Tätig werden

So melden Sie rechtswidrige Inhalte im Netz

Wer im Netz auf Hass­bot­schaften, radi­kale Schriften oder Falsch­nach­richten trifft, muss das nicht hinnehmen. Solche Inhalte kann man den Medi­enan­stalten melden. So gehts.
Von dpa /

Beschimp­fung, Belei­digung, Hass­kom­men­tare. In einigen Ecken des Inter­nets finden sich rechts­wid­rige oder auch verfas­sungs­feind­liche Inhalte. Nutzer können diese anonym bei den Medi­enan­stalten melden.

Unter anderem die Medi­enan­stalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Landes­anstalt für Medien NRW und die Medi­enan­stalt für Baden-Würt­tem­berg bieten hierzu online auf ihrer Website ein Beschwer­defor­mular an. Bestä­tigt sich der Verdacht, werden die Inhalte an die Staats­anwalt­schaft weiter­geleitet.

Beschwer­deführer können Beweis­mate­rial hoch­laden

Hasskommentare können Medienanstalten gemeldet werden Hasskommentare können Medienanstalten gemeldet werden
Bild: picture alliance/dpa | Lukas Schulze
Wer Inhalte melden möchte, muss zunächst den Link der Website angeben, auf welcher dieser zu finden ist. Handelt es sich um Inhalte aus Fern­sehen oder Rund­funk, ist der Name des Programms erfor­der­lich. Außerdem sind das Aufruf- bezie­hungs­weise Ausstrah­lungs­datum und Uhrzeit wichtig.

Nutzer können dort die Art der Beschwerde angeben. Zur Auswahl stehen etwa die Kate­gorien Hass­rede und Extre­mismus, Porno­grafie, Werbung, Gewalt oder auch jour­nalis­tische Sorg­falts­pflicht. Ebenso ist eine ausführ­liche Beschrei­bung des Inhalts nötig. Zusätz­lich kann man Beweis­bilder oder -videos hoch­laden.

Wie Eltern ihren Kindern beim Einstieg in die Social-Media-Welt helfen, lesen Sie in einer weiteren News.

Mehr zum Thema Recht