Benutzer MHemp schrieb:
Benutzer blumenwiese schrieb:
Es ist korrekt, wenn man Straftaten anzeigt. Hass ist keine Straftat.
Nicht zwingend, wenn er jedoch in Form von z.B. antisemitischen Beschimpfungen, fremdenfeindlichen Volksverhetzungen oder öffentliche Aufforderungen zu Straftaten daherkommt, dann sehr wohl.
Nichts anderes habe ich gesagt. Hass ist keine Straftat. Aber Hass kann ein Beweggrund für eine Straftat sein. Aber auch dann ist nicht der Hass strafbar sondern die eigentliche Straftat, die verübt wird. Bei einem jedem Strafverfahren wird in aller Regel versucht, bei einer vorsätzlichen Tat das Motiv für die Tat herauszufinden. Das kann selbstverständlich Hass sein.
Wenn jemand also zu einer Gewalttat gegen andere offen und nachvollziehbar aufstachelt, dann wird dies in aller Regel eine Straftat sein. Aus welchen Gründen er das tut mag sicherlich interessant sein. Es ändert aber nichts daran, ob es im Einzelfall eine Straftat ist oder eben nicht.
Und wenn jemand einem anderen den Schädel einschlägt, dann ist das eine Straftat. Wenn wir von Notwehr einmal absehen, mag das Motiv dafür sicherlich ebenso interessant sein. Das Motiv kann unter gewissen Umständen auch das Strafmaß beeinflussen. Aber das Motiv, zum Beispiel Hass, ist selbstverständlich nicht strafbar.
Sehr viele Medien und entsprechende Kreise versuchen aber das öffentliche Narrativ in die Richtung zu bewegen, dass Hass als solches eine Straftat sei. Hass ist keine Straftat. Folglich gibt es bei Hass auch nichts anzuzeigen. Das gilt zumindest so lange, bis nicht selbst Straftaten begangen werden, indem zum Beispiel zu einer Gewalttat aufgestachelt wird.