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max. 80 Tage Speicherung der Verbindungsdaten


10.09.2002 17:57 - Gestartet von DerMatze
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein soclhe Rechnungsstellung über rechtens ist! Gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen darf ein Telekommunikati­onsdienstleister Verbindungsdaten für einen Zeitraum von maximal 80 Tagen - sofern vom Kunden nicht ausdrücklich anders gewünscht - speichern.
Wenn also ein TK-Unternehmen Verbindungen berechnet, die 10 Monate in der Vergangeheit geworden worden sind, dann hat es entgegen dieser Bestimmungen die Daten länger gespeichert.
Die einzige rechtliche Abscherung, die ich in diesem Falle hier als möglich ansehe, ist, dass in der Information, die ja an die Kunden gesendet wurde, ein entsprechender Vermerk auftauchte, wahrscheinlich mit dem Zusatz, dass wenn kein Widerspruch binnen 6 Wochen eingeht, die Sondervereinbarungen als anerkannt gelten.

Grüße und viel Spaß beim Telefonieren

DerMatze
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[1] m_maier antwortet auf DerMatze
10.09.2002 18:08
Benutzer DerMatze schrieb:
Gemäß
datenschutzrechtlicher Bestimmungen darf ein Telekommunikati­onsdienstleister Verbindungsdaten für einen Zeitraum von maximal 80 Tagen - sofern vom Kunden nicht ausdrücklich anders gewünscht - speichern.

... das sind so viel ich weiss 80 Tage *ab Rechnungserstellung*.

Marcus