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prüft das niemand vor der Freigabe?


13.03.2022 22:37 - Gestartet von okverstanden
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[1] justii antwortet auf okverstanden
14.03.2022 06:30
Benutzer okverstanden schrieb:
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Sicherlich wissen die das.
Allerdings verzerrt man den Wettbewerb eben so lange wie möglich. Und wenn dann geklagt wird, dann kommt man mit seinem 0.-EUR-Angebot sogar noch in die Medien = Gratiswerbung für die Wettbewerbsverzerrung. Bis das vor der obersten Instanz landet, kann eine lange Zeit vergehen, in der man offenbar mehr verdient als man am Ende für den Rechtsstreit bezahlt. Immerhin vergessen ja offenbar eine nicht geringe Zahl an Kunden am Ende der 24-monatigen Vertragslaufzeit auch noch die Kündigung und so zockt man die Kunden praktisch langfristig ab. Das wäre anders, müsste man die betroffenen Kunden in vollem Umfang entschädigen bzw. ab rückwirkend so stellen wie es das Angebot eingentlich aussagt. Aber solange das nicht der Fall ist ...

Auch bei den ZeroRating Angeboten von Telekom (StreamON9 und Vodafone (VodafonePass) war das ja so. Jeder wusste eigentlich von Anfang an, dass diese beiden Angebote im Prinzip rechtswidrig sind. Trotzdem wurden sie so lange wie möglich angeboten und es gab nicht wenige Kunden, die bei den vermeintlich rechtswidrigen Angeboten auch zugeschlagen haben (lässt tief blicken). Erst mit einer Gerichtsentscheidung des EuGH (https://www.teltarif.de/telekom-streamon-...) hätte eigentlich das unselige Geschäftsmodell beendet sein müssen. Aber die Anbieter haben geringfügige Änderungen durchgeführt, so dass man sich jetzt auf der sicheren Seite glaubt und versucht, am EuGH-Urteil vorbei weiterhin Kunden damit locken zu können. Wenn ich mir die beiden Angebote allerdings ansehe, dann habe ich den Eindruck es geht allein darum, weiterhin die Gerichte an der Nase herum zu führen indem man ihnen zumindest ein weiteres Urteil voraus ist.
Eigentlich somit eine Sache für den Gesetzgeber, aber wo Lobbyismus (mit)regiert ...., da wird so lange wie nur möglich sogar über zig-tausendefachen Betrug die schützende Hand der Politik ausgebreitet (siehe DieselGate). Für mich sind solche Geschäftsmodelle schon fast mafiöse Strukuten, die sich da in unserer Gesellschaft breit machen.
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[1.1] Otomo antwortet auf justii
14.03.2022 13:49
was heißt rechtswidrig? Wegen der Netzneutralität? Wenn man serienstream oder xhamster sperrt, ist das dann im Rahmen der Netzneutralität? Da man ja zig andere Anbieter nicht sperrt, werden nur einzelne benachteiligt.
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[1.1.1] justii antwortet auf Otomo
14.03.2022 14:10
Benutzer Otomo schrieb:
was heißt rechtswidrig? Wegen der Netzneutralität? Wenn man serienstream oder xhamster sperrt, ist das dann im Rahmen der Netzneutralität? Da man ja zig andere Anbieter nicht sperrt, werden nur einzelne benachteiligt.

Xhamster ist meines Wissens kein Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen sondern ein Streaminganbieter. Und gesperrt wurde nur deshalb, wie ich gerade schnell gegoogelt habe, weil hier sexuelle Inhalte trotz mehrfacher Aufforderung nicht ausreichend abgesichert waren und so von Kindern haben eingesehen werden können. Was bitte hat also das eine (Inhalte anbieten) mit dem anderen (Bereitstellen der Netzinfrastruktur) zu tun? Die Sperre von Xhamster hat absolut NICHTS mit der Netzneutralität zu tun. Wenn ein Anbieter von Netzinfrastruktur die einen Nutzer seiner Technik jedoch bevorzugt und die anderen benachteiligt in einer Art und Weise, welche die Netzneutralität beeinträchtigt, dann ist das rechtswidrig.

Gemeinsam haben die beiden Angebote nur eines: die Rechtswidrigkeit. Auch das Anbieten von sexuellen Inhalten in einer Art und Weise, dass Kinder Zugang zu diesen Angeboten erhalten können, ist sicherlich zu Recht rechtswidrig.