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Der Artikel drückt sich um die Schlüsselfrage


12.08.2022 18:12 - Gestartet von wolfbln
2x geändert, zuletzt am 12.08.2022 18:18
Die Kundin will umziehen und deswegen kündigen. So einfach ist das aber nicht.

Wie auch die BNetzA geschrieben hat, geht das nur, wenn an ihren neuen Wohnort der Anschluss technisch nicht möglich ist.

Da reicht es nicht, dass ein Anschluss dort schon belegt ist oder sie einen anderen mitnutzen kann. Es kann auch eine Doppelader liegen und der neue Anschluss technisch leicht realisierbar sein. Dann kann sie eben nicht so einfach kündigen.

Die Schlüsselfrage, ob am neuen Wohnort der o2-Anschluss technisch nicht realisiert werden kann bleibt im gesamten Artikel ungeprüft und offen.

Davon genau wäre es aber abhängig, ob die Kundin effektiv einen Kündigungsanspruch hat. Da scheint es auch keinen Dissenz zwischen o2 und der BNetzA zu geben.
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[1] Katoteki antwortet auf wolfbln
12.08.2022 18:21
Benutzer wolfbln schrieb:

>...Es kann auch Doppelader
liegen und der neue Anschluss technisch leicht realisierbar sein. Dann kann sie nicht so einfach kündigen.

>Die Schlüsselfrage, ob am neuen Wohnort der o2-Anschluss
technisch nicht realisiert werden kann bleibt im gesamten Artikel offen.

Davon genau wäre es aber abhängig, ob die Kundin effektiv einen Kündigungsanspruch hat.

Ich gehe mal davon aus, dass dies geprüft worden ist.
Bin jedenfalls auf den weiteren Fortgang gespannt.
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[1.1] wolfbln antwortet auf Katoteki
12.08.2022 18:28

3x geändert, zuletzt am 12.08.2022 18:34
Benutzer Katoteki schrieb:
Benutzer wolfbln schrieb:

>...Es kann auch Doppelader
liegen und der neue Anschluss technisch leicht realisierbar sein. Dann kann sie nicht so einfach kündigen.

>Die Schlüsselfrage, ob am neuen Wohnort der o2-Anschluss
technisch nicht realisiert werden kann bleibt im gesamten Artikel offen.

Davon genau wäre es aber abhängig, ob die Kundin effektiv einen Kündigungsanspruch hat.

Ich gehe mal davon aus, dass dies geprüft worden ist. Bin jedenfalls auf den weiteren Fortgang gespannt.

Weiter meine Frage: hat o2 das geprüft und irgendwo sich geäußert, dass der Anschluss technisch nicht realisierbar ist?

Der Grund für die Nichtrealisierbarkeit ist dann nicht die fehlende DSL-Verfügbarkeit, sondern die belegten Leitungen. Das reicht aus. Allerdings müsste das von o2 so festgestellt worden sein. Nur dann hat die Dame Kündigungsanspruch.

Ergänzung: oben im Kommentar müsste heißen zweite Doppelader. Ein übliches Telefonkabel kommt mit zwei Doppeladern in die Wohnung. Dann kommt es natürlich darauf an ob noch eine freie Doppelader ins Haus führt oder dort schon alles belegt ist.

Hat das o2 untersucht und festgestellt? Vielleicht hat die Kundin einfach verfrüht gekündigt. Ich werde den Verdacht nicht los, die hat gekündigt, weil da schon DSL ist. Das reicht aber eben nicht. Es muss auch "technisch nicht realisierbar" sein. Da reicht auch nicht, dass ein Anschluss schon belegt ist, sondern es müssen alle technisch möglichen Anschlüsse belegt sein.