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Und die Gebühren von vor 2 Jahren ?


10.09.2002 15:34 - Gestartet von Jan78
He,

gibt es nicht ein Urteil, nachdem Gebühren älter als 2 Jahre nicht berechnet werden dürfen ???

Jan
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[1] rtpj antwortet auf Jan78
10.09.2002 16:01
Benutzer Jan78 schrieb:

gibt es nicht ein Urteil, nachdem Gebühren älter als 2 Jahre nicht berechnet werden dürfen ???

Es gibt die Verjährung, die hier greift.

Bei dem Urteil aus dem Beitrag sollte man übrigens bedenken, daß ein AMTSgericht hier geurteilt hat ... und das ist zweifelsohne das unterste Gericht in einer Gerichtshirarchie.
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[1.1] bildzeitungleser antwortet auf rtpj
10.09.2002 18:12
Stimmt nicht ganz, das FERNSEHGERICHT ist das ALLERUNTERSTE !!
Have fun@Salesch.


Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer Jan78 schrieb:

gibt es nicht ein Urteil, nachdem Gebühren älter als 2 Jahre nicht berechnet werden dürfen ???

Es gibt die Verjährung, die hier greift.

Bei dem Urteil aus dem Beitrag sollte man übrigens bedenken, daß ein AMTSgericht hier geurteilt hat ... und das ist
zweifelsohne das unterste Gericht in einer Gerichtshirarchie.
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[1.1.1] Keks antwortet auf bildzeitungleser
10.09.2002 23:43
Benutzer bildzeitungleser schrieb:
Stimmt nicht ganz, das FERNSEHGERICHT ist das ALLERUNTERSTE !!

*lach*
Davon gibt's ja glaube ich inzwischen mehr als Talkshows und fast mehr als Quizshows. ;-/

Liebe Grüße, Keks.
keks.de