Studie: Aus für Antennenfernsehen DVB-T2 ist vorstellbar
Die Bundesregierung hat den terrestrischen Rundfunk zuletzt im Koalitionsvertrag gestärkt. Bezüglich einer weiteren Existenz des terrestrischen Antennenfernsehens DVB-T2 und des designierten Nachfolgers 5G Broadcast kommt eine Studie nun zu einem anderen Ergebnis.
Dieser zufolge sind die Interessen des Mobilfunks bezüglich dem Anspruch an weitere Frequenzen möglicherweise stärker zu bewerten.
Studie: mögliches Aus für DVB-T2
Steht DVB-T2 nun doch auf der Kippe?
Bild: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur hat das Marktforschungsunternehmen Goldmedia in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) und den Regensburger Jura-Professor Jürgen Kühling mit der entsprechenden Untersuchung beauftragt. Demnach hält die Studie eine Reduktion und sogar ein Aus für den DVB-T2-Betrieb "rundfunkverfassungsrechtlich für unproblematisch", wie Heise Online berichtet.
Grund sei, dass das Antennenfernsehen nicht "Gegenstand der verfassungsrechtlich zwingend vorgesehenen Grundversorgung" sei. Der Rundfunkbeitrag werde damit "keineswegs infrage gestellt". Es gebe keine Pflicht "zum Vorhalten einer kostenlosen Verbreitungsinfrastruktur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Form von DVB-T2".
Im betroffenen Teil des UHF-Bands, das momentan noch für DVB-T2 genutzt wird, würden "die angemeldeten Bedarfe die Kapazitäten des zur Verfügung stehenden Spektrums – auch unter Berücksichtigung effizienterer Übertragungstechniken – deutlich überschreiten".
Es bestehe "ein hohes Interesse an einer Nutzung der Frequenzen durch den terrestrischen Rundfunk, drahtlose Produktionsmittel (PMSE)" für Organisatoren und Dienstleister im Bereich Veranstaltungstechnik und für mobiles Breitband, zitiert Heise Online die Studie weiter.
Drei Szenarien möglich
Grundlegend zögen die Autoren der Studie für die Inanspruchnahme des Bandes drei Hauptszenarien in Betracht: Der Status quo könnte beibehalten werden, wobei der DVB-T2-Sendebetrieb fortgeführt und durch 5G Broadcast ergänzt würde. Die "Sekundärnutzung" durch PMSE-Dienste bliebe dabei voll erhalten.
Für wahrscheinlicher halten die Wissenschaftler die beiden anderen Hauptmodelle. Sie beschreiben hier zum einen eine künftige kooperative Nutzung des TV-UHF-Spektrums, bei dem der vom Rundfunk in Anspruch genommene Teil zugunsten der anderen Bedarfsträger verringert werde. Für die Veranstaltungstechnik sei dabei eine Art Bestandsgarantie vorgesehen.
Das dritte Szenario dreht sich um eine Primärnutzung durch Mobilfunktechnik unter "Mitnutzung" durch drahtlose Produktionsmittel, also ein kompletter Verzicht auf das terrestrische Antennenfernsehen. Dieses Modell wäre aufgrund der Anrainer-Situation im Inland derzeit allerdings schwer koordinierbar.
Die Koexistenz von DVB-T2 und 5G Broadcast im UHF-Band wird aktuell in einem Betriebsversuch erprobt.