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Gewinnerzielungsabsicht?


15.05.2023 22:15 - Gestartet von Moneysac
Wettbewerbsrechtlich ist eine Sache, aber steuerlich fehlt es beim Verkauf gebrauchter Sachen fast immer an der Gewinnerzielungsabsicht. Erzielter Preis minus Wert/Einkaufspreis. Man verkauft da mit Verlust, die Gewinnerzielung ist weder beabsichtigt, noch erfolgt sie tatsächlich. Gewinnerzielungsabsicht iwt Kernelement eines (steuerlichen und gewerberechtlichen) Gewerbes.

Nichts desto trotz: Impressum Pflicht, Rückgaberecht, etc. sind unabhängig davon ein Risiko für private Verkäufer.