Benutzer Muraun schrieb:
Das ist schon ziemlich dreist von 1&1
- erst einen Vertrag anzubieten, wo keine Leitung liegt
- um die Grundversorgung durch Telekom soll sich Eigentümer selbst kümmern
- Stornogebühren zu verlangen
- Mahnungsgebühr zu verlangen, obwohl 1&1 keine Leistung erbringen kann
- Kunden mit Vorleistunggedöns schlechtes Gewissen machen
- erst auf Anfragen der Presse kompromissbereit reagieren
Da im Gebäude selbst ein Anschluss ja wohl vborhanden war, war die Situation für 1&1 im Vorfeld wohl nicht zu erkennen. Gleichwohl zeigt sich natürlich die Haifisch-Mentalität von 1&1, dass man den Auftrag einfach zwangsstörniert, dem Kunden ohne Rücksicht die maximalen Kosten aufdrückt und ihn einfach weiterhin im Regen stehen lässt.
Klar ist der eigentliche Schuldige der Hauseigentümer, denn die Möglichkeit eines Festnetzanschlusses gehört zur Pflichtinstallation in jeder Mietwohnung.
Innerhalb des Gebäudes muss das auch nicht von der Telekom, sondern kann auch von jedem qualifizierten Elektriker gemacht werden.
Lediglich der Anschluss an den Hausverteiler, sollte von der Telekom gemacht werden, denn nur die kann beurteilen, ob überhaupt genügend Leitungen vorhanden sind. Falls nicht, wirds ein bißchen aufwändiger und komplizierter.
Wenn es sich allerdings, wie erwänt, um eine neu renovierte Wohnung handelt, lässt der fehlende Festnetzanschluss nach meiner Meinung durchaus Rückschlüsse und Befürchtungen zur Qualität der Elektroinstallation zu.
Jeder deutsche Elektro-
Handwerks(meister)betrieb, würde bei einer Renovierung auch die Frage der Telefon- und Fernsehverkabelung mit dem Eigentümer klären.