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Was sagt wohl die Netzagentur zur Portierungsstrafe?


25.05.2023 22:46 - Gestartet von qw
Dass ein Neukunde weniger Grundgebühr bezahlt ohne Portierung als mit Portierung finde ich schon seltsam, wo doch jeder Telekomunikationsanbieter verpflichtet ist, die Rufnummerportierung nicht zu missbrauchen.
"Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass die Preise, die im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung und dem Anbieterwechsel zwischen Anbietern berechnet werden, die einmalig entstehenden Kosten nicht überschreiten." (§59 Abs. 7 TKG)
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[1] RE: Was sagt wohl die Netzagentur zur Portierungsstrafe? NIX
rgla antwortet auf qw
26.05.2023 12:31

einmal geändert am 26.05.2023 12:32
Benutzer qw schrieb:
Dass ein Neukunde weniger Grundgebühr bezahlt ohne Portierung als mit Portierung finde ich schon seltsam, wo doch jeder Telekomunikationsanbieter verpflichtet ist, die Rufnummerportierung nicht zu missbrauchen.
"Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass die Preise, die im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung und dem Anbieterwechsel zwischen Anbietern berechnet werden, die einmalig entstehenden Kosten nicht überschreiten." (§59 Abs. 7 TKG)

Wieviel kostet die Rufnummernmitnahme zu SIMon mobile?
Bei SIMon mobile nix. Cool? Cool.

Preisvorteil bei Rufnummernmitnahme: Du erhältst dauerhaft einen Rabatt in Höhe von 6 € auf den mtl. Basispreis (mtl. rabattierter Basispreis 8,99 €), wenn du deine Rufnummer zu SIMon mobile mitnimmst. Ausgenommen davon ist eine Rufnummernmitnahme von folgenden Anbietern/Marken: Mobilcom-Debitel, otelo, Telekom, Vodafone. Keine Portierung möglich von: BILDmobil, Pure Mobile.
Preisvorteil ohne Rufnummernmitnahme: Du erhältst dauerhaft einen Rabatt in Höhe von 3€ auf den monatlichen Basispreis (mtl. rabattierter Basispreis 11,99 €) bei Abschluss ohne Rufnummernmitnahme.
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[2] upandaway antwortet auf qw
26.05.2023 13:06
Benutzer qw schrieb:
[...]
Raffen manche Leute wirklich gar nichts? Der in diesem Forum angeführte Unfug wird jeden Tag krasser.