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Ekelhaft


15.08.2022 10:56 - Gestartet von blumenwiese
Muss man für ekelhaftes deutsches Denunziantentum auch noch eine Anleitung geben?
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[1] Uwe 64 antwortet auf blumenwiese
15.08.2022 11:19
Benutzer blumenwiese schrieb:
Muss man für ekelhaftes deutsches Denunziantentum auch noch eine Anleitung geben?


Was heißt ekelhaftes deutsches Denunziantentum? Muss man sich in deinen Augen von jedem dahergelaufenen Menschen im Netz beleidigen lassen? ich denke nein. Auch dir sollte nicht entgangen sein, dass Menschen sich umgebracht haben, weil sie im Netz, beleidigt, gemobbt oder ähnliches wurden. Ich bin weder ein Fan von Frau Ricarda Lang noch von den Grünen, aber was sich Frau Lang an wüsten Beschimpfungen wegen ihrer Figur ertragen muss ist nicht mehr normal. Oder nehmen wir das „Drachengame", unterste Schublade. Das sind nur 2 Beispiele von tausenden. Wenn da Menschen angezeigt werden, hat das rein gar nichts mit ekelhaften deutschen Denunziantentum zu tun.
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[1.1] blumenwiese antwortet auf Uwe 64
15.08.2022 11:29
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Was heißt ekelhaftes deutsches Denunziantentum? Muss man sich in deinen Augen von jedem dahergelaufenen Menschen im Netz beleidigen lassen?

1. Darum ging es nicht. Es ging darum, dass bspw. Deutschland, obwohl nur ca. 83 Mio Einwohner, ganz oben in den Top 10 der Länder steht, die von Google und Co. Auskünfte wollen.

2. Wer glaubt, jemand hätte eine Straftat begangen, kann diese anzeigen. Er muss bei einer offensichtlichen Falschanzeige dann allerdings mit einer Strafe rechnen. Denunziantenstellen haben dieses Problem nicht.

3. Die deutsche Geschichte zwischen 1933 und 1989 sollte eigentlichen den Deutschen beigebracht haben, zu was Denunziantentum führt. Stattdessen wurden sie zu Weltmeistern (siehe 1.)

4. Wenn du Beleidigungen nicht verträgst, meide Interaktionen im Internet. Beleidigungen sind nicht schön. Aber sie gehören zur Meinungsfreiheit. Muss mir (und dir) nicht gefallen. Ist aber so. Denn glücklicherweise hat der deutsche Staat keinerlei Handhabung gegen Menschen im Ausland. Und ich müsste schon bescheuert sein (auch vollkommen ohne jemanden zu beleidigen), wenn ich ohne VPN ins Internet zu gehen. Menschen aus Diktaturen kennen dieses Problem übrigens schon lange.
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[1.1.1] TKEDM antwortet auf blumenwiese
15.08.2022 19:47
Benutzer blumenwiese schrieb:
Beleidigungen sind nicht schön. Aber sie gehören zur Meinungsfreiheit. Muss mir (und dir) nicht gefallen. Ist aber so.

Da fühlt sich wohl jemand angesprochen.

Nein, Beleidigungen gehören nicht zur Meinungsfreiheit und sind je nach Form und Umstand glücklicherweise strafbar. Warum muss man sich von Hinz & Kunz beleidigen lassen müssen?
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[1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf TKEDM
16.08.2022 05:08
Benutzer TKEDM schrieb:
Da fühlt sich wohl jemand angesprochen.

Natürlich. Wohl jeder wurde schon einmal und wird auch wieder mal beleidigt werden. That’s life.

Nein, Beleidigungen gehören nicht zur Meinungsfreiheit und sind je nach Form und Umstand glücklicherweise strafbar. Warum muss man sich von Hinz & Kunz beleidigen lassen müssen?

Beleidigungen sind vollkommen subjektiv. Was der eine als Beleidigung empfindet, sieht fer andere als vollkommen normale Form der Unterhaltung an. Subjektiv empfundene Beleidigungen justizabel zu machen, nun das kann man tun. In Ländern in denen keine Meinungsfreiheit herrscht. Ansonsten gehört das zur Meinungsfreiheit.

Wenn mich jemanden als fette Tonne empfindet oder als Rektalöffnung, dann ist das seine Meinung. Nun kann man bestimmte Meinungen natürlich als Verbrechen darstellen. In Ländern ohne verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit, zu denen gehört Deutschland, wird das auch getan.

Das ändert aber nichts daran, dass dies eine Einschränkung von Meinungsfreiheit ist, weil sich jemand subjektiv angegriffen fühlt durch einen anderen.

Und wenn du persönlich für dich den Anspruch hast, durch das Leben gehen zu wollen, ohne dich von jemanden beleidigt zu fühlen, dann hast du offenbar nicht verstanden, was Leben ist.
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[1.1.2] Uwe 64 antwortet auf blumenwiese
16.08.2022 08:58
Was ist denn bei Dir schiefgelaufen, in der Erziehung? Wo kommen wir denn dahin, dass wir uns von Hinz und Kunz beleidigen lassen müssen. Nein das ist nicht durch die Meinungsfreifeit gedeckt. Wer andere Menschen beleidigt gehört angezeigt.

Wenn du Beleidigungen nicht verträgst, meide Interaktionen im Internet.

Brudi was läuft bei dir schief? Gegen Beleidigungen und Hass im Netz muss noch härter vorgegangen werden, auch was die Strafen betriff.
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[1.1.2.1] blumenwiese antwortet auf Uwe 64
16.08.2022 10:28
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Was ist denn bei Dir schiefgelaufen, in der Erziehung? Wo kommen wir denn dahin, dass wir uns von Hinz und Kunz beleidigen lassen müssen. Nein das ist nicht durch die Meinungsfreifeit gedeckt. Wer andere Menschen beleidigt gehört angezeigt.

Noch mal, wenn mich jemand als fette Tonne oder als Rektalzugang bezeichnet, dann ist das seine Meinung. Das ist unstrittig. Und er hat die Freiheit, diese Meinung zu äußern. Wenn man keinen Wert auf Meinungsfreiheit legt, kann man bestimmte Meinungen unter Strafe stellen. Das macht man in Deutschland. So darfst du bestimmte Meinungen über den Holocaust zum Beispiel nicht äußern. Oder eben andere Sachen mehr.

Wie gesagt, das kann man machen. Nur hat es dann nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun.

> Brudi was läuft bei dir schief? Gegen Beleidigungen und Hass im
Netz muss noch härter vorgegangen werden, auch was die Strafen betriff.

Nach welchen Vorschriften des Strafgesetzbuches ist Hass strafbar?
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[1.1.2.1.1] MHemp antwortet auf blumenwiese
16.08.2022 11:07
Benutzer blumenwiese schrieb:

Nach welchen Vorschriften des Strafgesetzbuches ist Hass strafbar?

https://no-hate-speech.de/de/wissen/welche-gesetze-gibt-es-gegen-hate-speech/

Noch Fragen?
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[1.1.2.1.1.1] blumenwiese antwortet auf MHemp
16.08.2022 13:14
Benutzer MHemp schrieb:
https://no-hate-speech.de/de/wissen/welche-gesetze-gibt-es-gegen-hate-speech/

Noch Fragen?

Ja, habe ich. Wer definiert, was Hass ist? Und warum werden Straftatsbestände einfach umdefiniert?. Hass ist ein komplett unbestimmter Begriff. In dem Moment, wo eine Regierung beginnt festzulegen, was Hass ist, ist Deutschland zu einer Diktatur verkommen. Hass ist ein Gefühl. Hass ist eine Emotion.

Natürlich können und sollen zum Beispiel Gewalttaten strafbar sein. Dabei ist es erst einmal vollkommen unerheblich, ob sie aus Hass begangen sind. Hass als solcher ist aber nur eine Emotion oder meinetwegen eine Meinung.

Aber mit der Regulierung und Sanktionierung von Meinungen hat Deutschland ja jahrzehntelange Erfahrung. Es würde also passen.
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[1.1.2.1.2] Uwe 64 antwortet auf blumenwiese
17.08.2022 20:09
Nach welchen Vorschriften des Strafgesetzbuches ist Hass strafbar?

Art. 1 GG passt immer.
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[1.1.2.1.2.1] blumenwiese antwortet auf Uwe 64
17.08.2022 20:47
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Nach welchen Vorschriften des Strafgesetzbuches ist Hass strafbar?

Art. 1 GG passt immer.

Das passt leider nicht, weil das Grundgesetz erstens kein Strafgesetz ist und zweitens das Grundgesetz und die dort verankerten Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind. Und nicht umgekehrt.
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[1.1.2.2] Otomo antwortet auf Uwe 64
29.10.2022 15:36
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Was ist denn bei Dir schiefgelaufen, in der Erziehung?

Na wenn das keine Beleidigung ist! Gut das wir hier gleich die Adresse haben, wohin ich das melden werde, da stehst Du ja drauf
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[1.2] basti99 antwortet auf Uwe 64
17.08.2022 18:41
Benutzer Habocklinscholz schrieb:
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Ich bin weder ein Fan von Frau Ricarda Lang noch von den Grünen, aber was sich Frau Lang an wüsten Beschimpfungen wegen ihrer Figur ertragen muss ist nicht mehr normal. tun.

Jemand, der krankhaft fettleibig ist, sollte nicht das Opfer von Hasstiraden werden.

Wie erkenne ich, ob jemand „krankhaft“ fettleibig ist oder einfach nur charakterlos („verfressen“) ?
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[2] MHemp antwortet auf blumenwiese
16.08.2022 11:16
Benutzer blumenwiese schrieb:
Muss man für ekelhaftes deutsches Denunziantentum auch noch eine Anleitung geben?

Wie gerade in einem anderen Thread mit dem Titel "Denunziantentum" (https://www.teltarif.de/forum/s89027/den...) geschrieben, ist Hass melden NICHT das Gleiche wie denunzieren:

https://hateaid.org/denunziation/
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[2.1] blumenwiese antwortet auf MHemp
16.08.2022 13:16
Benutzer MHemp schrieb:
Wie gerade in einem anderen Thread mit dem Titel "Denunziantentum"
(https://www.teltarif.de/forum/s89027/den...) geschrieben, ist Hass melden NICHT das Gleiche wie denunzieren:

https://hateaid.org/denunziation/

Sind Zirkelschlüsse nicht etwas Tolles? Ich definiere das der Himmel rot ist. Und wenn mich dann jemand fragt, wie ich auf so einen Blödsinn käme, verweise ich auf meine Definition, die ich mir selbst gegeben habe. Toll! Einfach nur genial.

Es ist korrekt, wenn man Straftaten anzeigt. Hass ist keine Straftat.
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[2.1.1] MHemp antwortet auf blumenwiese
16.08.2022 19:15
Benutzer blumenwiese schrieb:

Es ist korrekt, wenn man Straftaten anzeigt. Hass ist keine Straftat.

Nicht zwingend, wenn er jedoch in Form von z.B. antisemitischen Beschimpfungen, fremdenfeindlichen Volksverhetzungen oder öffentliche Aufforderungen zu Straftaten daherkommt, dann sehr wohl.

Beispiele? Vielleicht doch noch mal hier nachlesen:
https://no-hate-speech.de/de/wissen/welche-gesetze-gibt-es-gegen-hate-speech/
https://de.wikipedia.org/wiki/Hassrede
https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskommentar

Insbesondere im letztgenannten Wiki-Artikel werden ganz klar die Grenzen aufgezeigt:

Zitat:
"Grundsätzlich hat nach Art. 5 Absatz 1 GG jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern und frei zu verbreiten. Das freie Recht, seine Meinung zu äußern, unterliegt allerdings rechtlichen Schranken dort, wo allgemeine Gesetze (so insbesondere Strafgesetze) und Bestimmungen zum Ehr- und Jugendschutz nach Art. 5 Abs. 2 GG entgegenstehen. Zwar erfüllen Hasskommentare in Deutschland selbst keinen eigenen Straftatbestand, gleichwohl kann Strafbarkeit indiziert sein. In Betracht kommen die Tatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Nötigung, Bedrohung oder öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, in letzter Konsequenz auch Volksverhetzung."
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[2.1.1.1] blumenwiese antwortet auf MHemp
16.08.2022 19:26
Benutzer MHemp schrieb:
Benutzer blumenwiese schrieb:

Es ist korrekt, wenn man Straftaten anzeigt. Hass ist keine Straftat.

Nicht zwingend, wenn er jedoch in Form von z.B. antisemitischen Beschimpfungen, fremdenfeindlichen Volksverhetzungen oder öffentliche Aufforderungen zu Straftaten daherkommt, dann sehr wohl.

Nichts anderes habe ich gesagt. Hass ist keine Straftat. Aber Hass kann ein Beweggrund für eine Straftat sein. Aber auch dann ist nicht der Hass strafbar sondern die eigentliche Straftat, die verübt wird. Bei einem jedem Strafverfahren wird in aller Regel versucht, bei einer vorsätzlichen Tat das Motiv für die Tat herauszufinden. Das kann selbstverständlich Hass sein.

Wenn jemand also zu einer Gewalttat gegen andere offen und nachvollziehbar aufstachelt, dann wird dies in aller Regel eine Straftat sein. Aus welchen Gründen er das tut mag sicherlich interessant sein. Es ändert aber nichts daran, ob es im Einzelfall eine Straftat ist oder eben nicht.

Und wenn jemand einem anderen den Schädel einschlägt, dann ist das eine Straftat. Wenn wir von Notwehr einmal absehen, mag das Motiv dafür sicherlich ebenso interessant sein. Das Motiv kann unter gewissen Umständen auch das Strafmaß beeinflussen. Aber das Motiv, zum Beispiel Hass, ist selbstverständlich nicht strafbar.

Sehr viele Medien und entsprechende Kreise versuchen aber das öffentliche Narrativ in die Richtung zu bewegen, dass Hass als solches eine Straftat sei. Hass ist keine Straftat. Folglich gibt es bei Hass auch nichts anzuzeigen. Das gilt zumindest so lange, bis nicht selbst Straftaten begangen werden, indem zum Beispiel zu einer Gewalttat aufgestachelt wird.