Benutzer Lars schrieb:
Man muss doch das Passwort nicht weitergeben, um z.B. Freunde über den eigenen Account schauen zu lassen. Ergo verstößt man auch nicht gegen die AGB von Amazon. Wenn man befreundet ist sieht man sich ja wohl ab und zu, und bei einem Besuch gibt der Besucher sein Passwort eben auf dem dortigen Gerät ein. Es steht ja nirgends in den Bedingungen, dass der Accountinhaber das Eigentum über das Gerät haben muss, das zum Schauen verwendet wird.
Es steht aber in den Bedingungen unter 4.2
„ Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, auf die über den Dienst zugegriffen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden, es sei denn, dies ist durch Ihr Abonnement erlaubt.“
Quelle: https://help.netflix.com/legal/termsofuse
Es ist somit völlig egal ob man das Passwort oder einen Fluxkompensator weitergibt oder nicht Es ist nicht erlaubt, egal WIE der andere an dein Netflix Konto im fremden Haushalt kommt