Benutzer JAKM schrieb:
Benutzer DeiM0dder schrieb:
Bla blubb Blödsinn: Das Geld gehört nicht dem Provider!
So einfach ist es nicht. Es geht nicht darum, ob es den Provider gehört, sondern ob es der Person gehört, die die Auszahlung beantragt.
Was ist, wenn das eine gestohlene Karte ist? Wenn sich das einfach jmd. auszahlen lässt, der nicht Eigentümer ist? Wie soll das sicher gestellt werden?
Der Eigentümer ist der Mobilfunkbetreiber, welcher die SIM-Karte ausgegeben hat. Der Kunde hat diese "nur" in seinem Besitz, und ist deshalb i.d. Regel temporär der Besitzer.
Natürlich kann die Karte gestolen sein, grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass ein bestolener Besitzer den Diebstahl seinem Mobilfunkprovider meldet und die Karte sperren lässt. Hier kann er dann auch die Auszahlung des noch vorhandenen Guthabens beantragen (wäre jedenfalls anzuraten). Für den Dieb ist die Karte damit nutzlos und auch im wahrsten Sinne des Wortes wertlos.
Ist die Karte nicht als gestolen gemeldet worden und hat nur ein Besitzübergang stattgefunden, so sollte dieser eigentlich auch gemeldet werden, Zumindest im Idealfall. Allerdings gibt es auch Initiativen, welche dies aus gutem Grund nicht machen weil sie der Überzeugung sind, dass die vom Gesetzgeber mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung eingeführte, in Wirklichkeit aber absolut nutzlose Identitätsfeststellung zu sehr in ihre Rechte eingreift. Die Teilnehmer an diesen Initiativen tauschen untereinandere ihre Karten aus, oftmals ohne sich tatsächlich zu kennen. In der Regel wird dies nahezu ohne Guthaben gemacht oder aber es wird vom neuen Besitzer halt ein Betrag entrichtet, der dem Guthaben entspricht. In jedem Fall ist der vorherige Besitzer finanziell entschädigt.
Auch ist es möglich, dass innerhalb der Familie, im Bekannten- oder Freundeskreis SIM-Karten weitergegeben werden. Auch dies dürfte ein legitimer Vorgang sein, weil die Mobilfunkbetreiber ja i.d. Regel darauf verzichten oder nach einer Gerichtsentscheidung sogar darauf verzichten müssen, die SIM-Karte nach Vertragsbeendigung zurück zu fordern oder die Guthabenauszahlung von einer Rückgabe abhängig zu machen.
So jedenfalls sehe ich das und kann auch keinen echten, wirksamen Grund für eine Weigerung des Mobilfunkbetreibers erkennen, das Guthaben auszubezahlen. Fehlt gerade noch, dass ein Mobilfunkbetreiber das Guthaben aus dem Prepaidvertrag von verstorbenen Kunden zurück hält, weil es ja den Besitzer von Karte und Geld nicht mehr gibt. So weit kommts noch.