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Ergänzungen


09.01.2023 18:47 - Gestartet von blumenwiese
Rein rechtlich ist es nur nötig, sofern man nicht zahlen möchte, auf einen Festsetzungsbescheid der jeweiligen Rundfunkanstalt zu reagieren. Der Beitragsservice/GEZ selbst ist nicht rechtsfähig und kann deshalb auch keinerlei Verwaltungsakte erlassen. Irgendein Widerspruch, Einspruch und überhaupt eine Reaktion ist auf deren Schreiben nicht nötig. Man kann natürlich reagieren, wie der Artikel vollkommen zurecht schreibt, wenn man möchte. Muss man selbstverständlich nicht.

Ein Festsetzungsbescheid ergeht niemals von Beitragsservice. Dies ist rechtlich nicht möglich. Er muss von der jeweiligen Rundfunkanstalt ergehen. Auf diesem Festsetzungsbescheid befindet sich eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die sollte man durchlesen und beachten.
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[1] tom.stein antwortet auf blumenwiese
12.01.2023 08:03
Benutzer blumenwiese schrieb:
Rein rechtlich ist es nur nötig, sofern man nicht zahlen möchte, auf einen Festsetzungsbescheid der jeweiligen Rundfunkanstalt zu reagieren.

Was zwar faktisch richtig ist - aber völlig unerheblich. Denn ob man einmalig dem Rundfunkbeitrags-Brief widerspricht oder dem (garantiert) folgenden Brief der Rundfunkanstalt, bedeutet den gleichen Aufwand und die gleichen Rechtsfolgen: Ein Brief mit (natürlich korrekter) Darlegung, warum man nicht zahlen muss, reicht.

Der Unterschied: Man verursacht entweder viel Aufwand, den die Gebührenzahler mitbezahlen, oder wenig. Und man geht das Risiko ein, dass ausgerechnet der kritische Brief auf dem Postweg verloren geht - dann legt man keinen Widerspruch ein und darf die nun teurere Suppe auslöffel. Also lieber gleich reagieren. Gleicher Aufwand, weniger Kosten, weniger Risiko.
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[1.1] Alf E. Neumann antwortet auf tom.stein
12.01.2023 08:16
Der Unterschied: Man verursacht entweder viel Aufwand, (...)

Meinung:
"Grundsätzlich kann man dieser GEZ gar nicht genug Aufwand zumuten. Kein Gebührenzahler zahlt weniger wenn man es nicht tut. Also bloß kein schlechtes Gewissen bekommen und stören wo und wie es nur geht!"

Wenn man natürlich diese Rundfunkgebühren total toll findet, dann macht man möglichst Vielen Angst, dass was ganz Schlimmes passiert wenn man sich nicht sofort in den Staub wirft.
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[1.1.1] tom.stein antwortet auf Alf E. Neumann
12.01.2023 08:28
Benutzer Alf E. Neumann schrieb:
"Grundsätzlich kann man dieser GEZ gar nicht genug Aufwand zumuten. Kein Gebührenzahler zahlt weniger wenn man es nicht tut.

Offensichtlich hast Du keine Ahnung, wie die Gebühren berechnet werden. Selbstverständlich fließen da die Kosten der Gebührenerhebung ein.

Wenn man natürlich diese Rundfunkgebühren total toll findet, dann macht man möglichst Vielen Angst, dass was ganz Schlimmes passiert wenn man sich nicht sofort in den Staub wirft.

Oder man erkennt die Sinnlosigkeit dieses Handelns und überlegt sich, was man mit seiner Zeit Positives anstellen kann. Z.B. Flüchtlingen oder Obdachlosen helfen. Oder Feten feiern. Beides ist sinnvoller, als gegen Windmühlen zu kämpfen.
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[1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf tom.stein
12.01.2023 08:33
Benutzer tom.stein schrieb:
Offensichtlich hast Du keine Ahnung, wie die Gebühren berechnet werden. Selbstverständlich fließen da die Kosten der Gebührenerhebung ein.

Deutschland hat den teuersten Staatsrundfunk aller Länder auf diesem Planeten. Da spielt es nicht die geringste Rolle, ob es nun noch ein paar Million mehr oder weniger sind.

Oder man erkennt die Sinnlosigkeit dieses Handelns und überlegt sich, was man mit seiner Zeit Positives anstellen kann. Z.B. Flüchtlingen oder Obdachlosen helfen. Oder Feten feiern. Beides ist sinnvoller, als gegen Windmühlen zu kämpfen.

Das ist leider nicht ganz falsch. Denn selbst das Votum eines Landtages zählt in Deutschland ja nicht. Das wissen wir ja mittlerweile. Dennoch ist es natürlich ein Armutszeugnis, wenn man sich hinstellt und sagt, ich kann ja eh nichts tun, also versuche ich es auch gar nicht erst. Die deutsche Geschichte sollte eigentlich mehr als ausreichend gelehert haben, wohin das führen kann.
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[1.2] blumenwiese antwortet auf tom.stein
12.01.2023 08:38
Benutzer tom.stein schrieb:
Der Unterschied: Man verursacht entweder viel Aufwand, den die Gebührenzahler mitbezahlen, oder wenig. Und man geht das Risiko ein, dass ausgerechnet der kritische Brief auf dem Postweg verloren geht - dann legt man keinen Widerspruch ein und darf die nun teurere Suppe auslöffel. Also lieber gleich reagieren. Gleicher Aufwand, weniger Kosten, weniger Risiko.

Einen Widerspruch rechtskonform einzulegen sollte heute nun wirklich keine Herausforderung darstellen. Und nein, ob jemals ein Festsetzungsbescheid ergeht und zugestellt wird ist eben keineswegs garantiert. Das zeigen viele Beispiele.

Übrigens muss die jeweilige Behörde den Zugang eines Verwaltungsaktes nachweisen, sofern der Empfänger diesen bestreitet. Das nur als Hinweis.