Primamobile

Urteil zu Handyvertrags-Kündigung: Brief-Pflicht ist illegal

Ob Pfand­gebühren für SIM-Karten oder unter­gescho­bene Tarif­optionen: Die Zeit, als miese Tricks in der Mobil­funk­branche weit verbreitet waren, ist eigent­lich vorbei. Doch Ausnahmen bestä­tigen die Regel.
Von dpa /

Streit mit dem Provider Symbolbild Streit mit dem Provider (Symbolbild)
Bild: Meddy Pop - fotolia.com
Einen Mobil­funk­ver­trag kann man ganz einfach und rechts­sicher auch per E-Mail kündigen. Irgend­welche zusätz­lichen Bestä­tigungs­vor­gänge sind dabei nicht notwendig, auch wenn ein Anbieter versucht, dies Kundinnen oder Kunden einzu­reden. Darauf weist die Verbrau­cher­zen­trale Baden-Würt­tem­berg hin.

Einen beson­ders dreisten Fall, in dem der Mobil­funk­anbieter Prima­mobile mit irre­füh­renden Aussagen versucht hatte, einen Kunden über die Wirk­sam­keit seiner Kündi­gung zu täuschen, hätten die Verbrau­cher­schützer kürz­lich vor Gericht gebracht - und recht bekommen.

Provider setzt noch eins drauf

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In dem Fall hatte der Anbieter wahr­heits­widrig behauptet, dass der Kunde für eine recht­mäßige Kündi­gung seines Mobil­funk­ver­trags anstelle seiner Kündi­gung per E-Mail eine "unter­schrie­bene Origi­nal­kün­digung" per Brief vorlegen müsse.

Und der Provider setzte den Angaben zufolge sogar noch eins drauf: Er schickte dem Kunden eine neue SIM-Karte, buchte dafür Geld von seinem Konto ab und behaup­tete, dieser habe nur den Tarif, nicht aber den Vertrag gekün­digt.

Das alles ist eindeutig unzu­lässig

Beides war nicht nur aus Sicht der Verbrau­cher­schützer eindeutig unzu­lässig. Auch das Land­gericht Berlin stufte das Verhalten des Mobil­funk­anbie­ters als rechts­widrig ein und verur­teilte das Unter­nehmen dazu, derar­tiges Geschäfts­ver­halten künftig zu unter­lassen (Az.: 97 O 99/21).

"Die Prima­mobile GmbH hat hier einfach versucht, den Kunden in die Irre zu führen und ihm das Gefühl zu geben, dass er irgendwas falsch gemacht hat, oder dass er noch irgendwas tun müsste, um die Kündi­gung gültig zu machen - das ist eindeutig unzu­lässig", sagt Oliver Buttler, Rechts­experte der Verbrau­cher­zen­trale Baden-Würt­tem­berg. "Einen Mobil­funk­ver­trag kann man selbst­ver­ständ­lich ganz einfach und ohne irgend­welche Bestä­tigungs­vor­gänge auch per E-Mail kündigen".

Dass Mobil­funk­anbieter Tricks anwenden, um Kundinnen und Kunden zu halten, ist laut Mittei­lung der Verbrau­cher­schützer kein Geheimnis. So bekämen etwa Verbrau­cher, die ihren Mobil­funk­ver­trag gekün­digt haben oder kündigen wollen, plötz­lich "exklu­sive" Ange­bote unter­breitet, damit sie wieder zurück­zukommen.

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.

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