es bestehe "ein hohes Inter­esse an einer Nutzung der Frequenzen durch den terres­tri­schen Rund­funk, draht­lose Produk­tions­mittel (PMSE)" für Orga­nisa­toren und Dienst­leister im Bereich Veran­stal­tungs­technik und für mobiles Breit­band, zitiert Heise Online die Studie weiter.

Drei Szena­rien möglich

Grund­legend zögen die Autoren der Studie für die Inan­spruch­nahme des Bandes drei Haupt­sze­narien in Betracht: Der Status quo könnte beibe­halten werden, wobei der DVB-T2-Sende­betrieb fort­geführt und durch 5G Broad­cast ergänzt würde. Die "Sekun­där­nut­zung" durch PMSE-Dienste bliebe dabei voll erhalten.

Für wahr­schein­licher halten die Wissen­schaftler die beiden anderen Haupt­modelle. Sie beschreiben hier zum einen eine künf­tige koope­rative Nutzung des TV-UHF-Spek­trums, bei dem der vom Rund­funk in Anspruch genom­mene Teil zugunsten der anderen Bedarfsträger verrin­gert werde. Für die Veran­stal­tungs­technik sei dabei eine Art Bestands­garantie vorge­sehen.

Das dritte Szenario dreht sich um eine Primär­nut­zung durch Mobil­funk­technik unter "Mitnut­zung" durch draht­lose Produk­tions­mittel, also ein kompletter Verzicht auf das terres­tri­sche Anten­nen­fern­sehen. Dieses Modell wäre aufgrund der Anrainer-Situa­tion im Inland derzeit aller­dings schwer koor­dinierbar.

Die Koexis­tenz von DVB-T2 und 5G Broad­cast im UHF-Band wird aktuell in einem Betriebs­ver­such erprobt.

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