Benutzer kommodore schrieb:
Teltarif klärt auf: "anhand mehrerer Äußerungen ist die Schuldfrage eindeutig"
Okay, jetzt sind Blogger oder Online-Redakteure auch schon als Online-Richter oder Gutachter tätig. Mal sehen was die kommenden Wochen in dieser Richtung noch passiert.
Ich würde eine solche Formulierung "eindeutige Schuldfrage" allerdings nicht verwenden.
Ich beauftrage Firma B mit einer Dienstleistung. Es gibt einen Vertrag den beide Unterschieben haben. Ich erfülle meine Verpflichtungen, Firma B erreicht den ersten vereinbarten Meilenstein nicht.
Da kann man doch von einer eindeutigen Schuldfrage sprechen, oder nicht?
Dazu fällt mich der Spruch ein: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben".
Dann sollte es im Mobilfunkbereich (ausser durch Umfirmierung) nie wieder einen neuen Marktteilnehmer geben?