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Ziemlich dreist von 1&1, wo ist die Verbraucherzentrale?


27.02.2023 12:02 - Gestartet von Muraun
Das ist schon ziemlich dreist von 1&1
- erst einen Vertrag anzubieten, wo keine Leitung liegt
- um die Grundversorgung durch Telekom soll sich Eigentümer selbst kümmern
- Stornogebühren zu verlangen
- Mahnungsgebühr zu verlangen, obwohl 1&1 keine Leistung erbringen kann
- Kunden mit Vorleistunggedöns schlechtes Gewissen machen
- erst auf Anfragen der Presse kompromissbereit reagieren

Das ist ein Fall für die Verbraucherzentralen. Beim Vertragsabschluss gibt es ein TKG PDF, was standen da für Geschwindigkeiten für die nicht existierende Leitung drinnen? Der Kunde hätte 1&1 auf nicht Erfüllung der Vertragsdetails verklagen sollen.
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[1] guenterh antwortet auf Muraun
27.02.2023 12:22
Benutzer Muraun schrieb:
Das ist schon ziemlich dreist von 1&1
- erst einen Vertrag anzubieten, wo keine Leitung liegt
- um die Grundversorgung durch Telekom soll sich Eigentümer selbst kümmern

STOP! Nicht richtig gelesen? Zum Haus hin lag eine Leitung.
Telekom meldete 1und1 -> ist OK!

Wenn der Vermieter in der renovieren Wohnung nun keine TAE-Dose mehr
gelegt hat/legen lassen hat, ist es erst mal Vermieter-Sache.
Der Vermieter muss das bei der Telekom beauftragen.

Warum?:
Die "letzte" Meile ist nun mal Telekom-Sache!

Erst mal informieren und dann "SCHREIEN"!
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[1.1] Max Baumann antwortet auf guenterh
27.02.2023 12:39

einmal geändert am 27.02.2023 12:49
Etwas muß dann aber bei der Bestellung gewaltig schief gelaufen sein.
Ich meine mich zu erinnern das ich bei jeder VDSL Bestellung eine Angabe zum Ort der TAE Dose machen musste.
Also welches Gebäude, welche Etage und welcher Raum.
Die nicht existierende TAE samt Zuleitung hätten im Prinzip auffallen müssen.
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[1.1.1] PeterR antwortet auf Max Baumann
27.02.2023 14:40
Also ein bischen "schreien" ist da durchaus berechtigt.

Kein normaler Kunde geht doch davon aus, dass er sich um solche Sachen wie vorhandene Telefondose vorher selber kümmern muss, falls keine da ist kann er für die Stonierungsgebühr in Regress genommen werden.

Mag ja alles richtig sein - aber wir kennen doch die Vermarktungsmethoden der Anbieter. Das einzige Wort was ein "Klinkenputzer = Vertriebler" nicht kennt ist
"Nein".

Bei Vertragsabschluss müsste schon expliziet darauf hingewiesen werden, dass es zu ggf. zu Stornierungskosten in Höhe von xy Euro kommmen kann.

Mit dem Wissen erkundigt sich der Kunde dann entweder ob die Technik vorhanden ist - oder kann sich hinterher nicht über die Stornogebühr aufregen, weil er halt nicht gefragt hat.

By the way - 1&1 ? Nie im Leben !!!







Benutzer Max Baumann schrieb:
Etwas muß dann aber bei der Bestellung gewaltig schief gelaufen sein.
Ich meine mich zu erinnern das ich bei jeder VDSL Bestellung eine Angabe zum Ort der TAE Dose machen musste. Also welches Gebäude, welche Etage und welcher Raum. Die nicht existierende TAE samt Zuleitung hätten im Prinzip
auffallen müssen.
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[1.2] Muraun antwortet auf guenterh
27.02.2023 16:30
Benutzer guenterh schrieb:
STOP! Nicht richtig gelesen? Zum Haus hin lag eine Leitung. Telekom meldete 1und1 -> ist OK!

Wenn der Vermieter in der renovieren Wohnung nun keine TAE-Dose mehr gelegt hat/legen lassen hat, ist es erst mal Vermieter-Sache. Der Vermieter muss das bei der Telekom beauftragen.

Warum?:
Die "letzte" Meile ist nun mal Telekom-Sache!

Erst mal informieren und dann "SCHREIEN"!
Also ist deine Aussage, 1&1 ist nur eine Drückerfirma und schließt Verträge ab.
Storno hat es durch den Netzlieferanten geben, warum soll der Kunde diese Gebühr bezahlen, wenn er doch den Vertrag eigentlich will?
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[2] rudiruessel antwortet auf Muraun
27.02.2023 16:38
Benutzer Muraun schrieb:
Das ist schon ziemlich dreist von 1&1
- erst einen Vertrag anzubieten, wo keine Leitung liegt
- um die Grundversorgung durch Telekom soll sich Eigentümer selbst kümmern
- Stornogebühren zu verlangen
- Mahnungsgebühr zu verlangen, obwohl 1&1 keine Leistung erbringen kann
- Kunden mit Vorleistunggedöns schlechtes Gewissen machen
- erst auf Anfragen der Presse kompromissbereit reagieren

Da im Gebäude selbst ein Anschluss ja wohl vborhanden war, war die Situation für 1&1 im Vorfeld wohl nicht zu erkennen. Gleichwohl zeigt sich natürlich die Haifisch-Mentalität von 1&1, dass man den Auftrag einfach zwangsstörniert, dem Kunden ohne Rücksicht die maximalen Kosten aufdrückt und ihn einfach weiterhin im Regen stehen lässt.

Klar ist der eigentliche Schuldige der Hauseigentümer, denn die Möglichkeit eines Festnetzanschlusses gehört zur Pflichtinstallation in jeder Mietwohnung.
Innerhalb des Gebäudes muss das auch nicht von der Telekom, sondern kann auch von jedem qualifizierten Elektriker gemacht werden.
Lediglich der Anschluss an den Hausverteiler, sollte von der Telekom gemacht werden, denn nur die kann beurteilen, ob überhaupt genügend Leitungen vorhanden sind. Falls nicht, wirds ein bißchen aufwändiger und komplizierter.

Wenn es sich allerdings, wie erwänt, um eine neu renovierte Wohnung handelt, lässt der fehlende Festnetzanschluss nach meiner Meinung durchaus Rückschlüsse und Befürchtungen zur Qualität der Elektroinstallation zu.
Jeder deutsche Elektro-Handwerks(meister)betrieb, würde bei einer Renovierung auch die Frage der Telefon- und Fernsehverkabelung mit dem Eigentümer klären.