BNetzA: So schlecht ist Deutschlands Internet wirklich
Die Internet-Provider in Deutschland liefern oft nicht die Datenübertragungsgeschwindigkeiten, die sie Kunden vertraglich zugesichert haben. Das geht aus dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur hervor, der heute in Bonn veröffentlicht wurde. Beim Festnetz-Internet erreichten nur 42,3 Prozent der Nutzer die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate. 84,4 Prozent erzielten immerhin im Download mindestens die Hälfte. Bei 15,6 Prozent bot die Festnetz-Leitung nicht einmal die Hälfte der zugesagten Geschwindigkeit.
Zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Bezogen auf die absolute Datenübertragungsrate unterscheiden sich die Anbieter - auch technologiebedingt - zum Teil sehr deutlich voneinander. Erstmals wurden im Bericht der Bundesnetzagentur auch Gigabit-Anschlüsse betrachtet, zumal diese in immer mehr Kabelhaushalten verfügbar sind und auch der Glasfaser-Netzausbau voranschreitet. Ein Vergleich zum Vorjahr, in dem ausschließlich Anschlüsse bis unter 500 MBit/s in die Auswertung eingeflossen sind, ist daher kaum möglich.
Trotz der oft zu niedrigen Werte waren die meisten Kunden (78,2Prozent) mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden und verteilten Schulnoten zwischen 1 und 3. Weniger als elf Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 und 6.
Mobilfunk-Internet unzufriedenstellend
Bundesnetzagentur veröffentlicht Breitbandmessung
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Im Mobilfunk sahen die Zahlen aus den Messungen im vergangenen Jahr noch schlechter aus als im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download nur 23,2 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Und nur bei drei Prozent wurde diese voll erreicht oder überschritten.
Immerhin bedeuten die Ergebnisse Verbesserungen gegenüber der Breitbandmessung 2020/21. Damals wurde mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate bei 20,1 Prozent der Kunden erreicht. Voll erreicht oder überschritten wurden die vereinbarten Maximalwerte bei 2,6 Prozent der Anschlüsse.
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte, wurden in höheren Bandbreiteklassen tendenziell niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate ermittelt. Wie im Festnetz zeigten sich auch im Mobilfunk Unterschiede hinsichtlich der Anbieter.
Immerhin 70,8 Prozent der Kunden bewerteten ihre Mobilfunk-Provider mit den Schulnoten 1 bis 3. Anders als im Festnetz wurde die Zahl unzufriedener Kunden aber größer. 2020/21 lag der Wert derer, die die Noten sehr gut bis ausreichend vergeben haben, noch bei 75,7 Prozent. Da gleichzeitig der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert wieder auf einem niedrigen Niveau lag, vermutet der Regulierer, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerteten als das Erreichen der vertraglich in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.
BNetzA-Chef: Minderleistung nachweisen und Rechte geltend machen
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte, die Ergebnisse seien nach wie vor nicht zufriedenstellend. "Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen." In der App, die die Bundesnetzagentur zu diesem Zweck anbietet, steht ein sogenanntes Nachweisverfahren zur Verfügung. Dabei sind insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Das Nachweisverfahren schließt mit einem Messprotokoll ab, welches zur Geltendmachung des Minderungsanspruches gegenüber dem Anbieter genutzt werden soll.
Der Regulierer hat zudem angekündigt, ein solches Minderungsverfahren auch für den Mobilfunk einzuführen. Im vergangenen Jahr wurden Vorschläge zu den wesentlichen Parametern des geplanten Nachweisverfahrens erarbeitet. Im nächsten Schritt plant die Bundesnetzagentur, Vorgaben zur Konkretisierung einer Minderleistung im Mobilfunk zu machen und einen Überwachungsmechanismus zum Nachweis zur Verfügung zu stellen. Ein Zeitrahmen für die Umsetzung wurde noch nicht genannt.
Die Bundesnetzagentur weist außerdem darauf hin, dass die Ergebnisse der Breitbandmessung davon abhängen, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Daher ließen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es werde lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.
Nach langjähriger Diskussion gibt es in Deutschland nun ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen schnellen Internet-Anschluss.