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Annahmezwang?


23.03.2022 18:43 - Gestartet von pathfinder2002
einmal geändert am 23.03.2022 18:43
Aber wie ist das jetzt gemeint? Kann ich mit meinem Baumhaus in den Alpen (oder meinem Bauernhof in den Kasseler Bergen) zu einem beliebigen Anbieter gehen und ein Festnetz einfordern? Müssen die mich nehmen?
Oder können die Provider solche Kunden einfach ablehnen und die Neuregelung gilt nur für Altverträge? Da gibt es ja durchaus noch einige, die zwar 16Mbit/s bezahlen, aber nur 6 MBit/s oder 2 Mbit/s bekommen.
Ratlos...
Stefan (dl1av)
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[1] Pitt_g antwortet auf pathfinder2002
24.03.2022 13:14
wenn das Ding ausserhalb von Ortschaften steht wo kein Neubau oder eine Umwidmung bei der Gebäudenutzung erlaubt ist dann vermutlich nicht