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Was genau ist die "vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit"?


15.03.2023 18:56 - Gestartet von niknuk
2x geändert, zuletzt am 15.03.2023 19:02
Die "bis zu x Mbit/s"-Angabe ist es jedenfalls nicht. Was also ist es dann? Und wie lange dauert es noch, bis BNetzA & Co. und Medien wie teltarif.de das endlich mal im Klartext benennen?

Bis zur Klärung gehe zumindest ich davon aus, dass die "vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit" der "mindestens zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit" lt. Produktinformationsblatt entspricht. Das ist nämlich der einzige Wert, der wirklich verbindlich zugesagt wird. "Normalerweise zur Verfügung stehend" bzw. "maximal zur Verfügung stehend" ist keine verbindliche Zusage.

Gruß

niknuk
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[1] hans91 antwortet auf niknuk
15.03.2023 23:32
Auf der Webseite der BNetzA ist genauestens erklärt, ab wann eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit vorliegt, nämlich wenn:

1. Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden, oder
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

Es reicht also eine entsprechende Unterschreitung einer der drei Werte, damit eine Abweichung vorliegt. Die Messungen müssen allerdings nach den Vorgaben der BNetzA ausgeführt werden. So müssen an jedem der drei Tage 10 Messungen durchgeführt werden und es muss ein Tag Abstand zwischen jedem der drei Messtage liegen usw.
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[2] anbalv antwortet auf niknuk
16.03.2023 21:59
Das ist nämlich der einzige Wert, der wirklich verbindlich zugesagt wird. "Normalerweise zur Verfügung stehend" bzw. "maximal zur Verfügung stehend" ist keine verbindliche Zusage.


Nicht wirklich
Siehe vorvertragliche Pflichtinformationen bzw. AGB‘s unter Download Min. Normal Max. Sowie Upload Min. Normal Max.