Benutzer flatburger schrieb:
Benutzer telefonator66 schrieb:
Wenn tatsächlich die NE3 (Hausanschluss) APL vorhanden war und keine Endleitung zur Kundenwohnung (NE4) und keine TAE Dose, so ist weder 1&1 noch die Telekom zuständig, sondern der Eigentümer.
Hier das entsprechende Urteil dazu:
https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/mietwohnung-mit-telefonanschluss-wer-muss-leitung-reparieren-4381/
und hier sollte der Telekomanbieter in die Pflicht genommen werden - z.B. mittels des Telefon zu kommunizieren- dass die Leitung zu Kunden gelegt wird, und dürfte dann erst den Vertrag annehmen.