Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

Österreich: Handy für 0 Euro - geht nicht

Die öster­rei­chi­sche Telekom-Tochter Magenta.at hatte ein Smart­phone "um 0 Euro" beworben. Doch der gekop­pelte Vertrag war 10 bis 15 Euro teurer. Die Geschichte landete vor Gericht.
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Wer in Öster­reich die Zeitung aufschlägt oder in einen Laden geht, bekommt Preise "um x Euro" genannt. "Um 0 Euro" bedeutet exakt 0 Euro. Nur wenn ein deut­scher Tele­fon­kon­zern in Öster­reich ein "Handy um null Euro" anbietet, gibt das Ärger, weil das Handy doch nicht kostenlos ist.

Verbrau­cher­schützer klagen und gewinnen

Der öster­rei­chi­sche Verein für Konsu­men­ten­infor­mation (VKI) hat wegen eines solchen "Handy gratis"-Ange­bots der öster­rei­chi­schen Telekom-Tochter "Magenta" (bisher T-Mobile.at) geklagt und in letzter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Öster­reich Recht bekommen. Das berichtet die in Wien erschei­nende Tages­zei­tung "Der Stan­dard". Heikel: Handy für 0 Euro. Stern nennt Servicepauschale (29,99 Euro p.a.) plus 3 Euro Urheberrecht (einmalig) Heikel: Handy für 0 Euro. Stern nennt Servicepauschale (29,99 Euro p.a.) plus 3 Euro Urheberrecht (einmalig)
Screenshot: Henning Gajek / teltarif.de
Die Bewer­bung eines Mobil­tele­fons um "null Euro" sei eine irre­füh­rende Geschäfts­praxis, stellten die Verbrau­cher­schützer fest, "wenn der Tarif, mit dem das Handy ange­boten wird, dadurch teurer ist als der vergleich­bare Tarif ohne Handy".

Sepa­rate Tarife mit und ohne Handy

Magenta.at hatte Mobil­funk­tarife, bei sonst iden­tischer Leis­tung, mit und ohne Mobil­telefon ange­boten. Bei den Tarifen mit Handy verteu­erte sich die monat­liche Grund­gebühr gegen­über der SIM-only-Vari­ante um 10 bis 15 Euro pro Monat, wie es auch in Deutsch­land gerne der Fall ist.

Nur wird hier­zulande eine "mit Handy-Option" genannt. Und die güns­tigen Geräte gibt es nicht für 0 Euro, sondern für meist 1 Euro, was ein entschei­dender Unter­schied ist.

"Kosten­loses Handy" bringt erheb­liche Mehr­kosten

Rechnen wir nach: Bei einer Mindest­ver­trags­lauf­zeit von 24 Monaten sind dadurch Mehr­kosten von mindes­tens 240 bis 360 Euro entstanden und wenn nicht recht­zeitig gekün­digt wird, sogar noch mehr, was den Kauf­preis eines güns­tigen Handys abdeckt. "Damit ist das Telefon nicht für Null Euro zu bekommen", rech­nete der VKI dem Gericht vor.

Das Argu­ment der magen­tafar­benen Gegen­seite: Kunden würden keine Geschenke erwarten, sondern davon ausgehen, dass die Kosten für das Telefon an anderer Stelle des Ange­bots berück­sich­tigt werden, recht­fer­tigte sich Magenta.at vor Gericht.

Nun ja, so mancher träumt ja schon davon, ein Handy geschenkt zu bekommen, was ja bei den "ach so hohen Preisen" doch schon irgendwie drin sein müsste, oder etwa nicht?

Was spricht das Gericht?

Laut Oberstem Gerichtshof ist eine Werbung, die ein Produkt als "gratis" oder "umsonst" beschreibt, irre­füh­rend, wenn dem Umwor­benen dadurch weiter­gehende Kosten entstehen. Das gelte auch für Kosten, die durch entgelt­liche Vertrags­bin­dung entstehen. Die Bewer­bung eines Mobil­tele­fons als "gratis" sei unter diesen Umständen jeden­falls unzu­lässig, so der OGH.

Basis für das Urteil ist nicht das achte Gebot, stellt der VKI fest, sondern das Gesetz gegen den unlau­teren Wett­bewerb (UWG). Es unter­sagt die Beschrei­bung eines Produkts als „gratis“ oder „umsonst“, wenn der Umwor­bene weiter­gehende Kosten zu tragen hat. Das Urteil ist rechts­kräftig, aller­dings auf der Webseite des Gerichtes noch nicht veröf­fent­licht.

Die Deut­sche Telekom will das 5G-Netz zum neuen Stan­dard im Mobil­funk machen. Wie die Zwischen­bilanz zum Netz­ausbau in den vergan­genen sechs Wochen aussieht, lesen Sie in einer weiteren News.

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