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Warum überhaupt per App ? ====> BROWSER - Streaming


20.11.2023 14:00 - Gestartet von chickolino1
Z.b. mit tvpinto.com oder eine der anderen Webseiten auf denen der deutschsprachige TV Content gestreamt wird.

Man muss kein Programm für Windows, ein anderes für Apfel.Rechner, dann eine App für Android Telefone und Tablets und noch eine für die Iphone oder Ipad machen....

....und auf dem Fernseher, der dann vielleicht noch ein proprietäres Betriebssystem hat, läuft es wieder nicht.

Web.Browser öffnen URL eintippen....fertig....egal welches Betriebssystem das Gerät hat.
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[1] Bjoern_Koenig antwortet auf chickolino1
20.11.2023 14:23
Hallo,

bitte hier im Forum keine Links zu Webseiten posten, die Signale der Sender illegal abgreifen und weiterverbreiten. Bei diesen Quellen handelt es sich offensichtlich um Urheberrechtsverletzungen.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)


Benutzer chickolino1 schrieb:
Z.b. mit tvpinto.com oder eine der anderen Webseiten auf denen der deutschsprachige TV Content gestreamt wird.

Man muss kein Programm für Windows, ein anderes für Apfel.Rechner, dann eine App für Android Telefone und Tablets und noch eine für die Iphone oder Ipad machen....

....und auf dem Fernseher, der dann vielleicht noch ein proprietäres Betriebssystem hat, läuft es wieder nicht.

Web.Browser öffnen URL eintippen....fertig....egal welches
Betriebssystem das Gerät hat.
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[1.1] chickolino1 antwortet auf Bjoern_Koenig
20.11.2023 14:39

einmal geändert am 20.11.2023 14:48
@ Bjoern_Koenig
.... offensichtlich um
Urheberrechtsverletzungen.


? ? ?

Ich dachte in Deutschland gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung ....

Diese Webseiten haben relativ viel Werbung eingeblendet und da sollte man doch im Rahmen der Unschuldsvermutung erst einmal davon ausgehen dürfen, daß die Webseitenbetreiber aus diesen Einnahmen auch korrekt die Lizenzgebühren zahlen.

wenn ein Webseitenbetreiber das nicht macht, wird er zunächst wohl abgemahnt werden ( und seinerseits die webseite vom Nezz nehmen ) und ggf. danach gerichtlich verurteilt und die Webseite wird vom Netz genommen.

Solange sie also online ist....darf man als ...unbedarfter.. . Bürger wohl auch davon ausgehen, daß es okay ist ( zumal ja gestreamt wird und nicht heruntergeladen ).

---

Wichtiger - ist aber letztendlich die Quintessenz....

WARUM ? Für jedes Betriebssystem eine eigene App ?

Warum nicht das übergreifende System des Browsers nutzen, den jedes Endgerät hat einen.


Man muss kein Programm für Windows, ein anderes für Apfel.Rechner, dann eine App für Android Telefone und Tablets und noch eine für die Iphone oder Ipad machen....

....und auf dem Fernseher, der dann vielleicht noch ein proprietäres Betriebssystem hat, läuft es wieder nicht.

Web.Browser öffnen URL eintippen....fertig....egal welches
Betriebssystem das Gerät hat.
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[1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf chickolino1
20.11.2023 15:01
Hallo,

weder die RTL Group noch ProSiebenSat.1 verbreiten frei zugängliche HD-Signale über Drittanbieterplattformen im Netz. Diese Programme sind in Deutschland ausschließlich legal kostenpflichtig bzw. verschlüsselt über OTT und IPTV-Dienste wie freenet TV, waipu.tv, Magenta TV, HD+ etc. zu empfangen.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)


Benutzer chickolino1 schrieb:

Ich dachte in Deutschland gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung ....

Diese Webseiten haben relativ viel Werbung eingeblendet und da sollte man doch im Rahmen der Unschuldsvermutung erst einmal davon ausgehen dürfen, daß die Webseitenbetreiber aus diesen
Einnahmen auch korrekt die Lizenzgebühren zahlen.
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[1.1.1.1] Wechseler antwortet auf Bjoern_Koenig
21.11.2023 15:54
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
weder die RTL Group noch ProSiebenSat.1 verbreiten frei zugängliche HD-Signale über Drittanbieterplattformen im Netz.

Aber genau das tun sie doch:

Diese Programme sind in Deutschland ausschließlich legal kostenpflichtig bzw. verschlüsselt über OTT und IPTV-Dienste wie freenet TV, waipu.tv, Magenta TV, HD+ etc. zu empfangen.

Das sind doch Drittanbieterdienste. Wie kann der unbedarfte Nutzer denn erkennen, dass "waipu.tv" und "Joyn" eine Lizenz haben, "TVxyz.com" aber nicht. Am Namen? ("waipu") Am Preis? ("Joyn" ist z. T. kostenfrei). Am teltarif.de-Qualitätssiegel?

"MagentaTV" lässt sich übrigens auch im Browser nutzen.
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[1.1.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf Wechseler
21.11.2023 18:09
Hallo,

es finden sich in der Regel zahlreiche Anhaltspunkte, an welchen auch ein Laie illegale Inhalte im Netz erkennen kann. Ein wesentlicher Aspekt ist z.B. wenn ein Dienstanbieter kein Impressum, keinen Ansprechpartner, keine Rechtsform und keine Telefonnummer/Email etc. ausweist. Oder wenn keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden sind.

Wenn auf der Seite Inhalte ausgespielt werden, von denen man sich leicht ausrechnen kann, dass Sie nicht kostenlos verfügbar sind (z.B. Pay-TV Programme, eigenproduzierter Content großer Streaming-Dienste, aktuelle Kinoblockbuster oder eben HD-Inhalte der Privatsender).

Verdächtig ist auch, wenn Texte auf der Internetseite in gebrochenem Deutsch verfasst sind, es sich nicht um eine Domain in Deutschland handelt etc. oder regelmäßig Adressen auf weitere Seiten verlinken (die Inhalte nicht selbst gehostet werden). Auch taucht auf illegalen Seiten gerne mal Werbung für fragwürdige Dienstleistungen auf oder man fängt sich einen Virus ein.

Kurzum: Wer sich mit einem normalen Maß an gesundem Misstrauen im Netz bewegt, sollte in der Regel auch als unbedarfter Internet-Nutzer ein illegales von einem legalen Angebot unterscheiden können.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)

Benutzer Wechseler schrieb:

Das sind doch Drittanbieterdienste. Wie kann der unbedarfte Nutzer denn erkennen, dass "waipu.tv" und "Joyn" eine Lizenz haben, "TVxyz.com" aber nicht. Am Namen? ("waipu") Am Preis?
("Joyn" ist z. T. kostenfrei). Am teltarif.de-Qualitätssiegel?

"MagentaTV" lässt sich übrigens auch im Browser nutzen.
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[1.1.1.1.1.1] chickolino1 antwortet auf Bjoern_Koenig
22.11.2023 09:30
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Hallo,

es finden sich in der Regel zahlreiche Anhaltspunkte, an welchen auch ein Laie illegale Inhalte im Netz erkennen kann. Ein wesentlicher Aspekt ist z.B. wenn ein Dienstanbieter kein Impressum, keinen Ansprechpartner, keine Rechtsform und keine Telefonnummer/Email etc. ausweist. Oder wenn keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden sind.

Ein Rechtsanwalt würde wohl in diese Richtung argumentieren...

Wie Sie selbst ja schreiben sitzen viele Anbieter nicht in Deutschland.

In anderen Ländern gelten andere Gesetze.

Also kann es irgendwo auf der Welt sicherlich auch einige Länder geben wo es eben nicht vorgeschrieben ist ein Impressum zu haben.

Diese Webseite ist dann trotzdem auch in Deutschland zu empfangen.

Es kann also lediglich ein möglicher Anhaltspunkte sein....aber kein nachweis für Illegalität ( nach deutschen Recht), denn sonst würde man ja alle Einwohner die in diesem Land Geschäfte im Internet betreiben per se Illegalität unterstellen.

Wenn auf der Seite Inhalte ausgespielt werden, von denen man sich leicht ausrechnen kann, dass Sie nicht kostenlos verfügbar sind (z.B. Pay-TV Programme, eigenproduzierter Content großer Streaming-Dienste, aktuelle Kinoblockbuster oder eben HD-Inhalte der Privatsender).

Hierzu würde ein Rechtsanwalt vor Gericht wohl argumentieren das z.b. bei waipu tv oder freenet tv auch Inhalte von TV Programmen der pro7 Gruppe und der RTL Gruppe gezeigt werden.

Bei waipu.tv und freenet TV wird dies über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bezahlt...

Bei diesen Webseiten darf vermutet werden, daß die Vielzahl an Werbeeinahmen für den Betreiber ausreichend ist um auf eine kostenpflichtige Mitgliedschaft zu verzichten.

Verdächtig ist auch, wenn Texte auf der Internetseite in gebrochenem Deutsch verfasst sind, es sich nicht um eine Domain in Deutschland handelt etc. oder regelmäßig Adressen auf weitere Seiten verlinken (die Inhalte nicht selbst gehostet werden). Auch taucht auf illegalen Seiten gerne mal Werbung für fragwürdige Dienstleistungen auf oder man fängt sich einen Virus ein.

Hierzu würde ein Rechtsanwalt wohl argumentieren, das jeder der deutsch nicht als Muttersprache hat wohl öfter Texte in eher gebrochenem deutsch produzieren wird.

Das als Maßstab zu nehmen würde bedeuten jeden nicht deutschen generell Kriminalität zu unterstellen.

...und natürlich läuft auf vielen Webseiten Werbung. Werbung die man in Deutschland gern bringt muss nicht unbedingt in dem Land von dem aus die webseite betrieben wird gutes Geld bringen.

Insofern muss man dem Betreiber der Webseite schon die Auswahl seiner werbepartner überlassen.

Wenn nun ...öfter... als in Deutschland üblich mit Sex oder anderen in Deutschland nicht üblichen Dingen geworben wird....ist das ja gerade die beste Begründung dafür das eine solche Webseite auf Kostenpflichtige Mitgliedsbeiträge verzichten könnte und trotzdem ihren Verpflichtungen nachkommen könnte eben lizenzgebühren zu zahlen.


Kurzum: Wer sich mit einem normalen Maß an gesundem Misstrauen im Netz bewegt, sollte in der Regel auch als unbedarfter Internet-Nutzer ein illegales von einem legalen Angebot unterscheiden können.

Kurzum....für sich alleine genommen kann keines der Argumente überzeugen.

Jedes der Argumente kann entkräftet werden.


Benutzer Wechseler schrieb:

Das sind doch Drittanbieterdienste. Wie kann der unbedarfte Nutzer denn erkennen, dass "waipu.tv" und "Joyn" eine Lizenz haben, "TVxyz.com" aber nicht. Am Namen? ("waipu") Am Preis?
("Joyn" ist z. T. kostenfrei). Am teltarif.de-Qualitätssiegel?

Das würde ich genauso sehen.

Es ist einfach ein anderes Konzeptgeld für um die lizenzgebühren einzunehmen.

Waipu tv erhebt vom User Gebühren

Die Betreiber solcher Webseiten nutzen werbeeinnahmen.

Ob die Betreiber dann davon allerdings letztendlich wirklich lizenzgebühren zahlen....das kann ein User nicht überprüfen.

Um das zu überprüfen, bleibt dem Lizenzgeber lediglich eine abmahnung inkl forderung nach Abschaltung zu verfassen gegen den webseitenbetreiber anzustreben...

...und ggf. den webseitenbetreiber im Anschluss zu verklagen und gerichtlich die Abschaltung bzw. Sperrung der Webseite durch das Gericht zu veranlassen.

Erst wenn eine Webseite in Deutschland dann nicht mehr erreichbar ist....wird der User letztendlich wohl davon ausgehen müssen, daß die webseite in Deutschland verboten wurde.

"MagentaTV" lässt sich übrigens auch im Browser nutzen.

Danke für den Hinweis

Übrigens auch die mittlerweile zum onlinetvrecorder.com gehörende schoener-fernsehen.com hat eine browserplatform ( zusätzlich zur App ).

Wobei hier wohl ein mischkonzept zum Tragen kommt....deutlich geringere Mitgliedschaftsgebühr ( onlinetvrecorder.com plus schoener-fernsehen.com zusammen rund 30 euro pro jahr ) als z.b. bei waipu.tv aber eben auch deutlicher werbeanteil.
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[1.1.1.1.1.2] Wechseler antwortet auf Bjoern_Koenig
22.11.2023 10:52

einmal geändert am 22.11.2023 11:22
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
es finden sich in der Regel zahlreiche Anhaltspunkte, an welchen auch ein Laie illegale Inhalte im Netz erkennen kann. Ein wesentlicher Aspekt ist z.B. wenn ein Dienstanbieter kein Impressum, keinen Ansprechpartner, keine Rechtsform und keine Telefonnummer/Email etc. ausweist. Oder wenn keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden sind.

Ich bin technisch versiert genug, um Fake-Shops erkennen zu können, ich erwarte das aber nicht von Leuten, die auf den Enkeltrick hereinfallen.

Wenn auf der Seite Inhalte ausgespielt werden, von denen man sich leicht ausrechnen kann, dass Sie nicht kostenlos verfügbar sind (z.B. Pay-TV Programme, eigenproduzierter Content großer Streaming-Dienste, aktuelle Kinoblockbuster oder eben HD-Inhalte der Privatsender).

Hier fängt mein Problem an: Ich kenne die "HD-Inhalte der Privatsender" nicht. Ich kann sie nicht als solche identifizieren, wenn sie ggf. ohne Verbreitungsrechte auf Streaming-Plattformen hochgeladen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Privatsender selbst auf reichweitenstarke Videoplattformen HD-Inhalte hochladen. Dort findet man dann auch Senderlogos, die früher mal für die Markierung linearer Fernsehsender vorgeschrieben waren. Das Unterscheidungs-Merkmal fällt also auch weg.

Ich erfahre dann ggf. mal zufällig auf dem YouTube-Kanal eines Kfz-Meisters mit mehreren Millionen Abonnenten, dass er auch im "Privatfernsehen" läuft, weil er das hin und wieder mal selbst erwähnt. Ich kenne diesen aber nicht aus dem "Privatfernsehen". Denn das ist grundverschlüsselt hinter der Paywall, das bekomme ich nicht, ich weiß also schlicht nicht, was dort läuft. Selbiges gilt für sämtliche Streaming-Dienste.

Eine Netflix-Serie kann ich erkennen, wenn sie mittels Vollbildlogo angekündigt wird, jedoch findet man diese auch mutmaßlich sublizenziert in Apps anderer Anbieter wieder, bei weltanschaulichen Angeboten auch mal kostenfrei und spendenfinanziert. Kann ich jetzt so einen Anbieter erwähnen, oder geht das eben nicht?

Verdächtig ist auch, wenn Texte auf der Internetseite in gebrochenem Deutsch verfasst sind, es sich nicht um eine Domain in Deutschland handelt etc.

Da sind wir schon beim nächsten Problem: Die Display-Sprache meiner besuchten Webseiten ist durchgehend Englisch (was übrigens auch die Betriebssystem-Sprache ist). Und das ist schon so, seit ich 1996 erstmals ins Internet gegangen bin. Wenn ich also bekannte Video-Plattformen wie "YouTube" aufsuche, bekomme ich niemals ein Wort Deutsch zu Gesicht, es sei denn ich suche explizit nach deutschsprachigen Inhalten mit deutschsprachiger Videobeschreibung.
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[1.1.2] Daz antwortet auf chickolino1
20.11.2023 17:01
Benutzer chickolino1 schrieb:

Ich dachte in Deutschland gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung ....

Offensichtlich hast du eine völlige Ahnungslosigkeit, was diese zitierte Unschuldsvermutung eigentlich ist. Das, wofür du sie heranziehst, hat rein gar nichts damit zu tun. Sie bezieht sich einzig und alleine darauf, dass eine angeklagte Person bis zu einem potenziellen Schuldspruch vor Gericht als unschuldig anzusehen ist. Sonst nichts!

Und im Gegenteil - für das, was du ggf. so treibst, gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
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[1.1.2.1] chickolino1 antwortet auf Daz
20.11.2023 17:11

einmal geändert am 20.11.2023 17:21
Benutzer Daz schrieb:
Benutzer chickolino1 schrieb:

Ich dachte in Deutschland gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung ....

Offensichtlich hast du eine völlige Ahnungslosigkeit, was diese zitierte Unschuldsvermutung eigentlich ist. Das, wofür du sie heranziehst, hat rein gar nichts damit zu tun. Sie bezieht sich einzig und alleine darauf, dass eine angeklagte Person bis zu einem potenziellen Schuldspruch vor Gericht als unschuldig anzusehen ist. Sonst nichts!


Genau darum geht es....der Betreiber der Webseite ist so lange als unschuldig anzusehen bis ein Urteil gefällt wird.

Genau so lange sollten wir davon ausgehen, daß Lizenzgebühren bezahlt werden und keine unsterstellungen machen, das dies nicht der Fall ist.

Das ist Aufgabe vom Lizenzgeber....das zu klären und sich ggf. Gerichtlich bestätigen zu lassen.

Und im Gegenteil - für das, was du ggf. so treibst, gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Ich halte mich allerdings nicht in Deutschland auf, daher gilt deutsches Recht auch nicht, wenn ich im Ausland eine Webseite nutze.

Ausserdem....war genau das die Begründung bei der Nutzung von Pornoseiten.

Der Nutzer muss erkennen können, daß es nicht legal ist ( sprich keine Lizenzgebühr bezahlt wird ).

Wenn also der webseitenbetreiber....Eine öffentliche Erklärung auf seiner Webseite vorschalten würde....nach dem Motto ICH ZAHLE VON DEN WERBEEINNAHMEN DER WEBSEITE KEINE LIZENZGEBÜHR, dann sollte man als User das Streaming besser nicht über diese Webseite machen. In dem Fall würde ich Dir Recht geben.

Du merkst schon....es ist ein komplexes Thema....lassen wir also einen Richter entscheiden und treffen hier erstmal keine Laien.Entscheidung.

Vor Gericht ( und beim TÜV und auf hoher See ) - sind wir alle ein bisschen in Gottes Hand.
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[1.1.3] Katoteki antwortet auf chickolino1
21.11.2023 15:48

einmal geändert am 21.11.2023 15:52
Benutzer chickolino1 schrieb:

Ich dachte in Deutschland gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung ....


Warum glaubst Du sitzen diese Anbieter in der Regel außerhalb der EU?

Der von dir erwähnte Dienst hat aus „gutem Grund“ (aus Sicht des Snbieters) kein Impressum auf der Seite.
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[1.1.3.1] chickolino1 antwortet auf Katoteki
21.11.2023 17:13
@Katoteki
Benutzer chickolino1 schrieb:

Ich dachte in Deutschland gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung ....


Warum glaubst Du sitzen diese Anbieter in der Regel außerhalb der EU?

Ja....und ?

Auch hier gilt erstmal das Prinzip der Unschuldsvermutung.

Wäre es anders, würdest du ja indirekt behaupten, daß jeder der woanders als in der EU wohnt auch immer kriminell sein muss.

Wenn es der Rechteinhaber zur Anzeige bringt...und ein Richter entschieden hat....

Vorher....Unschuldsvermutung !
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[1.1.3.1.1] Katoteki antwortet auf chickolino1
22.11.2023 08:46

2x geändert, zuletzt am 22.11.2023 08:59
Benutzer chickolino1 schrieb:

Ja....und ?

Auch hier gilt erstmal das Prinzip der Unschuldsvermutung.

Wäre es anders, würdest du ja indirekt behaupten, daß jeder der woanders als in der EU wohnt auch immer kriminell sein muss.

Wenn es der Rechteinhaber zur Anzeige bringt...und ein Richter entschieden hat....

Vorher....Unschuldsvermutung !

Und was bringt ein Urteil das nicht vollstreckt werden kann?

Genau deshalb haben diese Anbieter ihre Server z.b. in Panama oder Barbados.

Und von den Anbietern selbst gibt es keine Adressen.

Und bezüglich kriminell außerhalb der EU:

Joyn, MagentaTV, Waipu, RTL+ usw. bieten ihre Dienste legal nicht außerhalb der eu an.
Und wenn, wie im Fall Zattoo in der Schweiz, dann mit einer Blockade, damit man die Schweizer Sender nur in der Schweiz sehen kann.
Da muss man dann Zattoo Deutschland oder Österreich buchen.

Deinen Rechtsverdtändnis nach wären warez-Seiten mit Vollversionen von Programmen wie Adobe, MS Office, oder auch Portale wie Kinox und wie sie alle heißen legal, weil die ja Werbung schalten.
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[1.1.3.1.1.1] chickolino1 antwortet auf Katoteki
22.11.2023 09:43

einmal geändert am 22.11.2023 09:44
@ Katoteki

Und was bringt ein Urteil das nicht vollstreckt werden kann?


Wie kommst du darauf das das Urteil nicht vollstreckt werden kann.

Nachdem ein Lizenzgeber vom deutschen Gericht hat feststellen lassen, daß die webseite betrieben wird, ohne daß er lizenzgebühren erhält....

Kann er einerseits die webseite in dem Land wo sie gelistet wird abschalten lassen

Andererseits kann er aber auch die internetanbieter die den Usern in Deutschland den Zugang zum Internet verkaufen dazu auffordern die Webseite zu blockieren um keine Beihilfe zur hinterziehung von lizenzgebühren zu leisten.

In beiden Fällen wäre die webseite abgeschaltet....

...würde wohl mit leichten Veränderungen und demselben Konzept und einem neuen Namen und einer neuen Domain bald wieder online gehen....

...und dann müsste der Lizenzgeber eben gegen diesen neuen Anbieter vorgehen.

Das ist nunmal das ...trockene...Brot das der Lizenzgeber schlucken muss.