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Wozu Verbraucherzentrale ? Vermieter / Eigentümer ist zuständig


27.02.2023 17:12 - Gestartet von telefonator66
Wenn tatsächlich die NE3 (Hausanschluss) APL vorhanden war und keine Endleitung zur Kundenwohnung (NE4) und keine TAE Dose, so ist weder 1&1
noch die Telekom zuständig, sondern der Eigentümer bzw. Elektrofachplaner.
In jede Wohnung sollte bauseits eine TAE Dose mit CAT3 oder CAT6/7 Kabel
installiert worden sein, oder eine Speedpipe oder OS2 Single Mode für FTTH Anschlüsse, der Netzbetreiber endet in der Regel am Übergabepunkt.
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[1] flatburger antwortet auf telefonator66
27.02.2023 21:44

einmal geändert am 27.02.2023 21:47
Benutzer telefonator66 schrieb:
Wenn tatsächlich die NE3 (Hausanschluss) APL vorhanden war und keine Endleitung zur Kundenwohnung (NE4) und keine TAE Dose, so ist weder 1&1 noch die Telekom zuständig, sondern der Eigentümer.

Hier das entsprechende Urteil dazu:
https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/mietwohnung-mit-telefonanschluss-wer-muss-leitung-reparieren-4381/
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[1.1] fe rnwe h antwortet auf flatburger
04.03.2023 01:54
Benutzer flatburger schrieb:
Benutzer telefonator66 schrieb:
Wenn tatsächlich die NE3 (Hausanschluss) APL vorhanden war und keine Endleitung zur Kundenwohnung (NE4) und keine TAE Dose, so ist weder 1&1 noch die Telekom zuständig, sondern der Eigentümer.

Hier das entsprechende Urteil dazu:
https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/mietwohnung-mit-telefonanschluss-wer-muss-leitung-reparieren-4381/

und hier sollte der Telekomanbieter in die Pflicht genommen werden - z.B. mittels des Telefon zu kommunizieren- dass die Leitung zu Kunden gelegt wird, und dürfte dann erst den Vertrag annehmen.