Benutzer BBKOKO schrieb:
Sie würden gerne, nur ist es zum einen nicht deren Entscheidung
- sondern eine politische, nämlich der Landtage und Landesmedienanstalten. Und dann wäre da noch die Must-Carry-Verpflichtung. Da kannst du mal hier anfangen zu lesen.
https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845255347/must-carry-einspeisepflichten-fuer-oeffentlich-rechtliche-rundfunkprogramme?page=1
Vielen Dank für den Hinweis. Hier ein anderer link dazu:
https://rm.coe.int/168078349a
Die öffentlichen Rechtlichen haben geraume Zeit keine Kabelentgelte mehr bezahlt und die Prozesse letzinstandlich verloren. Das Geld musste rückwirkend nachbezahlt werden.
Hier sollte eine Gesetzesänderung stattfinden, dass die Programme nicht übertragen werden müssen. Diese Regelung kommt aus der vor-Satteliten-Zeit.
Heute gibt es DVB-T2, DVB-S2 und IP Verbreitung. Den Flickenteppich Kabel braucht man nicht mehr.