Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Hallo,
es finden sich in der Regel zahlreiche Anhaltspunkte, an welchen auch ein Laie illegale Inhalte im Netz erkennen kann. Ein wesentlicher Aspekt ist z.B. wenn ein Dienstanbieter kein Impressum, keinen Ansprechpartner, keine Rechtsform und keine Telefonnummer/Email etc. ausweist. Oder wenn keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden sind.
Ein Rechtsanwalt würde wohl in diese Richtung argumentieren...
Wie Sie selbst ja schreiben sitzen viele Anbieter nicht in Deutschland.
In anderen Ländern gelten andere Gesetze.
Also kann es irgendwo auf der Welt sicherlich auch einige Länder geben wo es eben nicht vorgeschrieben ist ein Impressum zu haben.
Diese Webseite ist dann trotzdem auch in Deutschland zu empfangen.
Es kann also lediglich ein möglicher Anhaltspunkte sein....aber kein nachweis für Illegalität ( nach deutschen Recht), denn sonst würde man ja alle Einwohner die in diesem Land Geschäfte im Internet betreiben per se Illegalität unterstellen.
Wenn auf der Seite Inhalte ausgespielt werden, von denen man sich leicht ausrechnen kann, dass Sie nicht kostenlos verfügbar sind (z.B. Pay-TV Programme, eigenproduzierter Content großer Streaming-Dienste, aktuelle Kinoblockbuster oder eben HD-Inhalte der Privatsender).
Hierzu würde ein Rechtsanwalt vor Gericht wohl argumentieren das z.b. bei waipu tv oder freenet tv auch Inhalte von TV Programmen der pro7 Gruppe und der RTL Gruppe gezeigt werden.
Bei waipu.tv und freenet TV wird dies über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bezahlt...
Bei diesen Webseiten darf vermutet werden, daß die Vielzahl an Werbeeinahmen für den Betreiber ausreichend ist um auf eine kostenpflichtige Mitgliedschaft zu verzichten.
Verdächtig ist auch, wenn Texte auf der Internetseite in gebrochenem Deutsch verfasst sind, es sich nicht um eine Domain in Deutschland handelt etc. oder regelmäßig Adressen auf weitere Seiten verlinken (die Inhalte nicht selbst gehostet werden). Auch taucht auf illegalen Seiten gerne mal Werbung für fragwürdige Dienstleistungen auf oder man fängt sich einen Virus ein.
Hierzu würde ein Rechtsanwalt wohl argumentieren, das jeder der deutsch nicht als Muttersprache hat wohl öfter Texte in eher gebrochenem deutsch produzieren wird.
Das als Maßstab zu nehmen würde bedeuten jeden nicht deutschen generell Kriminalität zu unterstellen.
...und natürlich läuft auf vielen Webseiten Werbung. Werbung die man in Deutschland gern bringt muss nicht unbedingt in dem Land von dem aus die webseite betrieben wird gutes Geld bringen.
Insofern muss man dem Betreiber der Webseite schon die Auswahl seiner werbepartner überlassen.
Wenn nun ...öfter... als in Deutschland üblich mit Sex oder anderen in Deutschland nicht üblichen Dingen geworben wird....ist das ja gerade die beste Begründung dafür das eine solche Webseite auf Kostenpflichtige Mitgliedsbeiträge verzichten könnte und trotzdem ihren Verpflichtungen nachkommen könnte eben lizenzgebühren zu zahlen.
Kurzum: Wer sich mit einem normalen Maß an gesundem Misstrauen im Netz bewegt, sollte in der Regel auch als unbedarfter Internet-Nutzer ein illegales von einem legalen Angebot unterscheiden können.
Kurzum....für sich alleine genommen kann keines der Argumente überzeugen.
Jedes der Argumente kann entkräftet werden.
Benutzer Wechseler schrieb:
Das sind doch Drittanbieterdienste. Wie kann der unbedarfte Nutzer denn erkennen, dass "waipu.tv" und "Joyn" eine Lizenz haben, "TVxyz.com" aber nicht. Am Namen? ("waipu") Am Preis?
("Joyn" ist z. T. kostenfrei). Am teltarif.de-Qualitätssiegel?
Das würde ich genauso sehen.
Es ist einfach ein anderes Konzeptgeld für um die lizenzgebühren einzunehmen.
Waipu tv erhebt vom User Gebühren
Die Betreiber solcher Webseiten nutzen werbeeinnahmen.
Ob die Betreiber dann davon allerdings letztendlich wirklich lizenzgebühren zahlen....das kann ein User nicht überprüfen.
Um das zu überprüfen, bleibt dem Lizenzgeber lediglich eine abmahnung inkl forderung nach Abschaltung zu verfassen gegen den webseitenbetreiber anzustreben...
...und ggf. den webseitenbetreiber im Anschluss zu verklagen und gerichtlich die Abschaltung bzw. Sperrung der Webseite durch das Gericht zu veranlassen.
Erst wenn eine Webseite in Deutschland dann nicht mehr erreichbar ist....wird der User letztendlich wohl davon ausgehen müssen, daß die webseite in Deutschland verboten wurde.
"MagentaTV" lässt sich übrigens auch im Browser nutzen.
Danke für den Hinweis
Übrigens auch die mittlerweile zum onlinetvrecorder.com gehörende schoener-fernsehen.com hat eine browserplatform ( zusätzlich zur App ).
Wobei hier wohl ein mischkonzept zum Tragen kommt....deutlich geringere Mitgliedschaftsgebühr ( onlinetvrecorder.com plus schoener-fernsehen.com zusammen rund 30 euro pro jahr ) als z.b. bei waipu.tv aber eben auch deutlicher werbeanteil.