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Ad hoc bestellen, aber mit fünffacher Bestätigung kündigen müssen?


29.10.2022 09:53 - Gestartet von Thomas5555
Es ist einfach nicht einzusehen, dass man Verträge (Dauerschuldverhältnisse), die man in 5 Minuten ohne Gesichtskontrolle abschließen kann, schriftlich per Brief kündigen muss, damit die Gegenseite bei Bedarf ein graphologisches Gutachten der Unterschrift machen könnte (ich kenne keinen Fall, bei dem das ein Anbieter je getan hat).
Gerade im Mobilfunk hätte man bei einem noch aktiven Vertrag ein probates Mittel mittels 2-Faktor-Authentifizierung, z. B. über einen Bestätigungscode per SMS, den man über Webseite eingibt.
Da die Behäbigkeit der Anbieter ihnen potentiell Geld in die Kassen spielen kann, formuliere ich meine Kündigungsaussprachen seit langem immer so, dass ich neben der sofortigen Kündigung (z. B. wegen Schlechtleistung) auch die hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Termin ausspreche.