Urteil zu Handyvertrags-Kündigung: Brief-Pflicht ist illegal
Streit mit dem Provider (Symbolbild)
Bild: Meddy Pop - fotolia.com
Einen Mobilfunkvertrag kann man ganz
einfach und rechtssicher auch per E-Mail kündigen. Irgendwelche
zusätzlichen Bestätigungsvorgänge sind dabei nicht notwendig, auch
wenn ein Anbieter versucht, dies Kundinnen oder Kunden einzureden.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin.
Einen besonders dreisten Fall, in dem der Mobilfunkanbieter Primamobile mit irreführenden Aussagen versucht hatte, einen Kunden über die Wirksamkeit seiner Kündigung zu täuschen, hätten die Verbraucherschützer kürzlich vor Gericht gebracht - und recht bekommen.
Provider setzt noch eins drauf
Streit mit dem Provider (Symbolbild)
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In dem Fall hatte der Anbieter wahrheitswidrig behauptet, dass der
Kunde für eine rechtmäßige Kündigung seines Mobilfunkvertrags
anstelle seiner Kündigung per E-Mail eine "unterschriebene
Originalkündigung" per Brief vorlegen müsse.
Und der Provider setzte den Angaben zufolge sogar noch eins drauf: Er schickte dem Kunden eine neue SIM-Karte, buchte dafür Geld von seinem Konto ab und behauptete, dieser habe nur den Tarif, nicht aber den Vertrag gekündigt.
Das alles ist eindeutig unzulässig
Beides war nicht nur aus Sicht der Verbraucherschützer eindeutig unzulässig. Auch das Landgericht Berlin stufte das Verhalten des Mobilfunkanbieters als rechtswidrig ein und verurteilte das Unternehmen dazu, derartiges Geschäftsverhalten künftig zu unterlassen (Az.: 97 O 99/21).
"Die Primamobile GmbH hat hier einfach versucht, den Kunden in die Irre zu führen und ihm das Gefühl zu geben, dass er irgendwas falsch gemacht hat, oder dass er noch irgendwas tun müsste, um die Kündigung gültig zu machen - das ist eindeutig unzulässig", sagt Oliver Buttler, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Einen Mobilfunkvertrag kann man selbstverständlich ganz einfach und ohne irgendwelche Bestätigungsvorgänge auch per E-Mail kündigen".
Dass Mobilfunkanbieter Tricks anwenden, um Kundinnen und Kunden zu halten, ist laut Mitteilung der Verbraucherschützer kein Geheimnis. So bekämen etwa Verbraucher, die ihren Mobilfunkvertrag gekündigt haben oder kündigen wollen, plötzlich "exklusive" Angebote unterbreitet, damit sie wieder zurückzukommen.
Wer bei Handy, Internet und Festnetz ungerecht behandelt wird, steht nicht alleine da. Wir erläutern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbsthilfe.