Benutzer Mayian schrieb:
Die Antwort ist ziemlich ja... https://www.sofortueberweisung.de/de/kontakt-kunde/ hier gehts zu https://www.klarna.com/sofort/kundenservice/
Und Sofortüberweisung war doch der Dienst, welcher PIN, TAN usw. damals wollte.
Dabei gegen die AGBs der Banken verstossen hatte.
Wenn überhaupt , dann hätte der Kunde gegen die AGB seiner Bank verstoßen, indem er PIN und TAN in Masken von Sofortüberweisung.de eingab.
Allerdings bewarb z.Bsp. die DKB diese Bezahlmethode Insofern gab es wohl doch keinen Verstoß.