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Komplett sinnlose Argumentation


27.05.2023 13:07 - Gestartet von Lars
Man muss doch das Passwort nicht weitergeben, um z.B. Freunde über den eigenen Account schauen zu lassen. Ergo verstößt man auch nicht gegen die AGB von Amazon. Wenn man befreundet ist sieht man sich ja wohl ab und zu, und bei einem Besuch gibt der Besucher sein Passwort eben auf dem dortigen Gerät ein. Es steht ja nirgends in den Bedingungen, dass der Accountinhaber das Eigentum über das Gerät haben muss, das zum Schauen verwendet wird.
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[1] F0KFANicWIV7JU antwortet auf Lars
27.05.2023 13:48
Netflix steckt Geld in eine Technik die einfach umgangen werden kann. Die sollten mal mehr Geld in Qualitätskontent stecken, statt künstlich neue Nutzer für die Börsianer zu generieren.

Benutzer Lars schrieb:
Man muss doch das Passwort nicht weitergeben, um z.B. Freunde über den eigenen Account schauen zu lassen. Ergo verstößt man auch nicht gegen die AGB von Amazon. Wenn man befreundet ist sieht man sich ja wohl ab und zu, und bei einem Besuch gibt der Besucher sein Passwort eben auf dem dortigen Gerät ein. Es steht ja nirgends in den Bedingungen, dass der Accountinhaber das Eigentum über das Gerät haben muss, das zum Schauen
verwendet wird.
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[2] helloworld_de antwortet auf Lars
28.05.2023 13:28
Benutzer Lars schrieb:
Man muss doch das Passwort nicht weitergeben, um z.B. Freunde über den eigenen Account schauen zu lassen. Ergo verstößt man auch nicht gegen die AGB von Amazon. Wenn man befreundet ist sieht man sich ja wohl ab und zu, und bei einem Besuch gibt der Besucher sein Passwort eben auf dem dortigen Gerät ein. Es steht ja nirgends in den Bedingungen, dass der Accountinhaber das Eigentum über das Gerät haben muss, das zum Schauen verwendet wird.

Es steht aber in den Bedingungen unter 4.2

„ Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, auf die über den Dienst zugegriffen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden, es sei denn, dies ist durch Ihr Abonnement erlaubt.“
Quelle: https://help.netflix.com/legal/termsofuse

Es ist somit völlig egal ob man das Passwort oder einen Fluxkompensator weitergibt oder nicht Es ist nicht erlaubt, egal WIE der andere an dein Netflix Konto im fremden Haushalt kommt
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[2.1] Lars antwortet auf helloworld_de
28.05.2023 15:51

einmal geändert am 28.05.2023 15:53
Benutzer helloworld_de schrieb:

Es steht aber in den Bedingungen unter 4.2

„ Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, auf die über den Dienst zugegriffen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden, es sei denn, dies ist durch Ihr Abonnement erlaubt.“
Quelle: https://help.netflix.com/legal/termsofuse

Stimmt schon was du schreibst - ich bezog mich allerdings auf den Teltarif-Artikel zu Amazon, in dem von Teltarif das Fazit gezogen wird: "Hierzulande ist die Weitergabe der Zugangsdaten also verboten." Die extrem anbieterfreundliche Interpretation von AGB, dass wenn jemand außerhalb seines eigenen Haushalts den Dienst nutzt, dies bereits einen Verstoß darstellt, teile ich nicht. Also konkret wenn sich jemand auf einem "haushaltsfremden" Gerät einloggt, und nach Beendigung nicht wieder ausloggt ("nach mir die Sintflut") und damit wissentlich oder unwissentlich in Kauf nimmt, dass von dort weiterhin eine Accountnutzung möglich ist. Oder noch weiter zugespitzt: Ein Amazon Prime Video-Kunde ist z.B. bei Freunden zu Besuch und dort wird gemeinschaftlich beschlossen, Champions League zu schauen. Der Account-Inhaber sagt dann aber: "Tut mir leid, ich darf mich bei Dir nicht einloggen, weil Dein Gerät gehört ja Dir" - das wäre ziemlich realitätsfremd.

https://www.teltarif.de/amazon-prime-video-...