Stimmt nicht ganz, das FERNSEHGERICHT ist das ALLERUNTERSTE !!
Have fun@Salesch.
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer Jan78 schrieb:
gibt es nicht ein Urteil, nachdem Gebühren älter als 2 Jahre nicht berechnet werden dürfen ???
Es gibt die Verjährung, die hier greift.
Bei dem Urteil aus dem Beitrag sollte man übrigens bedenken, daß ein AMTSgericht hier geurteilt hat ... und das ist
zweifelsohne das unterste Gericht in einer Gerichtshirarchie.