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Ausfall Internet / Starlink fix bestellen und Schadensersatz


14.08.2023 22:54 - Gestartet von telefonator66
Wenn jetzt schon über 6 Wochen kein Anschluss wird es teuer.
Wenn ich einen Laden hätte, dann fix Starlink bestellen und Schadensersatz einklagen.
Gibt ja jetzt schon bei 6 Wochen für den 3&4. Tag = 2x5,00 Euro = 10,00
+ 38 Tage a 10,00 Euro = 390,00 Euro Entschädigung je Anschluss laut §58 TKG.
Soll ja noch etwas dauern, da ist Starlink dann ja locker mit bezahlt und ist in der Regel innerhalb 1 Woche geliefert.
Schadensersatz mit Nachweis könnte hinzukommen ?
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Auszug aus $58 des TKG :
Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
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[1] w64h885 antwortet auf telefonator66
15.08.2023 07:26
Benutzer telefonator66 schrieb:
Wenn jetzt schon über 6 Wochen kein Anschluss wird es teuer. Wenn ich einen Laden hätte, dann fix Starlink bestellen und Schadensersatz einklagen.

Erst einmal müssen die Leute das Geld vorstrecken. Sollte sich dann der Provider querstellen, kommen Anwaltskosten hinzu. Gut, wer dann eine Rechtschutzversicherung hat. Sollte sich der Provider weiterhin querstellen, kämen Gerichtskosten hinzu.

Und das alles bringt natürlich nur für die kurze Zeit etwas, bis die ausgesprochene Kündigung wirksam wird. Und im Zweifel ist das dann nur etwas mehr als ein Monat. Je nach Vertrag. Das finanzielle Risiko für den Anbieter, selbst wenn er den Schadenersatzanträgen nachkommt, ist also relativ gering.

Ich vermute deshalb, dass die negative PR durch Berichte in lokalen und überregionalen Medien dem Anbieter letztlich sehr viel mehr Geld kostet als Schadenersatz.

Und ganz unabhängig von den hier beschriebenen konkreten Vorfällen: Wer in einer kleinen, abgelegenen Gemeinde wohnt, die schöne Natur genießt, die Ruhe und die engeren zwischenmenschlichen Beziehungen, die das Leben in einem kleinen Dorf oder einer kleinen Gemeinde mit sich bringt, der bezahlt dafür natürlich in vielen Fällen mit einer schlechteren Infrastruktur. Die Alternative wäre, in eine infrastrukturell hervorragend ausgebaute Stadt oder Ballungsgebiet zu ziehen. Dann sieht es allerdings mit den zuvor genannten Annehmlichkeiten nicht mehr ganz so gut aus.

Wer abgelegen, in schöner Gegend und toller Natur lebt, der bezahlt dafür einen Preis. Wer in einem Ballungsgebieten lebt und dafür eine deutlich bessere Infrastruktur genießt, bezahlt dafür auch einen Preis, einen anderen.

Ich kann mir also nicht ein Haus im Grünen kaufen und mich hinterher über die schlechtere Infrastruktur beschweren. Das weiß ich vorher.

Aber auch davon abgesehen leben wir in Deutschland. Unsere Bürger haben über Jahrzehnte mehrheitlich Regierungen an die Macht gewählt, die Deutschland nicht nur die höchsten Abgabenquoten aller OECD Staaten und die weltweit höchsten Stromprrise beschert haben, sondern auch die wohl schlechteste digitale Infrastruktur aller entwickelten Länder. Oder um es anders auszudrücken: Wahlentscheidungen haben Konsequenzen. Natürlich müssen auch die Bürger darunter leiden, die bessere Entscheidungen treffen. Das ist leider so in einer demokratisch legitimierten Republik.
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[2] franjotilsch antwortet auf telefonator66
16.08.2023 11:15
Benutzer telefonator66 schrieb:
Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
Wahnsinn, was du alles abgeschrieben hast. Nur hast du das Wichtigste übersehen. Wenn der Anbieter Insolvenz angemeldet, bekommt man keinen Cent mehr.