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Kundenselektion


23.08.2002 23:39 - Gestartet von g4g
Hallo !

Wenn dem so sein sollte, wie ich es im Stillen u.a. schon bei Quam, T-Mobile, o.tel.o vermutet hatte, halte ich es für zumindest rechtsproblematisch.

Kundenselektion nach unveröffentlichen, evtl dubiosen Kriterien, würde eine unerlaubte Willkür offenbaren.

Vertragshändler bzw. Handelsvertretungen schaffen Verträge ohne Ende herbei. Der kunde verläßt sich auf die Vertragsanahme. Die Provider picken sich jeoch später willkürlich (?) die vermeintlichen Rosinen heraus ?!?!

Ich denke, die Branche disqualifiziert sich selbst. Mich braucht zukünftig KEIN Marketingberater/HV etc. mehr zu belästigen. Nur Original-Mtarbeiter zählen noch für mich, mit mit deren schriftlich abzufassenden Angeboten.....

(Liegen hier etwa doch die bisher bestrittenen Kundenprofile vor ?)

Die Fortsetzung der tyischen Problematik: sogenannte "Vertrauensleute", "Geschäftskundenbeteuer", "Consultants" oder auch Versicherungs-, Immobilien- bzw Finanzmakler, Handelsvertreter, Autoverkäufer oder intern als durchsetzungsfähig und abschlußstark deklarierte Unternehmensberater politischer Kaderschulen, verunsichern den TK-Markt.

(Frage: Sollte die Selektion derer Mitarbeiter objektiver ausfallen können als die Qualität des firmeninternen Gedankenpotentiales der Führungsebenen in Ihren vielfach schneeballartigen Struktur- oder Direktvertrieben es zulässt ???)

Auf den Mond mit dieser neuen Vertriebskultur.

Sollen doch die Anbieter und ihre Propagandisten bitte ihren Quatsch selbstherrlich selbst verkonsumieren !

(Hätte mich eigentlich direkt stutzig machen müssen, dass beispielsweise der "Kaiser" Werbung machen muss, um den Kunden "König" tagtäglich zugunsten irgendwelcher fragwürdigen Vorteile zu belabern)

Gut, Sauerstoff braucht der Mensch.
Keinesfalls eine nörgelndes Blubbern im Ohr.
Keinesfalls einen Handyvertrag von "Mobile´s Gnaden".

Gruss
g4g
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[1] rtpj antwortet auf g4g
24.08.2002 00:40
Benutzer g4g schrieb:

Wenn dem so sein sollte, wie ich es im Stillen u.a. schon bei Quam, T-Mobile, o.tel.o vermutet hatte, halte ich es für zumindest rechtsproblematisch.

Kundenselektion nach unveröffentlichen, evtl dubiosen Kriterien, würde eine unerlaubte Willkür offenbaren.

Willkür: Ja.

Unerlaubt: Nein.

In Deutschland herrscht größtenteils Vertragsfreiheit, wonach ich mich z.B. als Unternehmen entscheiden kann, ob ich einen Vertrag mit jmd. abschließe ... oder nicht. Rechtlich ist das keinesfalls auch nur andeutungsweise problematisch.

Wie gesagt:

Unschön: Ja.

Rechtsproblematisch: Nein

Nachvollziehbar: Ja.
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[1.1] Panasonicer antwortet auf rtpj
24.08.2002 10:28
...das Problem sind nicht die Kunden.
o2 selektiert die Kunden nach den Haendlern, die ihnen die Kunden uebermittelt haben. Kommt ein Faircom-Antrag so ist es fuer o2 klar, dass der Kunde nicht damit telefoniert und nur teure Provisionen auszahlen muss. Gehe ich in den o2-Shop, dann bin ich auf einmal gern gesehener Kunde.
Ich habe mir zwei o2-Vertraege bestellt. Nicht wegen den Handys sondern weil das Angebot an sich super ist. Warum gibt es eigentlich zur Zeit nirgends ein Angebot ohne Handys und nur mit Karten?!
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[1.1.1] Mr-T antwortet auf Panasonicer
24.08.2002 11:27
Hi Panasonicer
...das Problem sind nicht die Kunden. o2 selektiert die Kunden nach den Haendlern, die ihnen die Kunden uebermittelt haben. Kommt ein Faircom-Antrag so ist es fuer o2 klar, dass der Kunde nicht damit telefoniert und nur teure Provisionen auszahlen muss.

Ist nicht ganz schlüssig. wenn ich - und das ist in meinem Fall so - einen O2-Vertrag haben und diesen dann auch nutzen möchte, bin ich dennoch an einer kostengünstigen Variante interressiert. Wenn faircom dann ein - optisch - günstiges Angebot bereit stellt, wozu dann in den O2-shop gehen? Wenn O2 zumindest einen Teil der angeblich exorbitanten Provisionenen direkt an den Endverbraucher weitergeben würde, könnten die sich und uns das Leben sicher ein Stück leichter machen.

Gehe ich in den o2-Shop, dann
bin ich auf einmal gern gesehener Kunde.

klar, wegen wegfall der Provision

Ich habe mir zwei o2-Vertraege bestellt. Nicht wegen den Handys sondern weil das Angebot an sich super ist. Warum gibt es eigentlich zur Zeit nirgends ein Angebot ohne Handys und nur mit Karten?!

Gibt es meines Wissens bei INWA, meisl und obocom.
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[1.1.1.1] mungojerrie antwortet auf Mr-T
25.08.2002 19:32
Ein sehr gutes Angebot nur Karten ohne Handy gab es sinnigerweise von Quam :/ Die Einsteigertarife konnte man sich ohne Handy bestellen und bekam dann je nach Vertrag 15 oder mehr Freiminuten pro Monat.

An Kosten fielen nur die Aktivierungsgebühr und die GG an - und eben die Telefongespräche über die 15 Minuten hinaus.

Aber der Traum ist vorbei.

Mungojerrie
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[1.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf mungojerrie
25.08.2002 20:18
Benutzer mungojerrie schrieb:
Ein sehr gutes Angebot nur Karten ohne Handy gab es sinnigerweise von Quam :/ Die Einsteigertarife konnte man sich ohne Handy bestellen und bekam dann je nach Vertrag 15 oder mehr Freiminuten pro Monat.

http://de.o2.com/de/intro/welcome/produkte_tarife/privatkunden/power_sms.idxx.1211.ver.3.os.3.nnie..html

O2 bietet sowas an, nennt sich dann PowerSMS, weil es bei Genion und Select bis 200 SMS im Monat kostenlos gibt und bei Starter bis 111. Ebenfalls mit Online-Rechnung.

O2 Starter Power SMS ohne Handy
-125 SMS pro Monat inklusive
-12 Monate keine Grundgebühr
-nur 3 Monate Mindestvertrags- laufzeit
ist doch auch nicht schlecht.

Ansonsten geh zu nem Händler und laß dir ein Angebot mit Auszahlung machen. Bei INWA z.B. steht das auch mit in der Liste drin.
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[1.1.2] rtpj antwortet auf Panasonicer
24.08.2002 19:46
Benutzer Panasonicer schrieb:

...das Problem sind nicht die Kunden. o2 selektiert die Kunden nach den Haendlern, die ihnen die Kunden uebermittelt haben. [...]

Sie haben damit dann anscheinend Erfahrungen gemacht ...

Das ist ähnlich dem Verhalten, einen Kunden mit positiver Bonität abzulehnen, nur weil er in einem 10-Familien-Haus wohnt, in dem bereits drei "faule Kunden" wohnen.

Alles -wie gesagt- reine Erfahrungswerte ;-)
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[1.1.3] g4g antwortet auf Panasonicer
25.08.2002 18:08
Benutzer Panasonicer schrieb:
...das Problem sind nicht die Kunden. o2 selektiert die Kunden nach den Haendlern,....

!!!! das vermutest Du doch sicher nur ????

... die ihnen die Kunden uebermittelt haben. Kommt ein Faircom-Antrag so ist es fuer o2 klar, dass der Kunde nicht damit telefoniert und nur teure Provisionen auszahlen muss. Gehe ich in den o2-Shop, dann bin ich auf einmal gern gesehener Kunde.



Hallo !

Den KUNDEN/Antragsstellern gegenüber:

wäre das nicht nur Willkür (nach BGB),
das wäre dann sogar Diskriminierung (nach GG),
wenn es tatsächlich so ablaufen würde.

Ich weise da mal auf Verurteilungen verschiedenster
Diskotheken-GF hin ! (Stichwort: Gesichtskontrolle)

Naja. Wo der Kunde König mit ausgerolltem roten Teppich empfangen wird, fühlt man sich sicherlich erst einmal besser aufgehoben. Dass diese Sondershow auch vom Kunden letztendlich mitbezahlt werden muss ... man weiss es nicht genau, würde jetzt der Metzger sagen.

Gruss
g4g
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[1.1.3.1] rtpj antwortet auf g4g
25.08.2002 18:54
Benutzer g4g schrieb:

Den KUNDEN/Antragsstellern gegenüber:

wäre das nicht nur Willkür (nach BGB),

Es gibt keine "Willkür lt. BGB"

das wäre dann sogar Diskriminierung (nach GG),

gibt es in diesem Bezug ebenfalls nicht

wenn es tatsächlich so ablaufen würde.

Ich hatte vorher schonmal geschrieben: Wir haben in Deutschland weitestgendst Vertragsfreiheit. Danach kann sich ein Vertragspartner frei entscheiden, ob er einen Vertrag mit einer anderen Person machen möchte. Nun kann theoretisch ein Portier im Kaufhaus sagen: "Raus hier! Sie kaufen hier nicht ein!"

Ich weise da mal auf Verurteilungen verschiedenster Diskotheken-GF hin ! (Stichwort: Gesichtskontrolle)

Quellen ?

Naja. Wo der Kunde König mit ausgerolltem roten Teppich empfangen wird, fühlt man sich sicherlich erst einmal besser aufgehoben. Dass diese Sondershow auch vom Kunden letztendlich mitbezahlt werden muss ... man weiss es nicht genau, würde jetzt der Metzger sagen.

Es gibt sicherlich Anbieter, die mit den Kunden anders umgehen.

Logische Alternative: Anderen Anbieter auswählen ;-)
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[1.1.3.1.1] g4g antwortet auf rtpj
26.08.2002 02:58
Hallo !

Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer g4g schrieb:

Den KUNDEN/Antragsstellern gegenüber:

wäre das nicht nur Willkür (nach BGB),

Es gibt keine "Willkür lt. BGB"

das wäre dann sogar Diskriminierung (nach GG),

gibt es in diesem Bezug ebenfalls nicht

wenn es tatsächlich so ablaufen würde.

Ich hatte vorher schonmal geschrieben: Wir haben in Deutschland weitestgendst Vertragsfreiheit. Es gibt sicherlich Anbieter, die mit den Kunden anders umgehen.

Logische Alternative: Anderen Anbieter auswählen ;-)

!! Leider sind in Deutschland die Anzahl der Netze
limitiert. (D1, D2, E+, O2). Diese haben wie Taxi, Bahn,
Lufthansa QUASI (wäre mal eine Anfrage bei der RegTP wert !)
eine "Vertragsannahmepflicht" !

!! Zudem gibt es u.U. gute Gründe innerhalb der 2-Jahres Vertragslaufzeit den Netzanbieter empfangsbedingt zu wechseln (Umzug, Arbeitsplatzwechsel etc).

!! Zudem kann man jederzeit den Vertrag ungenutzt ruhen lassen, und zu einem tariflich besseren wechseln !

WILL SAGEN:
die Vertragsfreiheit des Kunden König ist gleichrangig zu beurteilen, wenn nicht WICHTIGER einzustufen. (Beispiel ??:
verworfene frühere Wechselbedingungen bei Sportlern, nach EUGH))

Nach BGB ist Willkür verboten, da diese nicht den Grundsätzen von Treu und Glauben entspräche. (Anm: auch überraschende Entscheidungen sind unzulässig, wie ebenfalls arglistige)

Bzgl. des Willkürverbotes befrage bitte Deine Suchmaschine.
Mit den Deeplinks ist das so ein rechtliches Problem:
Ich habe mal einen LINK unserer Uni hier hinzugefügt:

http://www.wi.uni-muenster.de/aw/lehre/archiv/fall4-desthema.pdf

Bezgl. der Vertragsfreiheit fand ich jetzt so schnell kein veröffentliches Urteil. Aus rechtlichen Gründen mal ein Suchlink bei FOCUS, welcher die Grenzen von Vertragsabbrüchen im VERHANDLUNGS-Stadium aufzeigt -bzgl späterer Schadensersatzverpflichtungen- :

http://focus.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=579&zu2=0062%200089&res=immobilien

(Hier kam der Anbieter gut weg. Aber nur, weil hier noch kein Notar aktiv wurde. Wäre vielleicht analog zur SCHUFA zu sehen.
Nur müßte dann diese dann bei Gericht tatsächlich negativ ausfallen, weil die gute Schufauskunft gesetzlich ja NICHT vorgeschrieben ist !!!)

Gruss
g4g
.
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[1.1.3.1.1.1] SpaceRat antwortet auf g4g
26.08.2002 11:46
Benutzer g4g schrieb:

!! Leider sind in Deutschland die Anzahl der Netze limitiert. (D1, D2, E+, O2). Diese haben wie Taxi, Bahn, Lufthansa QUASI (wäre mal eine Anfrage bei der RegTP wert !) eine "Vertragsannahmepflicht" !

Ein Taxi muß aber z.B. keinen Passagier annehmen, der voll wie 'ne Feldhaubitze ist und offenkundig gleich das Taxi vollkotzt...
Auch wird wohl kein Richter die Lufthansa zwingen, einen Terroristen zu befördern....

Ich denke, daß O2 einerseits nicht an Handyabgreifern interessiert ist, andererseits aber auch Kunden (Und damit den eigenen Ruf/die eigene Hotline) vor unseriösen Vermittlern schützen will.

!! Zudem gibt es u.U. gute Gründe innerhalb der 2-Jahres Vertragslaufzeit den Netzanbieter empfangsbedingt zu wechseln (Umzug, Arbeitsplatzwechsel etc).

Es gibt auch gute Gründe, von einem Monat auf den nächsten aus einer Mietwohnung auszuziehen (Arbeitsplatzwechsel *g*), trotzdem kommst Du um 3 Monate Kündigungsfrist nur bei gravierendsten Mängeln herum.

Bye

SpaceRat
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[1.1.3.1.1.2] rtpj antwortet auf g4g
26.08.2002 13:54
Benutzer g4g schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer g4g schrieb:

Den KUNDEN/Antragsstellern gegenüber:

wäre das nicht nur Willkür (nach BGB),

Es gibt keine "Willkür lt. BGB"

das wäre dann sogar Diskriminierung (nach GG),

gibt es in diesem Bezug ebenfalls nicht

wenn es tatsächlich so ablaufen würde.

Ich hatte vorher schonmal geschrieben: Wir haben in Deutschland
weitestgendst Vertragsfreiheit. Es gibt sicherlich Anbieter, die mit den Kunden anders umgehen.

Logische Alternative: Anderen Anbieter auswählen ;-)

!! Leider sind in Deutschland die Anzahl der Netze limitiert. (D1, D2, E+, O2). Diese haben wie Taxi, Bahn, Lufthansa QUASI (wäre mal eine Anfrage bei der RegTP wert !) eine "Vertragsannahmepflicht" !

Eine entsprechende Pflicht besteht nicht -außer im Festnetzbereich bei der Telekom-.

Der Kunde, der ein Handy haben möchte kann sich aber -und dahingehend ist die Einführung einer solchen Pflicht unnötig- für eine Prepaidkarte entscheiden. Hier werden die allermeisten Kunden angenommen ...

!! Zudem gibt es u.U. gute Gründe innerhalb der 2-Jahres Vertragslaufzeit den Netzanbieter empfangsbedingt zu wechseln (Umzug, Arbeitsplatzwechsel etc).

Was soll das bedeuten ?

Du wechselst ... Und gut. Man zahlt dann noch bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit seine monatliche Grundgebühr und schön ists :-)

!! Zudem kann man jederzeit den Vertrag ungenutzt ruhen lassen, und zu einem tariflich besseren wechseln !

Solange man die monatlichen Entgelte weiterzahlt: ja.

WILL SAGEN: die Vertragsfreiheit des Kunden König ist gleichrangig zu beurteilen, wenn nicht WICHTIGER einzustufen. (Beispiel ??: verworfene frühere Wechselbedingungen bei Sportlern, nach EUGH))

Das war aber doch etwas ganz anderes. Ein Kunden->Händler - Verhältnis ist doch etwas ganz anderes als die Wechselbedingungen bei Sportlern ...

Nach BGB ist Willkür verboten, da diese nicht den Grundsätzen von Treu und Glauben entspräche. (Anm: auch überraschende Entscheidungen sind unzulässig, wie ebenfalls arglistige)

Aber die Ablehnung eines Kunden (der, der etwas beantragt) mit dem Grund: "Nach internen Kriterien lehnen wir Sie ab ..." verstößt doch nicht gegen Treu und Glauben. Der Kunde wurde doch explizit darauf hingewiesen, daß der Antrag jederzeit -ohne Angabe von Gründen- abgelehnt werden kann.

Bzgl. des Willkürverbotes befrage bitte Deine Suchmaschine. Mit den Deeplinks ist das so ein rechtliches Problem: Ich habe mal einen LINK unserer Uni hier hinzugefügt:

http://www.wi.uni-muenster.de/aw/lehre/archiv/fall4-desthema.pdf

Hat mit dem Thema nichts zu tun :-(

Bezgl. der Vertragsfreiheit fand ich jetzt so schnell kein veröffentliches Urteil. Aus rechtlichen Gründen mal ein Suchlink bei FOCUS, welcher die Grenzen von Vertragsabbrüchen im VERHANDLUNGS-Stadium aufzeigt -bzgl späterer Schadensersatzverpflichtungen- :

http://focus.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=579&zu2=0062%2
0089&res=immobilien

Hmmm, der Artikel bestätigt eher das, was ich sagte ...

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[1.1.3.1.1.2.1] Ende für Faircom?
johnnyt antwortet auf rtpj
30.08.2002 18:16
war das jetzt der Todesstoß für Faircom???

greetz

JohnnyT
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[1.1.3.1.1.2.1.1] hansibubi antwortet auf johnnyt
30.08.2002 18:30
Benutzer johnnyt schrieb:
war das jetzt der Todesstoß für Faircom???


Keine Ahnung.
Aber eins auf alle Fälle:
Das Ende meiner Geduld mit Faircom.
Erst: Kein Quam-Vertrag
Jetzt: Kein O2 - Vertrag

Mit Faircom bin ich fertig.
Ich gehe lieber zum Shop nebenan und hole mir dort nen Vertrag!
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[1.1.3.1.1.2.1.1.1] Benq antwortet auf hansibubi
30.08.2002 19:46
Benutzer hansibubi schrieb:
Benutzer johnnyt schrieb:
war das jetzt der Todesstoß für Faircom???


Keine Ahnung.
Aber eins auf alle Fälle:
Das Ende meiner Geduld mit Faircom.
Erst: Kein Quam-Vertrag
Jetzt: Kein O2 - Vertrag

Mit Faircom bin ich fertig.
Ich gehe lieber zum Shop nebenan und hole mir dort nen Vertrag!


Ich will jetzt nicht in alten Wunden bohren....aber es ist mir absolut unverständlich, wie man nach der Quam-Geschichte noch soviel Vertrauen zu Faircom haben konnte, dass man dort einen weiteren Vertrag abgeschlossen hat.....ja klar, war damals alles die Schuld von Quam...und jetzt ist Faircom natürlich auch völlig schuldlos......böse Welt....:-)


Gruß

Benq