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eindeutige Schuldfrage ?!


01.10.2022 11:57 - Gestartet von kommodore
Teltarif klärt auf: "anhand mehrerer Äußerungen ist die Schuldfrage eindeutig"

Okay, jetzt sind Blogger oder Online-Redakteure auch schon als Online-Richter oder Gutachter tätig. Mal sehen was die kommenden Wochen in dieser Richtung noch passiert.

Ich würde eine solche Formulierung "eindeutige Schuldfrage" allerdings nicht verwenden.

Mal sollte einmal durchleuchten wie schnell 1&1 die Aufträge verteilt hat, d.h. wie viele Monate (oder Jahre?) seit dem Lizenzerhalt bzw. der Auktion vergangen sind.

Momentan sind Montagekräfte (Techniker, Monteure, Bauarbeiter) quasi überall Mangelware. Der Glasfaserausbau brummt, Tausende Handwerker sollen Solaranlagen auf Ausdächer montieren usw.

Dazu fällt mich der Spruch ein: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben".
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[1] mirdochegal antwortet auf kommodore
01.10.2022 16:42
Benutzer kommodore schrieb:
Teltarif klärt auf: "anhand mehrerer Äußerungen ist die Schuldfrage eindeutig"

Okay, jetzt sind Blogger oder Online-Redakteure auch schon als Online-Richter oder Gutachter tätig. Mal sehen was die kommenden Wochen in dieser Richtung noch passiert.

Ich würde eine solche Formulierung "eindeutige Schuldfrage" allerdings nicht verwenden.

Ich beauftrage Firma B mit einer Dienstleistung. Es gibt einen Vertrag den beide Unterschieben haben. Ich erfülle meine Verpflichtungen, Firma B erreicht den ersten vereinbarten Meilenstein nicht.
Da kann man doch von einer eindeutigen Schuldfrage sprechen, oder nicht?

Dazu fällt mich der Spruch ein: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben".

Dann sollte es im Mobilfunkbereich (ausser durch Umfirmierung) nie wieder einen neuen Marktteilnehmer geben?