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Die sind ja schnell......


10.11.2002 22:10 - Gestartet von uzay
OK immerhin, aber warum erst jetzt? warum mussten erst jahre vergehen, tausende (oder gar millionen) menschen betrogen werden um zu sehen dass das betrug ist? das war doch schon von anfang an klar!
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[1] Keine Aederung im Strafrecht RE: Die sind ja schnell......
pistazienfresser antwortet auf uzay
11.11.2002 01:00
Benutzer uzay schrieb:
OK immerhin, aber warum erst jetzt? warum mussten erst jahre vergehen, tausende (oder gar millionen) menschen betrogen werden um zu sehen dass das betrug ist? das war doch schon von anfang an klar!
Dass der Missbrauch von Dialern usw. oftmals Straftatbestaende verwirklicht (Betrug §263, Computerbetrug § 263a, Datenveraenderung §303a, Computersabotage § 303b alles im Strafgesetzbuch)ist wohl nicht umstritten. Hierfür braucht es auch keine neuen Gesetze.
Das Problem ist wohl eher, dass für das Strafrecht recht hohe Anforderungen an den Vorsatz gestellt werden. Außerdem ist es schwierig, mit den Mitteln des Strafrechtes die unerlaubt angehäuften Gewinne einzuziehen.
Daher soll nun wohl über das Recht des unlauteren Wettbewerbs vorgegangen werden. Bislang konnten nur Mitbewerber hier andere Unternehmen abmahnen oder verklagen, wenn sie sich wettbewerbswidrig verhielten, der Schutz des Verbrauers war hoechstens ein angenehmer Nebeneffekt. Dass es gegen den lauteren Wettbewerb verstosst, wenn man die Pflichtangaben über den Namen des Unternehmens usw. nicht macht, war schon nach der Rechtsprechung zum bisherigen Recht so. Nun soll wohl das Recht der Verbraucherverbände im Recht des unlauteren Wettbewerbs (Gesetz: UWG) gestärkt werden. Dann werden wohl nicht nur Wettbewerber, sondern auch Verbraucherschutvereine unlautere Geschäftspraktiken abmahmen können usw.
Ich hoffe, du bist jetzt schlauer, und nicht verwirrt geworden,
gruss pistazienfresser
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[1.1] Kai Petzke antwortet auf pistazienfresser
11.11.2002 08:46
Benutzer pistazienfresser schrieb:

Nun soll wohl das Recht der Verbraucherverbände im Recht des unlauteren Wettbewerbs (Gesetz: UWG) gestärkt werden. Dann werden wohl nicht nur Wettbewerber, sondern auch Verbraucherschutvereine unlautere Geschäftspraktiken abmahmen können usw.

Verbraucherschützer konnten schon immer abmahnen. Aber für die ist das auch teuer, denn nur dann, wenn sie den Gerichtsprozess gewinnen und die Gegenseite danach nicht unmittelbar bankrott geht, bekommen sie ihre eigenen Kosten (Gerichtskosten + Anwaltskosten) erstattet. In allen anderen Fällen (Verlust vor Gericht, Gegenseite pleite) usw. zahlt der Verbraucherschutzverein drauf.

Wenn jetzt zusammen mit der Unterlassungsklage auch Schadenersatz als eine Art Strafe ("punitive damages" im US-Recht) geltend gemacht werden kann, erhöht das natürlich das Interesse der Verbraucherschutzverbände, zu klagen.

Andererseits muss man auch aufpassen, dass wir dann nicht bei US-ähnlichen Sitten rauskommen, wo wegen jedem Dreck geklagt wird. In dem meisten Fällen werden diese Klagen zwar abgelehnt, aber in Einzelfällen kommt vollkommen abgedrehter Millionen-Schadenersatz bei raus. Ich denke diesbezüglich an Urteile, bei denen sich eine Frau an heißem Kaffee in einer McDonald's Filiale verbrüht hatte (es fehlte der Warnhinweis "Vorsicht heiß" auf dem Becher), oder eine Verbraucherin, die ihre Katze in der Mikrowelle "trocknen" wollte, was die Katze nicht überlebte (es fehlte in der Betriebsanleitung der spezielle Hinweis, dass man Haustiere nicht in die Mikrowelle tun darf, trotz der allgemeinen Hinweise bezüglich der Schädlichkeit von Mikrowellen).


Kai
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[1.1.1] pistazienfresser antwortet auf Kai Petzke
11.11.2002 19:06
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:

Nun soll wohl das Recht der Verbraucherverbände im Recht des unlauteren Wettbewerbs (Gesetz: UWG) gestärkt werden. Dann werden wohl nicht nur Wettbewerber, sondern auch Verbraucherschutvereine unlautere Geschäftspraktiken abmahmen können usw.

Verbraucherschützer konnten schon immer abmahnen.
Kai Petzke hat natürlich im Bezug auf Unterlassungsklagen recht (§ 13 Abs. 3 Nr. 3 UWG-ich war wohl etwas müde beim Schreiben). Was Verbraucherschutzverbände im Gegensatz zu Wettbewerbern nicht können, ist Schadenersatz fordern. Vielleicht sollen sie ja in Zukunft stellvertretend für die Verbraucher, die sich nicht rühren, die unrechtmäßigen Gewinne herausfordern können.

Wenn jetzt zusammen mit der Unterlassungsklage auch Schadenersatz als eine Art Strafe ("punitive damages" im US-Recht) geltend gemacht werden kann, erhöht das natürlich das Interesse der Verbraucherschutzverbände, zu klagen.

Andererseits muss man auch aufpassen, dass wir dann nicht bei US-ähnlichen Sitten rauskommen, wo wegen jedem Dreck geklagt wird. In dem meisten Fällen werden diese Klagen zwar abgelehnt, aber in Einzelfällen kommt vollkommen abgedrehter Millionen-Schadenersatz bei raus. Ich denke diesbezüglich an Urteile, bei denen sich eine Frau an heißem Kaffee in einer McDonald's Filiale verbrüht hatte (es fehlte der Warnhinweis "Vorsicht heiß" auf dem Becher), oder eine Verbraucherin, die ihre Katze in der Mikrowelle "trocknen" wollte, was die Katze nicht überlebte (es fehlte in der Betriebsanleitung der spezielle Hinweis, dass man Haustiere nicht in die Mikrowelle tun darf, trotz der allgemeinen Hinweise bezüglich der Schädlichkeit von Mikrowellen).
Für mich hört sich die Aussage des Staatsministers (nach Focus) eher so an, als sollten die unrechtmäßigen Gewinne lediglich "abgeschöpft" werden. Also soll der wettbewerbswidrig Handelnde nicht behalten dürfen, was er wettbewerbswidrig erlangt hat, auch wenn sich das Opfer nicht meldet oder keinen Schadensersatzanspruch hat.
Im Strafrecht gibt es etwas Änliches in §§ 73 ff. StGB - heißt "Verfall". Wenn man eine Paralellvorschrift im UWG einführen würde und als Begünstigten den klagenden Verbraucherverband einsetzen würde (und nicht die Staatskasse wie im Strafrecht) so würde dies meiner Meinung nach keine "amerikanischen Verhältnisse" schaffen.

Aber solange keine richtige Pressemitteilung vom Verbraucherministerium draußen ist (zumindest finde ich keine auf deren Homepage) ist wohl alles sowieso nur Spekulation...
Gruss pistazienfresser
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[1.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf pistazienfresser
12.11.2002 18:04
Benutzer pistazienfresser schrieb:

Im Strafrecht gibt es etwas Änliches in §§ 73 ff. StGB - heißt "Verfall". Wenn man eine Paralellvorschrift im UWG einführen würde und als Begünstigten den klagenden Verbraucherverband einsetzen würde (und nicht die Staatskasse wie im Strafrecht) so würde dies meiner Meinung nach keine "amerikanischen Verhältnisse" schaffen.

Das wäre sicher eine gute Idee, und würde den Verbraucherschutz gut voran bringen. Es würde aber sicher auch unechte Verbraucherschutzverbände ("Abmahnvereine") auf den Plan rufen.

Aber solange keine richtige Pressemitteilung vom Verbraucherministerium draußen ist (zumindest finde ich keine auf deren Homepage) ist wohl alles sowieso nur Spekulation...

In den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen sind Gesetze ja teilweise selbst dann Spekulation, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, siehe zum Beispiel das Zuwanderungsgesetz ...


Kai