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Diskriminierungsverbot?


03.04.2023 18:54 - Gestartet von foobar99
"Als EU-Bürgerin oder Bürger bzw. Einwohnerin oder Einwohner eines EU-Landes darf Ihnen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU kein höherer Preis wegen Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzlandes berechnet werden."

Wurde hier wegen der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes ein höherer Preis berechnet? Ich finde nicht. Der wurde wegen der ausländischen SIM-Karte berechnet. Als deutscher kann man eine niederländische SIM-Karte beantragen und denselben Preis zahlen, während ein Niederländer mit deutscher SIM-Karte, ebenfalls den höheren Preis zahlt.

Ist zwar doof, aber logisch. Sonst hätte das Diskriminierungsverbot gereicht, dass Roaming-Gebühren illegal sind, und die EU hätte sich die ganze Regulierung sparen können.

Es ist Aufgabe der EU, diese Lücke zu schließen, oder die der Kunden, solche Anbieter zu meiden. Da wäre der Hinweis spannend, wie die anderen Anbieter das berechnen.
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[1] gichtl antwortet auf foobar99
04.04.2023 09:16
Benutzer foobar99 schrieb:
Es ist Aufgabe der EU, diese Lücke zu schließen, oder die der Kunden, solche Anbieter zu meiden. Da wäre der Hinweis spannend, wie die anderen Anbieter das berechnen.

Das ist doch alles längst geregelt und man kann das überall nachlesen, z.B. auf der Seite der Bundesnetzagentur
"Telefonieren unnerhalb der EU
Gilt die Regelung auch für Sonderrufnummern?
Im Fall von Sonderrufnummern gelten die Preisobergrenzen für den Teil des Preises, welcher für die Verbindung anfällt. Typischerweise werden unter Sonderrufnummern Dienste mit Mehrwert angeboten. Für den Mehrwert bzw. die Dienstleistung, welcher unter Sonderrufnummern angeboten werden, gelten die Preisobergrenzen nicht. Insoweit kann sich der Preis für eine Sonderrufnummer zusammensetzen aus Verbindung (Preisobergrenzen von 0,19 € / Minute + Preis der Dienstleistung).

Im Fall von 0800-Nummern, die im Inland kostenlos sind, können Anbieter ebenfalls bis zu 0,19 € / Minute verlangen. Lediglich bei den in der gesamten Union unentgeltlichen 00800 Rufnummern fallen keine weiteren Gebühren an."
[https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Intra-EU/start.html]

Also sollte man sich nicht mit einer Kulanzzahlung (=Schweigegeld) abspeisen lassen, sondern das vielmehr direkt der Bundesnetzagentur melden, damit die dagegen vorgeht. Aber solange das keiner macht verdient sich O2 daran eine üppiges Zubrot.