Benutzer hrgajek schrieb:
Das Handy kauft der Kunde beim Händler. Ist der Händler "nicht erreichbar", hat der Kunde echt Probleme. Der Netzbetreiber wird darauf verweisen, für dieLieferung des Handys nicht "zuständig" zu sein.
Aber das ist doch für den Kunden alles kein Problem, wenn er das genau so macht, wie ich es in meinem Ursprungsposting geschildert hatte:
"---> wenn ich schon bei einem lokalen Handy-Laden etwas abschließe, dann würde ich doch darauf bestehen, daß ich das Gerät sofort mitnehmen kann....?
Und wenn es nicht da ist, würde ich sagen: bestell es - komme es dann in X Tagen abholen und dann unterzeichne ich den Vertrag...."
und mit "Vertrag" meinte nicht nur den Handy-Vertrag (die Hardware), sondern auch den Mobilfunkvertrag.
Wenn der Handler das nicht machen würde und zum Beispiel die folgende Begründung geben würde:
"wenn ich in 3 Tagen, wenn das bestellte Handy da ist, dann doch nicht unterzeichne, bleibt er auf diesem sitzen"
würde ich ihm entgegnen:
"Mein Lieber: iPhones sind in einem Handy-Laden Standard-Lagerware. Wenn da eines zuviel da ist, weil ein Kunde abgesprungen ist, wird es noch am gleichen oder nächsten Tagen verkauft. Außer, es ist die mit Diamanten besetzte Sonderedition im 24-Karat-Goldgehäuse...."
und dann noch:
"Auf Wiedersehen, lieber Handler. Irgendwas riecht hier nach faulen Eiern...."