Benutzer DerMatze schrieb:
Gemäß
datenschutzrechtlicher Bestimmungen darf ein Telekommunikationsdienstleister Verbindungsdaten für einen Zeitraum von maximal 80 Tagen - sofern vom Kunden nicht ausdrücklich anders gewünscht - speichern.
... das sind so viel ich weiss 80 Tage *ab Rechnungserstellung*.
Marcus