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Abmahnung


15.06.2023 23:08 - Gestartet von hruprecht
Es ist schon fürchterlich, daß man heutzutage Jura studiert haben muß um ein Smartphone zu nutzen. Da gibt es ja diverse Möglichkeiten für Abmahnungen - ein Profilbild im Status welches ein temporäres Kunstwerk (keine Panoramafreiheit) oder den beleuchteten Eifelturm zeigt. Der nächtlich beleuchtete Eifelturm war auch mal nicht öffentlich zeigbar. Genauso wie das Atomium in Belgien - aber das hat man glücklicherweise für nicht kommerzielle Nutzung geändert. Aber wer verfolgt als Nicht-Akademiker (z.B. Dachdecker oder Verkäuferin oder Schüler) diesen grotesken Juristenunfug (kann sich auch regelmäßig ändern)? Es kann ja auch ein Foto im Status sein auf dem andere Gesichter erkennbar sind oder ein Autokennzeichen oder oder ...

Am Ende hilft nur die Nutzung bei Whatsapp über eine uralte Prepaidkarte als Telefonnummer - gekauft VOR der Registrierungspflicht oder über derzeit über eine ausländische Mobilfunknummer. Whatsapp ist ja egal welche SIM eingelegt ist solange das Programm einmal mit einer Nummer registriert wurde. Für mich eine hilfreiche Anregung bei meinen türkischen Freunden mal nachzufragen, ob Sie eine türkische Prepaid-Sim für mich mitbringen können. Vielleicht hilft auch ein georgischer Freund oder ein serbischer Freund. Da haben es die abmahnenden "Hampelmänner" etwas schwieriger mit der Beweisführung :-)