Ich frage mich übrigens bei dem Artikel hier: was ist mit den Versandapotheken? Kann man dann zukünftig auch dorthin das elektronische Rezept übermitteln oder muss man weiterhin wie 1950 per Post das (nicht mehr vorhandene) Rezept einsenden?
Mein kürzlicher Versuch die "Rezept-App" einzurichten (ja, ich bin sehr technikaffin!):
Scannen eines in der Praxis auf Papier gedruckten Rezeptcodes, dafür will ich nicht extra die (DocMorris) App installieren, wo man mit der deutschen Rezept-App das Rezept per NFC in der Praxis bekommen und gleich an die Onlineapotheke senden könnte.
Dazu mußte ich erst eine elektronische Patientenakte bei meiner Krankenversicherung einrichten (ist auch ok, teste ich gerne), was mit dem Ausweis aber fehlschlug, zwei Stunden sinnlose Experimentiererei!
Und so hole ich also nun den auf Papier gedruckten Rezeptcode, scanne ihn ein und sende ihn dann der Onlineapotheke.
DEUTSCHLAND 2023, ein Schauermärchen!