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Die EU-Regulierung bezieht sich auch auf Sondernummern


03.04.2023 17:46 - Gestartet von Peterdoo
In der Implementierungsanleitung der BEREC für die EU-Roaming-Regulierung sind auch die Mehrwertdienste erwähnt. Der Anbieter darf im Roaming nur den Preis berechnen, der bei einem Anruf aus dem Heimnetz gilt plus den regulierten Preis für die Roaminganrufe (im Fall einer Anrufflat oder Inklusivminuten 0€/min zusätzlich).

O2 darf also für den Anruf im Roaming auf die +319008844 genau das berechnen, was derselbe Anruf aus dem O2 Netz kosten würde.
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[1] Christian_Wien antwortet auf Peterdoo
27.04.2023 10:02
Benutzer Peterdoo schrieb:
In der Implementierungsanleitung der BEREC für die EU-Roaming-Regulierung sind auch die Mehrwertdienste erwähnt. Der Anbieter darf im Roaming nur den Preis berechnen, der bei einem Anruf aus dem Heimnetz gilt plus den regulierten Preis für die Roaminganrufe (im Fall einer Anrufflat oder Inklusivminuten 0€/min zusätzlich).

O2 darf also für den Anruf im Roaming auf die +319008844 genau das berechnen, was derselbe Anruf aus dem O2 Netz kosten würde.

Ausländische Mehrwertnummern sind üblicherweise nicht international, sondern bloß innerhalb des jeweiligen Landes erreichbar.
Theoretisch kann zwar der jeweiligen Mehrwert- (meist eher Nutzlos-) Dienstbetreiber eine internationale Erreichbarkeit freischalten lassen, allerdings müssen zur tatsächlichen Funktion auch die ausländischen Netz- bzw. Verbindungsnetzbetreiber ihrerseits diese ausländischen Mehrwertnummerngassen freigeben bzw. entsprechend routen, was aber nur höchst selten der Fall ist, da dies wohl ein Verlustgeschäft wäre, wenn die Mehrwertnummergasse nicht ausdrücklich angeboten und entsprechend teuer ausgepreist ist.