Benutzer Daz schrieb:
zusätzlich vorgezeigt werden. Der Empfänger war verpflichtet zu prüfen, ob die Unterschriften auf Scheck und Karte übereinstimmen.
Das war das Eine. Das Andere war, dass jemand einen Scheck nur dann annehmen "durfte", wenn dabei die Scheckkarte vorgezeigt wurde. Um dies zu dokumentieren, musste auf der Rückseite des Schecks in ein spezielles Feld die Nummer der Scheckkarte eingetragen werden.
Wenn dies alles beachtet wurde, dann war der Scheck für anfänglich 300 DM garantiert, später wurde der Betrag hochgesetzt. Deshalb bekam der Normalkunde von seiner Bank auch immer nur 10 Scheckformulare. Neue gab's erst, wenn die aufgebraucht (also zur Bank zurückgekommen) waren.
So ging der unbare Zahlungsverkehr im Laden vor knapp 50 Jahre los :-) Ich habe das als Kind noch erlebt und mitunter von einer Tante zum Geburtstag einen solchen Scheck bekommen. Den konnte man entweder aufs eigene Konto gutschreiben lassen (hatte ich als Kind nicht) oder bei der kontoführenden Stelle des Scheckausgebers (weil nur da die Unterschriftsprobe zum Vergleich auf einem Formular vorlag) bar auszahlen lassen.