Benutzer ÖhmmmTja schrieb:
Der gute Mann hätte sich vorher mal kundig machen sollen, was Wucher ist.
Der Käufer hat hier ja über eBay gekauft im guten Wissen um die Versandkosten. Die werden ja nicht verschwiegen. Er hat sich also vollkommen freiwillig für den Kauf dieses Angebot entschieden, obwohl er um die Versandkosten wusste. Seine Kritik ist also in meinen Augen vollkommen unbegründet.
Aber das war ja nie Gegenstand der Verhandlungen. Gegenstand der Verhandlungen war immer nur, ob nach den Bedingungen von eBay die formulierte Kritik so zulässig ist.
Hier wurde ja vor dem höchsten Zivilgericht verhandelt und nicht vor einem Strafgericht. Der BGH und alle vorigen Instanzen mussten sich also mit den eBay Bedingungen auseinandersetzen und feststellen, ob der Käufer dagegen verstoßen hat.
Der BGH hat nun entschieden, dass der Käufer nicht dagegen verstoßen hat. Ob seine Kritik nun berechtigt oder unberechtigt war, war niemals Gegenstand der Verhandlungen. Und der BGH hat darüber auch keine Aussage getroffen.
Unabhängig davon, dass ich die Kritik des Käufers für überzogen und vollkommen falsch halte, hat hier der BGH erneut eine Lanze für die Meinungsfreiheit gebrochen. Das ist sehr zu begrüßen. Das ist zu begrüßen, weil kein Käufer wohl einen Rechtsanwalt einschalten möchte, der erst beurteilt, ob seine Bewertung eventuell unzulässig ist. Käufer auf eBay müssen sich darauf verlassen, dass sie frei und offen und uneingeschränkt eine Bewertung abgeben können. Die dafür zu ziehenden Grenzen sollten also recht weit sein.
Alternativ kann eBay jederzeit seine Richtlinien präzisieren. Das steht eBay frei. Und den Kunden steht es frei, ob sie dann eBay noch nutzen oder nicht.