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BNetzA: So schlecht ist Deutschlands Internet wirklich

Die Internet-Provider in Deutsch­land liefern nach wie vor oft nicht die den Kunden vertrag­lich zuge­sicherten Band­breiten.
Von mit Material von dpa

Die Internet-Provider in Deutsch­land liefern oft nicht die Daten­über­tra­gungs­geschwin­dig­keiten, die sie Kunden vertrag­lich zuge­sichert haben. Das geht aus dem Jahres­bericht der Bundes­netz­agentur hervor, der heute in Bonn veröf­fent­licht wurde. Beim Fest­netz-Internet erreichten nur 42,3 Prozent der Nutzer die vertrag­lich verein­barte maxi­male Daten­über­tra­gungs­rate. 84,4 Prozent erzielten immerhin im Down­load mindes­tens die Hälfte. Bei 15,6 Prozent bot die Fest­netz-Leitung nicht einmal die Hälfte der zuge­sagten Geschwin­dig­keit.

Zwischen den einzelnen Band­brei­teklassen und Anbie­tern fielen die Ergeb­nisse unter­schied­lich aus. Bezogen auf die abso­lute Daten­über­tra­gungs­rate unter­scheiden sich die Anbieter - auch tech­nolo­gie­bedingt - zum Teil sehr deut­lich vonein­ander. Erst­mals wurden im Bericht der Bundes­netz­agentur auch Gigabit-Anschlüsse betrachtet, zumal diese in immer mehr Kabel­haus­halten verfügbar sind und auch der Glas­faser-Netz­ausbau voran­schreitet. Ein Vergleich zum Vorjahr, in dem ausschließ­lich Anschlüsse bis unter 500 MBit/s in die Auswer­tung einge­flossen sind, ist daher kaum möglich.

Trotz der oft zu nied­rigen Werte waren die meisten Kunden (78,2­Prozent) mit der Leis­tung ihres Breit­band­anschlusses zufrieden und verteilten Schul­noten zwischen 1 und 3. Weniger als elf Prozent der Kunden bewer­teten ihren Anschluss mit den Noten 5 und 6.

Mobil­funk-Internet unzu­frie­den­stel­lend

Bundesnetzagentur veröffentlicht Breitbandmessung Bundesnetzagentur veröffentlicht Breitbandmessung
Foto: Image licensed by Ingram Image/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Im Mobil­funk sahen die Zahlen aus den Messungen im vergan­genen Jahr noch schlechter aus als im Fest­netz. Über alle Band­brei­teklassen und Anbieter hinweg erhielten im Down­load nur 23,2 Prozent der Nutzer mindes­tens die Hälfte der vertrag­lich verein­barten maxi­malen Daten­über­tra­gungs­rate. Und nur bei drei Prozent wurde diese voll erreicht oder über­schritten.

Immerhin bedeuten die Ergeb­nisse Verbes­serungen gegen­über der Breit­band­mes­sung 2020/21. Damals wurde mindes­tens die Hälfte der vertrag­lich verein­barten maxi­malen Daten­über­tra­gungs­rate bei 20,1 Prozent der Kunden erreicht. Voll erreicht oder über­schritten wurden die verein­barten Maxi­mal­werte bei 2,6 Prozent der Anschlüsse.

Wie die Bundes­netz­agentur weiter mitteilte, wurden in höheren Band­brei­teklassen tenden­ziell nied­rigere Prozent­werte in Bezug auf das Errei­chen der vertrag­lich verein­barten geschätzten maxi­malen Daten­über­tra­gungs­rate ermit­telt. Wie im Fest­netz zeigten sich auch im Mobil­funk Unter­schiede hinsicht­lich der Anbieter.

Immerhin 70,8 Prozent der Kunden bewer­teten ihre Mobil­funk-Provider mit den Schul­noten 1 bis 3. Anders als im Fest­netz wurde die Zahl unzu­frie­dener Kunden aber größer. 2020/21 lag der Wert derer, die die Noten sehr gut bis ausrei­chend vergeben haben, noch bei 75,7 Prozent. Da gleich­zeitig der in der Breit­band­mes­sung ermit­telte Verhält­nis­wert wieder auf einem nied­rigen Niveau lag, vermutet der Regu­lierer, dass die Nutzer bei mobilen Breit­band­anschlüssen eher die Mobi­lität und die zur Verfü­gung stehende abso­lute Daten­über­tra­gungs­rate bewer­teten als das Errei­chen der vertrag­lich in Aussicht gestellten Daten­über­tra­gungs­rate.

BNetzA-Chef: Minder­leis­tung nach­weisen und Rechte geltend machen

Der Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, Klaus Müller, erklärte, die Ergeb­nisse seien nach wie vor nicht zufrie­den­stel­lend. "Betrof­fene Verbrau­cher können eine Minder­leis­tung im Fest­netz mit unserer Breit­band­mes­sung nach­weisen, um ihre Rechte gegen­über ihrem Anbieter geltend zu machen." In der App, die die Bundes­netz­agentur zu diesem Zweck anbietet, steht ein soge­nanntes Nach­weis­ver­fahren zur Verfü­gung. Dabei sind insge­samt 30 Messungen an drei unter­schied­lichen Kalen­der­tagen durch­zuführen. Das Nach­weis­ver­fahren schließt mit einem Mess­pro­tokoll ab, welches zur Geltend­machung des Minde­rungs­anspru­ches gegen­über dem Anbieter genutzt werden soll.

Der Regu­lierer hat zudem ange­kün­digt, ein solches Minde­rungs­ver­fahren auch für den Mobil­funk einzu­führen. Im vergan­genen Jahr wurden Vorschläge zu den wesent­lichen Para­metern des geplanten Nach­weis­ver­fah­rens erar­beitet. Im nächsten Schritt plant die Bundes­netz­agentur, Vorgaben zur Konkre­tisie­rung einer Minder­leis­tung im Mobil­funk zu machen und einen Über­wachungs­mecha­nismus zum Nach­weis zur Verfü­gung zu stellen. Ein Zeit­rahmen für die Umset­zung wurde noch nicht genannt.

Die Bundes­netz­agentur weist außerdem darauf hin, dass die Ergeb­nisse der Breit­band­mes­sung davon abhängen, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter verein­bart hat. Daher ließen sich aus der Breit­band­mes­sung keine Aussagen zur Versor­gungs­situa­tion oder Verfüg­bar­keit von breit­ban­digen Inter­net­zugangs­diensten ableiten. Es werde ledig­lich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertrag­lich zuge­sicherte Band­breite liefern.

Nach langjäh­riger Diskus­sion gibt es in Deutsch­land nun ein gesetz­lich verbrieftes Recht auf einen schnellen Internet-Anschluss.

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